Metallgewerbe: KV-Abschluss auch für die rund 98.000 Angestellten
Auf Basis des Zwei-Jahres-Abschlusses - gültig ab 1. Jänner 2025 – Klimaticket für Lehrlinge bis zum 3. Lehrjahr
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Beim Kollektivvertragsabschluss für die Angestellten im Metallgewerbe am 31. Oktober 2024 wurde die Erhöhung der Mindest-Gehälter in allen Verwendungsgruppen und Meistergruppen sowie der Lehrlingseinkommen mit 3,8 % festgelegt. Ist-Gehälter werden in allen Verwendungsgruppen und bei den Meister:innen um 4,3 % erhöht. Der Abschluss erfolgte entsprechend der im letzten Jahr getätigten Zwei-Jahres-Einigung, zugrunde gelegt wurde die durchschnittliche Jahresinflation im vereinbarten Beobachtungszeitraum.
Weiters erhalten die Lehrlinge – so wie letztes Jahr - bis zum dritten Lehrjahr ein Klimaticket Österreich, um das Bewusstsein der künftigen Fachkräfte für umweltverträgliche Mobilität zu fördern.
"Für die Betriebe bedeutet die Erhöhung der Gehälter eine gerade noch akzeptable Belastung angesichts der schwierigen Lage", gibt sich Arbeitgeber-Verhandler Andreas Lahner überzeugt, denn "das von Krisen geprägte wirtschaftliche Umfeld stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen".
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die rund 98.000 Angestellten in ca. 50.000 Betrieben des Metallgewerbes, wie Elektro-, Fahrzeug-, Metall- und Installationstechnik sowie Mechatronik, ab 1. Jänner 2025. (PWK395/HSP)