Strommasten unter leicht bewölktem aber blauen sonnigen Himmel
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WKÖ-Menz: "Heimische Industrie braucht Verlängerung der Strompreiskompensation bis 2030"

Bundessparte Industrie: Fehlende Verlängerung des Ausgleichs für Stromkosten aus dem EU-Emissionshandel ist fataler Nachteil für den Industriestandort Österreich

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Aktualisiert am 22.11.2023

Deutschland hat jüngst die so genannte Strompreiskompensation für die nächsten fünf Jahre bestätigt. Sie stellt eine Unterstützung für die indirekten CO2-Kosten von stromintensiven Unternehmen dar, dient zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und soll die Abwanderung von Unternehmen in Drittländer verhindern. Auch die EU-Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten die Kompensation der indirekten CO2-Kosten als Standortsicherungsmaßnahme und Schutz vor Carbon Leakage ermöglicht. "Den österreichischen Industrieunternehmen fehlt bis dato eine Regelung für einen derartigen Ausgleich der Stromkosten aus dem EU-Emissionshandel bis 2030. Die nicht vorhandene Verlängerung ist ein fataler Nachteil für den Industriestandort Österreich", warnt Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). 

Strompreiskompensation ist zentrale Maßnahme gegen Standortverlagerungen 

"Die Strompreiskompensation ist eine zentrale Maßnahme, um Standortverlagerungen zu vermeiden", so Branchensprecher Menz weiter. "Österreich muss einen Teil seiner Einnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate im EU-Emissionshandel zur Standortsicherung aufwenden, um der energieintensiven Industrie eine Chance zu geben, ihren Platz in der Wertschöpfungskette zu erhalten und verlorene Wettbewerbsfähigkeit wieder aufzuholen." 

Die in Österreich betroffenen Branchen haben bereits begonnen, ihre Standorte in Regionen mit weniger strikten Klimaschutzverpflichtungen oder mit besseren Standortbedingungen zu verlagern. So ist die nominelle Produktionsleistung in Österreich im Juli 2023 im Vergleich zum Juli 2022 in der NE-Metallindustrie um 16 Prozent, in der chemischen Industrie um 17,5 Prozent und in der Zellstoff- und Papierherstellung um 34,1 Prozent gesunken. Damit verstärkt sich in den stromintensiven Industrien der negative Trend aus dem ersten Halbjahr 2023 weiter. "Produktionseinschränkungen von einem Drittel im Vorjahresvergleich in stromintensiven Branchen sind ein eindeutiges Warnsignal. Österreich muss der energieintensiven Industrie im EU-internen und im internationalen Wettbewerb wettbewerbsfähige Stromkosten ermöglichen. Eine Standortsicherung durch die Verlängerung der Strompreiskompensation für die besonders betroffenen Branchen ist daher unerlässlich", hält Menz fest. 

Industrie: Mit Strom wird Energieträger benachteiligt, der unverzichtbar für die Dekarbonisierung ist 

Als besonders schmerzhaft sieht die Industrie den Umstand, dass mit Strom ein Energieträger im Wettbewerb benachteiligt wird, der unverzichtbar für die Dekarbonisierung der Industrie ist. Viele Projekte zur Reduktion von Kohlenstoff haben die Umstellung von fossilen Energieträgern auf Strom zum Ziel. Strom kann aus CO2-neutralen erneuerbaren Quellen erzeugt werden, etwa durch die Umstellung von Anlagen zur Stahlproduktion auf Elektrolichtbogenöfen.  

Senkung der Elektrizitätsabgabe wäre langfristiger Anreiz zur Dekarbonisierung 

Wegweisend für eine unbürokratische Unterstützung des für die Dekarbonisierung besonders wichtigen Energieträgers Strom wäre daher auch die Senkung der so genannten Elektrizitätsabgabe/“Stromsteuer“ auf das EU-Mindestmaß, wie es Deutschland für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen und bis 2028 geplant hat. "Mit der dauerhaften Absenkung der Elektrizitätsabgabe bzw. ‚Stromsteuer‘ auf das EU-Mindestniveau würde auch in Österreich ein stabiler langfristiger und ökonomisch klarer Anreiz zur Dekarbonisierung gesetzt werden. Das würde unmittelbar und nachhaltig zum Klimaschutz beitragen und damit könnte auch eine für die Unternehmen überbordende Bürokratie von Förderabwicklungen vermieden werden", unterstreicht Bundesspartenobmann Menz abschließend.

(PWK/414JHR)