Vizepräsident der Wirtschaftskammer Oberösterreich und Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in der WKÖ Leo Jindrak
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WKÖ: Leo Jindrak ist neuer Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes

Der Linzer Konditormeister folgt mit Februar 2024 als Bundesinnungsmeister aller österreichischen Lebensmittelgewerbe auf Willibald Mandl, der die Funktion seit 2016 ausgeübt hatte. 

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Aktualisiert am 02.02.2024

Mit 1. Februar 2024 übernimmt Leo Jindrak, Konditormeister in Linz und Vizepräsident der Wirtschaftskammer Oberösterreich, die Rolle des österreichweit höchsten Vertreters des heimischen Lebensmittelgewerbes. Zuvor hatte diese Rolle seit November 2016 der Oberösterreicher Willibald Mandl, Fleischermeister in Ternberg, inne.


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Als Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) vertritt Jindrak künftig bundesweit die Interessen der Fleischer, Bäcker, Konditoren, Müller sowie des Nahrungs- und Genussmittelgewerbes.

"Meinem Vorgänger Willibald Mandl gebührt großer Dank, er hat in besonders turbulenten Zeiten die Interessen der Branchen verantwortungsvoll, umsichtig und mit viel Engagement vertreten und verteidigt. Unter seiner Ägide ist unter anderem im Ausbildungsbereich Zukunftsweisendes gelungen - von der Anerkennung der Meisterprüfungen auf NQR-Level 6 über die Modernisierung sämtlicher Ausbildungsordnungen bis hin zum Etablieren der Fleischerwettbewerbe auf internationalem Skills-Niveau", sagt Bundesinnungsmeister Leo Jindrak.

Seine Schwerpunkte liegen auf der Hand: "Wir sind im Lebensmittelgewerbe in einer speziellen Situation: Unsere Betriebe sind in sehr energieintensiven Branchen zuhause und durch Familienstrukturen geprägt. Deshalb werden die großen Herausforderungen dieser Tage, der Personalbedarf sowie die Kosten- und Energiefrage, prioritär für die Interessenvertretung bleiben."

Das Lebensmittelgewerbe in der WKÖ umfasste Ende des Vorjahres 7.250 aktive Mitgliedsbetriebe, darunter 1.365 Bäcker:innen, 1.171 Fleischer:innen, 1.411 Konditor:innen sowie 1.281 Unternehmen aus dem Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.

(PWK044/HSP)