Luftaufnahme eines dicht bewachsenen Nadelbaumwaldes
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Österreichischer Lebensmittelhandel begrüßt Aufschiebung der EU-Verordnung zur Entwaldung

WKÖ-Bundesgremial-Obmann Prauchner appelliert an EU-Kommission, Zeit für Nachbesserungen zu nützen 

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Aktualisiert am 02.10.2024

Der österreichische Lebensmittelhandel begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Aufschub der Einführungsphase der EU-Verordnung zur Entwaldung um 12 Monate. Diese Verlängerung stellt eine ausgewogene Lösung dar, um den unterschiedlichen Vorbereitungsstand sowohl internationaler Partner als auch europäischer Unternehmen zu berücksichtigen.

„Die geplante EU-Verordnung zur Entwaldung stellt eine bedeutende Herausforderung für den Handel dar, besonders angesichts der komplexen globalen Lieferketten und der Vielzahl an beteiligten Akteuren. Die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen 12 Monate ermöglichen es uns, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vorschriften effizient und mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein umzusetzen“, erklärt Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der WKÖ.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) profitieren von der verlängerten Übergangsphase. „Der Vorschlag, dass die Regelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen erst ab dem 30. Juni 2026 in Kraft treten sollen, verschafft diesen Unternehmen wertvolle zusätzliche Zeit. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich bestmöglich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten und die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen“, so Prauchner weiter.

Prauchner betont, dass die Branche bereit ist, ihren Beitrag zum globalen Schutz der Wälder zu leisten, dabei jedoch auf praxistaugliche und umsetzbare Lösungen angewiesen ist. Die heute veröffentlichten Leitfäden der Europäischen Kommission bieten bereits erste wichtige Orientierungshilfen. Dennoch wird die zusätzliche Übergangsphase von großer Bedeutung sein, um verbleibende Unsicherheiten zu beseitigen und die nötigen Strukturen innerhalb der Unternehmen und entlang der Lieferketten vollständig zu implementieren. 

Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und internationalen Partnern, wie sie die Kommission angekündigt hat, wird ebenfalls positiv bewertet. „Nun ist es an Rat und Parlament, den Vorschlag der Kommission anzunehmen, um eine reibungslose und praxisgerechte Umsetzung zu gewährleisten“ sagt Prauchner abschließend.

(PWK355/DFS)