Blick von unten auf den Kyōto Tower beleuchtet bei Nacht
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Handelsabkommen EU-Japan: Resilizenz in der Pandemie

Österreich als Gewinner

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 29.12.2023


Am 1. Februar 2022 jährt sich das Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (Economic Partnership Agreement, EPA) zwischen der EU und Japan zum dritten Mal.

Wir blicken zurück auf das herausfordernde zweite Jahr des Handelsabkommens.


Ein ereignisreiches zweites Jahr für das Japan-EPA 

Im zweiten Jahr des EU-Japan EPAs (31. Jänner 2020 – 31. Jänner 2021) wurden in vielen Bereichen große Fortschritte erzielt.

Die folgenden Erfolge sind besonders hervorzuheben:

  • Die Partner haben weitere 56 geschützte geographische Angaben (GIs) für Agrarwaren (z.B. Vorarlberger Bergkäse) sowie für alkoholische Getränke anerkannt.
  • Japan und die EU haben Vorschriften zum Bau von Kraftfahrzeugen harmonisiert, sowie Vorschriften und Gesetze zu Sicherheit und autonomes Fahren miteinander abgestimmt. 
  • Weiters hat Japan EU-Weinbereitungsverfahren anerkannt, was den Handel mit Wein deutlich erleichtert. 

Japan

  • ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt. 
  • und die EU erwirtschaften zusammen etwa ein Viertel des globalen BIP. 
  • ist in Asien der zweitwichtigste Wirtschaftspartner für Österreich und die EU. 
  • ist der siebtgrößte Handelspartner der EU, auf den 3 % des EU-Warenhandels entfallen.
  • Umgekehrt ist die EU für 10 % des japanischen Handelsvolumens verantwortlich.
  • Beinahe 160 Mrd. Euro beträgt das Handelsvolumen der beiden Wirtschaftsräume – das ist mehr als das BIP Ungarns.
  • Davon entfallen 2/3 auf den Warenhandel und 1/3 auf den Handel mit Dienstleistungen, der besonders stark wächst (+9,4 % im Jahr 2019). 
  • In der Leistungsbilanz erwirtschaftet die EU 2019 einen Überschuss bei den Dienstleistungen (+14,6 Mrd. Euro). 

Österreichs Handel zeigt Krisenresistenz 

Im europäischen Vergleich zeigte sich der österreichische Warenhandel mit Japan im Pandemiejahr 2020 besonders robust.

Das Handelsvolumen ging lediglich um -1,8 % zurück, das ist um 10 Prozentpunkte besser als der EU-Durchschnitt von -11,8 %. Insbesondere die Landwirtschaft profitiert vom EU-Japan Handelsabkommen: Knapp 94 % der österreichischen Agrarprodukte wurden 2020 mit Zollpräferenzen nach Japan exportiert, bei Holz & Holzprodukten waren es 99 % - ein Rekord innerhalb der EU. 
EU-Japan Trade 2010-2020
© WKÖ


Österreichische Unternehmen nutzen die Vorteile des EU-Japan EPA durch direkte und indirekte Exporte besonders aktiv.

Österreich großer Gewinner

Während EU-weit Firmen im Jahr 2020 für zwei Drittel (63 %) der Warenkategorien Zollpräferenzen in Anspruch nahmen, taten österreichische Unternehmen dies für 9 von 10 Produktgruppen (Präferenznutzungsrate von 88 %).

Österreich steht dabei im EU-Ranking an ausgezeichneter 6. Stelle.

Präferenznutzungsrate 2020 in %
© WKÖ Quelle: European Commission, DG Trade, Preference utilisation and duty savings on EU exports

500 Millionen Euro an Zoll-Ersparnissen für EU-Firmen 

Österreichische Firmen haben sich durch das EU-Japan EPA bei direkten Exporten allein im Jahr 2020 über 10 Mio. Euro an japanischen Zöllen erspart.

EU-weit haben sich Firmen knapp 500 Mio. Euro erspart – durch volle Nutzung des Abkommens könnten Unternehmen noch weitere knapp 300 Mio. Euro sparen, mehr als Österreich jährlich in den Breitbandausbau investiert. 

Zollersaprnis 2020 Export nach Japan
© WKÖ Quelle: European Commission, DG Trade

Präferenznutzungsrate = ist der Anteil an gehandelten Waren oder Dienstleistungen auf welche Zollpräferenzen angewendet werden. 

Bei neuen Handelsabkommen dauert es für gewöhnlich einige Jahre, bis Firmen Zollpräferenzen effektiv und umfassend nutzen.

Die Gründe hierfür können vielseitig sein:

  • Berechnung von Ursprungsregeln sowie deren Dokumentation
  •  Notwendigkeit zur korrekten Bekanntgabe bei den lokalen Behörden
  • Mangelndes Wissen um neue Möglichkeiten
  • Sowie die nötige Anpassung bestehender Prozesse an neue Rahmenbedingungen. 

Eine hohe und steigende Präferenznutzungsrate bedeutet, dass ein Handelsabkommen gut angenommen wird und dessen Vorteile genutzt werden.

Fortschritte und Zukunft

Darüber hinaus gab es auch Fortschritte in vielen weiteren Bereichen:

  • Eine Weiterentwicklung der japanischen Online-Plattform für öffentliche Ausschreibungen (JETRO), welche den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, für EU-Zulieferer erleichtern soll. 
  • EU-Firmen haben zukünftig Zugang zu öffentlichen Aufträgen im Eisenbahn und Infrastrukturbereich, die von regionalen und lokalen japanischen Körperschaften ausgeschrieben wurden. 
  • Weitere Gespräche zum Abbau von Handelshemmnissen für KMUs, zum freien Austausch von Daten sowie zur engeren Zusammenarbeit bei Umweltthemen (insbesondere bei Offshore-Wind) wurden vereinbart. 

Fazit

Das EU-Japan EPA hat wesentlich dazu beigetragen, den österreichischen Handel mit Japan trotz Pandemie stabil zu halten. Insbesondere die Landwirtschaft profitiert von dem Handelsabkommen. Darüber hinaus wurden Fortschritte bei der öffentlichen Beschaffung, GIs, Regeln für Kfz sowie Wein und bei Zukunftsthemen wie freier Datenaustausch, KMU-Zugang und Offshore-Windkraft erzielt.