Handels-KV: Gehälter steigen um durchschnittlich 8,4 Prozent
WKÖ-Handelsobmann Trefelik: "Sozialpartnerschaft im österreichischen Handel funktioniert"
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"Mit einer Erhöhung der Gehälter der rund 450.000 Angestellten im österreichischen Handel um durchschnittlich 8,4 % haben wir im Sinne einer funktionierenden Sozialpartnerschaft im österreichischen Handel heute, Mittwoch, einen Kollektivvertragsabschluss erreicht", sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Chefverhandler der Arbeitgeberseite, nach der bereits siebenten Verhandlungsrunde. Damit liegt die kollektivvertragliche Erhöhung mit 0,8 % deutlich unter der rollierenden Inflation, was der schwierigen Situation des österreichischen Handels geschuldet ist. Wichtig war auch, dass es zu keinem Zweijahresabschluss gekommen ist, weil das den Handlungsspielraum für 2024 in volatilen Zeiten eingeschränkt hätte.
Konkret haben sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter:innen auf eine Steigerung der Gehälter für die Angestellten im österreichischen Handel um durchschnittlich 8,4 %, in den meisten Gehaltsstufen um 8,3 %, geeinigt. Das Einstiegsgehalt von derzeit 1.945 Euro im Monat wird auf 2.124 Euro angehoben.
"Uns ist bewusst, dass diese Kostensteigerungen für viele Betriebe sehr herausfordernd sein werden. Die Rahmenbedingungen seitens der öffentlichen Hand waren eine hohe Messlatte. Wir hoffen jedenfalls, dass das Jahr 2024 besser als prognostiziert wird", so Handelsobmann Trefelik.
Lehre im Handel wird neuerlich aufgewertet
Für die Lehrlinge hat man sich ebenso auf eine attraktive Erhöhung geeinigt: Das Lehrlingseinkommen steigt im ersten Lehrjahr auf 880 Euro, im zweiten auf 1.130, im dritten Lehrjahr auf 1.430 und im vierten Jahr auf 1.490 Euro. "Das bedeutet im Schnitt eine Erhöhung um 10 % für unsere Lehrlinge. Diese wertet die Lehre im heimischen Handel stark auf und stellt eine wichtige Investition in die Zukunft des Handels dar", betont Handelsobmann Trefelik.
Der neue Kollektivvertrag für Handelsangestellte tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. (PWK484/DFS/JHR)