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EU-Entwaldungsverordnung: Fachverband Lebensmittelhandel in der WKÖ begrüßt erste praxisnahe Anpassungen und Verschiebung um 12 Monate

Längere Vorbereitungszeit für die heimischen Lebensmittelhändler:innen dringend notwendig

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Aktualisiert am 14.11.2024

Der Fachverband des österreichischen Lebensmittelhandels in der WKÖ begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben und die Verordnung nochmals anzupassen. Gleichzeitig drängt der Fachverband darauf, diese Entscheidung nun rasch in den noch ausständigen Trilogverhandlungen zu bestätigen.

Die EUDR zielt darauf ab, entwaldungsfreie Lieferketten in der EU zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Produkte, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen, nicht auf den EU-Markt gelangen. Auch wenn die Verordnung weiterhin große bürokratische Anforderungen an heimische Unternehmen stellt, reduzieren die geplanten Änderungen die Belastungen für den österreichischen Handel. 

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie“ für Länder und Regionen, die seit 1990 keine Entwaldungsproblematik aufweisen. Für Produkte aus diesen Gebieten - darunter auch Österreich mit seiner wachsenden Waldfläche - entfallen gewisse Nachweispflichten. Dieser Schritt unterstützt den Lebensmittelhandel bei der Beschaffung nachhaltig produzierter, regionaler Produkte und entlastet gleichzeitig die Produzenten.

Verlängerung der Frist gibt dem Handel notwendige Umsetzungszeit

Die um zwölf Monate verlängerte Frist bis Ende 2025 gibt dem Handel die erforderliche Zeit, die neuen Vorgaben gewissenhaft umzusetzen - eine Forderung, die der Fachverband seit langem erhebt und die nun hoffentlich auch noch durch die Triologverhandlungen bestätigt wird.

Der österreichische Lebensmittelhandel unterstützt das Ziel der EUDR, die weltweite Entwaldung effektiv einzudämmen. Gleichzeitig ist es entscheidend, dass die Regelungen so gestaltet sind, dass der Handel seinen Versorgungsauftrag erfüllen kann, ohne durch unnötige Bürokratie belastet zu werden - denn diese würde nicht nur die Kosten für Unternehmen, sondern letztlich auch die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten in die Höhe treiben. Die heutigen Anpassungen sind daher ein wichtiger erster Schritt, um Klimaschutz und leistbare Versorgung miteinander in Einklang zu bringen. (PWK416/DFS)