Bundesgremium Lebensmittelhandel fordert Einhaltung des Datenschutzes
Geplante Veröffentlichung von personenbezogenen Daten muss dringend überdacht werden
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„Transparenz ist wichtig, aber niemals auf Kosten unserer Persönlichkeitsrechte." Mit diesen Worten äußerte Christian Prauchner, Obmann des Bundesgremiums des Lebensmittelhandels und selbständiger Kaufmann, seine gravierenden Bedenken angesichts der geplanten Veröffentlichung von Daten zu Lebensmittelabfällen unter Klarnamen. Prauchner sieht darin eine deutliche Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz. Diese Einschätzung wird durch ein fundiertes Gutachten renommierter Datenschutzexperten untermauert, das dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) übermittelt wurde.
Hintergrund der Diskussion ist das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft („Abfallwirtschaftsgesetz 2002“), das bestimmte Lebensmittelhändler dazu verpflichtet, quartalsweise Berichte über ihre Lebensmittelabfall- und Spendenmengen an das BMK zu übermitteln. Nun plant das BMK, diese Daten in Form einer für jedermann zugänglichen Liste im Internet zu veröffentlichen, auf der neben den Mengen auch die Namen der Unternehmen ersichtlich sein sollen, bei Kaufleuten ist dies in der Regel der eigene Name.
Prauchner kritisiert diesen Schritt scharf: „Der Lebensmittelhandel bekennt sich klar zur Verantwortung für den sorgsamen Umgang mit Ressourcen. Bereits 2017 haben führende Unternehmen der Branche eine freiwillige Vereinbarung mit dem BMK unterzeichnet, um die Menge von gespendeten und entsorgten Lebensmitteln offenzulegen. Es ist mir wichtig zu betonen, dass wir auch zukünftig bereit sind, dem Ministerium unsere Daten zu melden, wir erwarten jedoch eine für ein Ministerium eigentlich selbstverständliche Einhaltung des Datenschutzgesetzes. Wie jeder andere Bürger haben auch Händlerinnen und Händler das Recht auf den Schutz ihrer Daten, insbesondere in einer Zeit, in der Bedrohungen und Anfeindungen im Netz allgegenwärtig sind.“
Das Bundesgremium des Lebensmittelhandels fordert daher eine Neubewertung der geplanten Veröffentlichung und eine verstärkte Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. (PWK054/PAT)