WKÖ-Seeber und Spreitzhofer begrüßen Aktionsplan 2024 zur Sicherung Österreichs als Top-Qualitätstourismusland
Hinhaltetaktik bei COFAG Ansprüchen jedoch nicht mehr weiter akzeptabel
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Als wichtigen Faktor für nachhaltigen Tourismus begrüßt die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) den heute durch Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler vorgestellten Aktionsplan 2024 zur Tourismusstrategie „PlanT“ mit dem Schwerpunkt Tourismusakzeptanz. „Nur durch ein wertschätzendes Miteinander der Bevölkerung und der Branche wird es weiterhin möglich sein, Österreich erfolgreich als Qualitätstourismusland zu positionieren. Daher sehen wir es sehr positiv, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung künftig regelmäßig über die Statistik Austria erhoben wird und dafür per Verordnung eine rechtliche Fundierung geschaffen wird“, kommentiert WKÖ-Bundesspartenobmann Robert Seeber die heute, Freitag, präsentierten Pläne.
Aus einer aktuellen Umfrage des market-Instituts geht hervor, dass von 1.000 befragten Österreicher:innen 93 % überzeugt sind, dass Wintertourismus für den Wohlstand in Österreich sehr wichtig bzw. wichtig ist. 92 % nehmen zudem Österreich als attraktive bzw. sehr attraktive Winterdestination für Touristen wahr. Seeber: „Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und ein stabiler, guter Arbeitgeber. Er sichert Wertschöpfung und Wohlstand in den Regionen.“
Wintersaison nach gutem Start im Jänner durchwachsen
Zur laufenden Wintersaison betont Hotellerie-Obmann Hans Spreitzhofer: „Die Wintersaison 2023/2024 hat für die österreichische Hotellerie sehr positiv begonnen. Dank guter Schneelage und flächendeckendem Schneefall − auch weit über die Landesgrenzen hinaus − konnten viele Betriebe zu Weihnachten und Silvester 2023 eine sehr zufriedenstellende Buchungslage erzielen. Der Jänner verläuft bisher durchwachsener, wir spüren, dass die Anfragen und Buchungen zurückgehen.“ Um diese Rückgänge zu überbrücken, setzen die Hoteliers auf kurzfristige Angebote, flexible Stornobedingungen und gezieltes Marketing. „Wir hoffen, dass wir so noch viele kurzfristig buchende Gäste ansprechen können, denn es gibt im verbleibenden Jänner und auch für die Energieferien noch in allen Preisklassen freie Zimmer. Angesichts des Kriegs in der Ukraine fehlen uns auch noch die russischen Gäste, die früher oftmals im Jänner ihr russisch-orthodoxes Weihnachtsfest auch in Österreich gefeiert haben. Sie waren ein wichtiges Publikum für das sogenannte‚ Jännerloch‘.“
Seeber zu ausständigen COFAG-Hilfen: „Es ist Feuer am Dach“
Damit die Tourismus- und Freizeitbranche aber auch weiterhin auf der Überholspur bleibt, sind allerdings auch tourismusfreundliche Rahmenbedingungen notwendig. Angesichts der jüngsten Ankündigung von Finanzminister Brunner, die COFAG-Auflösung am 30. Juni zu starten, ist es dringend notwendig, dass die noch ausständigen COFAG-Hilfen so schnell wie möglich ausgezahlt werden. Dazu muss die bereits auf EU-Ebene notifizierte Umwidmungsrichtlinie national umgesetzt werden.
„Es ist Feuer am Dach, es kann nicht sein, dass in einem demokratischen Rechtsstaat rund 1.000 Antragsteller, die sämtliche Voraussetzungen für die Förderungen korrekt erfüllt haben, jahrelang mit der Auszahlung mutwillig hingehalten werden und das Damoklesschwert existenzbedrohender Rückforderungen über den Unternehmen schwebt. Es muss jetzt schnell und unbürokratisch eine Lösung für die noch offenen Förderungen von 135 Mio. Euro her“, so der eindringliche Appell des Bundesspartenobmannes. „Es wäre höchst angebracht, sich bei den geschädigten Betrieben für die himmelschreienden Fehler und Verzögerungen bei der Abwicklung zu entschuldigen, anstatt über die Finanzprokuratur mit zermürbenden Prozessen zu drohen“, ärgert sich Seeber.
Offene Punkte aus dem Regierungsprogramm jetzt umsetzen
Abschließend appellieren Seeber und Spreitzhofer an die Bundesregierung, die für die Betriebe wesentlichen noch ausstehenden Punkte aus dem aktuellen Regierungsprogramm umzusetzen. Vor allem die Anpassung der Abschreibungsdauer an die Nutzungsdauer, die Senkung der Lohnnebenkosten, Erleichterungen für die Betriebsübergabe und eine Registrierungspflicht für alle touristischen Vermieter:innen. (PWK026/ES)