Weniger Bürokratie, mehr Effizienz
Weniger bürokratischer Aufwand – das bedeutet mehr Ressourcen im Betrieb für das Wesentliche. Diese Erleichterungen haben wir erreicht.
Lesedauer: 1 Minute
Die interessenpolitischen Erfolge der Wirtschaftskammer Österreich im Jahr 2023 aus dem Bereich Bürokratieabbau im Überblick.
Die Schwellenwerte-Verordnung, wonach Direktvergaben an einen geeigneten Unternehmer bis 100.000 Euro sowie das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung im Baubereich bis zu 1 Mio. Euro zulässig sind, wurde bis zum 31.12.2025 verlängert.
Damit können kleinere Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich auch weiterhin unbürokratisch vergeben werden - was insbesondere KMU in den Regionen zugutekommt.
Bei der Novelle zum Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP) konnten mehr als 20 neue Regelungen durchgesetzt werden, durch die Genehmigungen von Großprojekten spürbar beschleunigt und vereinfacht werden. Die Novelle bringt auch einen "Turbo" für Energiewendevorhaben. UVP-Verfahren waren bis zur Novelle – in Kraft seit März 2023 - zu schwerfällig und langwierig und damit ein Investitionshindernis. Besonders wichtig: Die Verbesserungen gelten auch für anhängige Genehmigungsverfahren und entfalten bereits ihre Wirksamkeit.
Die Pflichtveröffentlichungen für im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen und auch für Personengesellschaften im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" und damit auch die dafür zu entrichtenden Gebühren wurden abgeschafft.
- Entlastungsvolumen für Unternehmen: rund 20 Mio. Euro pro Jahr