Mehr Fachkräfte im Inland mobilisiert
Um den Herausforderungen durch den Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, haben wir auch 2023 viele Hebel in Bewegung gebracht.
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Die interessenpolitischen Erfolge der Wirtschaftskammer Österreich im Jahr 2023 zur Mobilisierung von Fachkräften im Inland im Überblick.
Unternehmen können ihren Mitarbeiter:innen eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei gewähren, wenn diese bisher üblicherweise nicht gewährt wurde. Dies ist die Verlängerung der bereits für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehenen Teuerungsprämie in modifizierter Form. Im Gegensatz zu den Vorjahren muss sie für 2024 ausschließlich über lohngestaltende Maßnahmen erfolgen – insbesondere über kollektivvertragliche Vereinbarungen. Mit der Mitarbeiter:innen-Prämie für 2024 wird eine sinnvolle und zielgerichtete Maßnahme in Hinblick auf Inflation und Lohnverhandlungen fortgeführt. Durch die steuer- und abgabenfreie Mitarbeiter:innen-Prämie werden Bevölkerung und Wirtschaft entlastet und die Kaufkraft gestärkt
Um Mehrleistung auch steuerlich anzuerkennen, wird ab 1.1.2024 der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten zehn Überstunden im Monat von 86 auf 120 Euro erhöht. Um der angespannten Personalsituation kurzfristig zu begegnen, können für die Kalenderjahre 2024 und 2025 befristet für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden.
Entlastungsvolumen für Mitarbeiter:innen:
- 2024: 180 Mio. Euro
- 2025: 200 Mio. Euro
- 2026: 65 Mio. Euro
- 2027: 50 Mio. Euro
Wir konnten Anreize für längeres Arbeiten durchsetzen: Bei einer Erwerbstätigkeit neben der Alterspension entfallen nun bis zu einem Verdienst in Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze die Pensionsversicherungs-Beiträge. Der Pensionsversicherungs-Beitrag für erwerbstätige GSVG-Pensionist:innen entfällt im selben Ausmaß. Bei Aufschub der Alterspension wird der Pensionsbonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht.
Durch den Entfall des PV-Beitrages profitieren ältere Mitarbeiter:innen im Ausmaß von ca. 1.000 Euro pro Jahr.
Bei Aufschub der Alterspension wird der Pensionsbonus von 4,2 % auf 5,1 % erhöht. Die Erhöhung des Pensionsbonus bedeutet bei einer Pension von 2.200 Euro ein höheres Lebenspensionseinkommen von rund 20.000 Euro, wenn drei Jahre länger gearbeitet wird.
Vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs konnte erreicht werden, dass unterjährig die Saisonkontingentplätze für den Tourismus auf 4.287 sowie für die Land - & Forstwirtschaft auf 3.162 erhöht wurden. Ursprünglich waren nur 3.389 Kontingentplätze für den Tourismus und 3.060 für Land- & Forstwirtschaft vorgesehen.
Die WKÖ konnte sich erfolgreich für eine Modernisierung der Prozesse im AMS einsetzen. So startete 2023 im AMS das Matching mit Kompetenzen. Zudem müssen arbeitslose Personen künftig auch während einer Sperrfrist der Vermittlung zur Verfügung stehen. Geringfügig Beschäftigte, die Arbeitslosengeld beziehen, müssen sich rasch um die Aufnahme einer vollversicherungspflichtigen Tätigkeit bemühen. Das AMS bietet Unternehmen außerdem aktiv Förderungen, damit Vermittlungshemmnisse überwunden werden.
Mit der Agenda Kinderbildung & Kinderbetreuung hat die Wirtschaftskammer einen systematischen Stufenplan für diesen Zukunftsbereich erarbeitet.
Die Bundesregierung greift einige Punkte daraus bereits auf: Bis 2030 investiert sie 4,5 Mrd. Euro in die Kinderbetreuung und unterstützt zudem die Länder bei den Personalkosten der Pädagog:innen. Der Fokus liegt auf dem Ausbau der Betreuungsplätze, dem Ausbau der Öffnungszeiten bzw. der VIF-Konformität sowie auf der Verbesserung der Qualität.
Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen soll bis zum Ende der Finanzausgleichsperiode in jedem Bundesland auf zumindest 38 % oder um +1 Prozentpunkt/Jahr erhöht werden.
- Höherer Zuschuss zur Kinderbetreuung, Erweiterung der Betriebskindergärten
- Der Höchstbetrag, den Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen als Zuschuss für die Kinderbetreuung steuerfrei zur Verfügung stellen können, wird ab 2024 von 1.000 auf 2.000 Euro pro Kalenderjahr angehoben. Zudem wird die Altersgrenze für Kinder von zehn auf 14 Jahre erhöht.
- Der Besuch eines Betriebskindergartens ist ab 2024 auch dann steuerfrei, wenn betriebsfremde Kinder diesen besuchen können. Dadurch wird es für Unternehmen attraktiver, einen Betriebskindergarten zu errichten. Entlastungsvolumen für Mitarbeiter:innen: 5 Mio. Euro jährlich.
- SV-Begünstigung von Kinderbetreuungszuschüssen des Dienstgebers
- Die steuerliche Begünstigung von betrieblicher Kinderbetreuung und Kinderbetreuungszuschüssen wird ausgeweitet: Dienstgeber:innen-Zuschüsse bis zu 2.000 Euro pro Jahr unterliegen ab 2024 nicht mehr der Sozialversicherungspflicht.
- Die Altersgrenze der Kinder wird von zehn auf 14 Jahre angehoben.
Die steuerfreien Beträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zulagen) und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge werden von 360 auf 400 Euro erhöht.
- Entlastungsvolumen: rund 50 Mio. pro Jahr
Eine Rahmenvereinbarung zwischen Österreich und 18 EU-Staaten ermöglicht es Beschäftigten, mehr als 25 % (maximal 50 %) der beruflichen Tätigkeit in Form von Telearbeit in einem anderen Staat auszuüben. Das erleichtert heimischen Betrieben grenzüberschreitende Telearbeit.