Generalsekretär Karlheinz Kopf
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WKÖ-Kopf: EU-Lieferkettengesetz muss nachgebessert werden

Richtlinie in vorliegender unausgereifter Form nicht umsetzbar – Wirtschaft unterstützt Position von Bundesminister Kocher – Mehr Realismus statt Ideologie

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Aktualisiert am 09.02.2024

„Ein europäisches Gesetz muss für die Unternehmen grundsätzlich anwendbar und umsetzbar sein. Das ist beim EU-Lieferkettengesetz in der vorliegenden Form eindeutig nicht der Fall. Es ist sinnvoll, dass der Beschluss des Gesetzes vertagt wurde, denn die Richtlinie muss unbedingt nachgebessert werden“, erklärte der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf. Die Wirtschaft unterstützt die Haltung von Bundesminister Kocher, der dem Lieferkettengesetz in der jetzigen Form nicht zustimmen will. Der Vorschlag würde nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit der EU massiv schaden, sondern auch das grundsätzlich richtige Ziel, nämlich die hohen ethischen und sozialen Standards auch außerhalb der EU zu stärken, konterkarieren. „Wir brauchen mehr Realismus und weniger Ideologie“, fordert Kopf.
 
Gerade österreichische Unternehmen sind international für ihre hohen ethischen und sozialen Standards bekannt. „Diese hohen Standards tragen unsere Unternehmen bereits jetzt durch Investitionen und Lieferbeziehungen in die Welt hinaus“, so Kopf, der vor einer Lose-Lose-Situation warnt: „Wenn das EU-Lieferkettengesetz Investitionen und internationale Lieferbeziehungen heimischer Unternehmen verhindern oder gar zu Abwanderungen führen würde, verfehlte es seinen Zweck und könnte den Status quo in Drittstaaten verschlechtern. Jedenfalls würden wir durch den Verlust an Wettbewerbsfähigkeit Arbeitsplätze und Wohlstand in der EU gefährden.“

(PWK055/ST)