WKÖ-Zehetner-Piewald: 6.580 Firmenübernahmen im Vorjahr - Plus von 3,5 Prozent zu 2020
Gastronomie wieder auf Spitzenplatz. Nur mehr 55 Prozent der Übernahmen erfolgen familienintern
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2021 gab es insgesamt 6.580 Firmenübernahmen, was ein Plus von 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet. Platz 1 mit 1.100 Übernahmen war dabei einmal mehr die Gastronomie, was jedoch ein geringeres Ausmaß darstellt im Vergleich zu den Jahren zuvor. Über drei Viertel aller Übernahmen entfielen indes auf 20 von insgesamt 93 Fachgruppen. Familieninterne Übergaben machten 55 Prozent aus - die Zahl der Übernahmen, die nicht familienintern erfolgten, stieg aber.
Die Hälfte der Unternehmen, die zur Übergabe anstanden, bestand seit 25 Jahren: "Der große Vorteil der Nachfolge ist, dass ich auf einer Basis aufbaue, und vom ersten Tag meiner Selbstständigkeit laufende Umsätze habe", so Elisabeth Zehetner-Piewald, Leiterin des WKÖ-Gründerservice und Bundesgeschäftsführerin Junge Wirtschaft.
Knapp Hälfte externer Übernahmen via Verkauf an externe Dritte
In rund der Hälfte der Fälle finden familienexterne Übergaben via eines Verkaufs an externe Dritte statt. Bei rund einem Viertel wiederum erfolgt eine Übernahme durch Mitarbeiter:innen bzw. mittels eines Management Buy-Out. Ein weiteres Viertel der zu übergebenden Unternehmen werde laut Zehetner-Piewald an Bekannte bzw. Freunde verkauft.
Auf der Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer (www.nachfolgeboerse.at) könne auch anonym nach einem Nachfolger gesucht werden. Knapp 1.000 Angebote gäbe es dort. Es sei aber auch gut, sich Rat von externen Experten wie Notaren oder Steuerprüfern zu holen, betont Zehetner-Piewald weiter.
Raum für Verbesserungen bei Übernahmen
Es bestehe aber auch noch Verbesserungsbedarf, um Übernahmen zu erleichtern. So sei zum Beispiel die entgeltliche Betriebsübergabe in Österreich - im internationalen Vergleich - steuerlich sehr hoch belastet und bestehende Begünstigungen würden seit vielen Jahren nicht mehr valorisiert. "Daher fordern wir als Wirtschaftskammer bereits seit Jahren die Anhebung des Steuerfreibetrages für den Veräußerungsgewinn von 7.300 auf 36.500 Euro sowie die Verteilung des Veräußerungsgewinns zwecks Progressionsermäßigung nicht nur auf drei sondern auf fünf Jahre", so Zehetner-Piewald abschließend.