WKÖ-Kopf zu Ministerrat: „Bleibeperspektive für Ukrainer:innen mit Job ist wichtiger erster Schritt“
Für nachhaltige Arbeitsmarktintegration bereits hier lebender Geflüchteter sind weitere Maßnahmen nötig – "Grace Period" bringt Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Firmenübergaben an Angehörige
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Mit der Bleibeperspektive und der „Grace Period“ für Firmenübergaben an Angehörige haben am Mittwoch zwei Gesetzesvorhaben den Ministerrat passiert, die aus Sicht der Wirtschaft positiv bewertet werden.
„Viele Ukrainer:innen leben bereits über zwei Jahre hier. Es ist daher erfreulich, dass die Regierung nun jenen, die bereits seit einiger Zeit einen Job haben, eine Bleibeperspektive zusichern will. Diese Maßnahme haben wir als WKÖ schon lange gefordert“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das heute im Ministerrat beschlossene Vorhaben. Dennoch braucht es Kopf zufolge noch mehr, um die bisher „leider sehr schleppend verlaufende“ Arbeitsmarktintegration der Vertriebenen aus der Ukraine zu verbessern.
So sind von rund 50.000 Vertriebenen im erwerbsfähigen Alter nur etwa 12.000 in Beschäftigung und 5.000 beim AMS gemeldet. Abgesehen von einer kleinen Zahl von selbständig Erwerbstätigen (rund 400 Vertriebenen) ist der Rest, also in etwa 30.000 Personen, weder in Beschäftigung noch in AMS-Betreuung. „Wenn auch sie die Aussicht hätten, längerfristig bleiben zu können, wäre das für ihre Arbeitsmarktintegration sicher hilfreich. Es brächte den Betroffenen ebenso wie den Betrieben Planungssicherheit“, so Kopf. Daher tritt die WKÖ – ebenso wie die anderen Sozialpartner:innen – für eine Bleibeperspektive für alle Vertriebenen aus der Ukraine ein.
Bis es zu einer solchen Lösung für alle Ukrainer:innen kommt, sollte es – nach Vorbild Oberösterreichs – eine sogenannte Bemühungspflicht in der Grundversorgung geben, damit sich die Ukrainer:innen beim AMS vormerken. Es braucht mehr Nachdruck, Ukrainer:innen die in Österreich sind, in Beschäftigung zu bringen. Auch die Möglichkeit, nach Aufnahme einer Beschäftigung noch weiter im Grundversorgungsquartier zu wohnen, würde es erleichtern, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
„Wir wissen, dass viele der geflüchteten Ukrainer:innen sehr gut ausgebildet sind und wir gleichzeitig aufgrund der demografischen Entwicklung dringend Fachkräfte brauchen. Es wäre daher sehr schade, wenn wir ein wertvolles Arbeitskräfte-Potenzial, das bereits hier im Land ist, nicht nutzen würden“, betont der WKÖ-Generalsekretär.
„Grace Period“ verringert Bürokratie
Positive Nachrichten gibt es auch bei der sogenannten „Grace Period“. Dieses Gesetzespaket zielt darauf ab, Betriebsübergaben an Angehörige zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für KMU sowie Ein-Personen-Unternehmen zu verbessern.
In Österreich gibt es rund 150.000 Familienunternehmen. Aufgrund der Demographie steht jedes zehnte Familienunternehmen in Österreich in den nächsten Jahren vor der Übergabe. Mit dem Grace-Period Gesetz werden überflüssige bürokratische Hürden dabei abgebaut.
„Bei vielen österreichischen Familienbetrieben und KMU stehen in den nächsten Jahren Übergaben bevor. Wer sich dazu entschließt, einen Betrieb zu übernehmen, hat ab der Minute eins enorm viele Aufgaben zu schultern. Umso wichtiger sind in dieser Startphase bürokratische Erleichterungen. Der enge Austausch mit den Behörden bringt mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Übernehmenden und kann so für ein Umfeld sorgen, in dem die angehenden Unternehmerinnen und Unternehmer erfolgreicher wirtschaften können. Damit wird auch das Vertrauen in die Politik gestärkt“, betont Kopf.