Generalsekretär Karlheinz Kopf
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WKÖ-Kopf: Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung verhindert vorerst Chaos

Heimische Unternehmen kämpfen mit massiver Bürokratie – Verbesserungen weiterhin möglich und nötig

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Aktualisiert am 04.12.2024

"Die Verlängerung der Umsetzungsfrist der EU-Entwaldungsverordnung auf den 31. Dezember 2025 ist ein wichtiger Schritt, um Chaos in den Lieferketten abzuwenden und dringend offene Fragen zu klären", betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). EU-Parlament, Kommission und Rat haben sich darauf geeinigt, die Umsetzungsfrist der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verlängern". Doch die grundlegenden Probleme der Verordnung bleiben bestehen. "Die derzeitigen Regelungen sind in der Praxis kaum umsetzbar und erzeugen eine überbordende Bürokratie, die vor allem unsere heimischen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette belastet – von der Landwirtschaft bis zur Industrie", so Kopf.

Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betriebe wird dadurch empfindlich geschwächt. "Anstatt die gewünschten Umweltschutzziele effizient zu erreichen, riskieren wir unnötige Verteuerungen und eine Einschränkung der Versorgungssicherheit. Der europäische Gesetzgeber muss hier nachbessern und praktikable Lösungen schaffen, die Umweltschutz und wirtschaftliche Realität in Einklang bringen", fordert Kopf.

Die Wirtschaftskammer Österreich appelliert an den europäischen Gesetzgeber, die Verordnung im Sinne der Unternehmen und Konsument:innen zu überarbeiten. "Eine zukunftsfähige EU-Politik muss klare und umsetzbare Vorgaben machen – dafür ist die jetzt gewonnene Zeit konsequent zu nutzen", so Kopf abschließend.

(PWK452/NIS)