WKÖ-Kopf: Verlängerungen von Anti-Teuerungsmaßnahmen positives Signal für Betriebe
Verlängerungen der Teuerungsprämie sowie der reduzierten Erdgas- bzw. Elektrizitätsabgabe im NR beschlossen – Fortführung SAG dringend nötig
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Der Nationalrat hat die Verlängerung der reduzierten Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe sowie die Verlängerung der Teuerungsprämie beschlossen. "Dass die beiden Maßnahmen nun verlängert werden, ist ein positives Signal für unsere Betriebe. Wir begrüßen das ausdrücklich", sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Reduktion der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe wird um ein weiteres Jahr verlängert und das wird insbesondere den energieintensiven Betrieben ausreichende Planungssicherheit für die Energienutzung bieten. Mit der Mitarbeiterprämie haben Unternehmen im Rahmen kollektivvertraglicher Regelungen die Möglichkeit, den Mitarbeitenden Entgeltteile bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen.
Energieabgaben heizen Inflation an
Teuerung und Konjunkturschwäche würden weiter anhalten, so Kopf. Zudem werde die CO2-Bepreisung per Jahresanfang nochmals verschärft. "Angesichts dessen müssen auch im Bereich der Energiesteuern weitere Steuerverschärfungen vermieden werden. Eine Erhöhung würde einerseits die Inflation anheizen und andererseits die österreichischen Unternehmen und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen überbordend belasten. Deshalb wird die Absenkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe auch 2024 fortgesetzt", sagt der WKÖ-Generalsekretär.
Kopf bekräftigt in diesem Zusammenhang zudem die Forderung, diese Senkung dauerhaft fortzuschreiben. "Die Reduktion muss dauerhaft gelten und zu 100 % auf das EU-Mindeststeuerniveau gebracht werden. Das wäre angesichts der mittlerweile in Österreich eingeführten CO2-Bepreisung samt laufenden Verschärfungen nicht nur dringend nötig, sondern auch fair für die Unternehmen", sagt Kopf.
Teuerungsprämie kommt modifiziert
"Mit der Mitarbeiterprämie wird 2024 eine sinnvolle und zielgerichtete Maßnahme in Hinblick auf Inflation und Lohnverhandlungen fortgeführt", unterstreicht Kopf. Durch die steuer- und abgabenfreie Prämie könne auf kollektivvertraglichem Wege die Kaufkraft der Mitarbeitenden gestärkt, gleichzeitig aber die nachhaltig wirkende Belastung der Unternehmen gemildert werden. Die Mitarbeiterprämie ist die Verlängerung der bereits für die Jahre 2022 und 2023 gültige Teuerungsprämie in modifizierter Form. Im Gegensatz zu den Vorjahren kann die Steuerfreiheit der Prämie für 2024 nur mehr aufgrund von lohngestaltenden Vorschriften (= Kollektivverträgen) in Anspruch genommen werden.
Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG) unabdingbar für Wettbewerbsfähigkeit
Die WKÖ begrüßt den Vorstoß von Bundesminister Kocher, das SAG zu verlängern. Das SAG beruht auf europäischem Beihilfenrecht und stellt ein wesentliches Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage dar, soll also dem Abwandern von energieintensiver Industrie entgegenwirken. Deutschland bedient sich dieses Instruments bereits seit 2013, und sieht eine Förderung bis 2030 vor. Besonders in ohnehin herausfordernden Zeiten sollten alle zur Verfügung stehenden Instrumente zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft genützt werden und das SAG auf die Jahre 2023 bis 2030 ausgeweitet werden. Dadurch wird auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. (PWK464/PAT)