Generalsekretär Karlheinz Kopf
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WKÖ-Kopf: Arbeitsverfassungsgesetz ist wichtiges Fundament für sozialen Frieden

Österreich dank Sozialpartnern Weltmeister bei KV-Abdeckung - Betriebliche Ebene stärken

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Aktualisiert am 11.06.2024

"Das Arbeitsverfassungsgesetz gilt als wichtige Errungenschaft der Sozialpartner und hat sich als stabiles Fundament der Arbeitsverfassung und auch des sozialen Friedens bewährt", betonte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf bei einer Veranstaltung zu "50 Jahre Arbeitsverfassungsgesetz" im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. Trotz zahlreicher Novellen sei das Gesetz in den Grundzügen seit Inkrafttreten mit 1. Juli 1974 unverändert und werde den Anforderungen der modernen Arbeitswelt im Großen und Ganzen immer noch gerecht.

Das Arbeitsverfassungsgesetz ist unter anderem Grundlage für Kollektivverträge. "In Österreich sind etwa 98 Prozent der Arbeitnehmer von KV erfasst, in Deutschland nur mehr etwa 50 Prozent. Das liegt daran, dass die Wirtschaftskammer und ihre Fachorganisationen - und nicht freiwillige Verbände wie in anderen Ländern - KV abschließen. Das ist weltweit einzigartig und wesentlich für den sozialen Frieden und damit für den Standort", so Kopf.

Dieses bewährte System führte in den letzten Jahren aber zu deutlich stärkeren Lohnsteigerungen als in vergleichbaren Ländern. "Diese Kostensteigerungen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit aller Dienstleistungen und Produkte 'Made in Austria'. Darauf müssen die KV-Parteien eine Antwort finden", sagt Kopf. Eine wichtige Maßnahme wäre in diesem Zusammenhang jedenfalls eine Senkung der Lohnnebenkosten: „Das würde die enorme Lohnkostensteigerung zumindest etwas kompensieren, ohne dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer etwas verlieren“, so der WKÖ-Generalsekretär.

Außerdem sollte die Betriebsebene in der Gestaltung von Arbeitszeit, Entgelt und Urlaub gestärkt werden, etwa indem die Regelungskompetenz der Betriebsvereinbarung erweitert wird.