EU-Wirtschaftspanorama 8/2024
Ausgabe 23. Februar 2024
Lesedauer: 15 Minuten
Im Brennpunkt
Binnenmarkt
- Zwischenbilanz der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
- Medizinprodukte: Neue Regelungen sollen Engpässe vorbeugen
Innovation & Digitalisierung
Im Brennpunkt
Industriepolitik: Zertifizierungssystem für Kohlenstoffabbau & künftiger Rahmen für industrielle Kohlenstoffspeicherung
Europas Industrie macht Druck: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem belgischen Regierungschef Alexander De Croo wurde während eines Gipfels in Antwerpen ein Forderungspapier für die europäische Industriepolitik übermittelt.
Die „Antwerpener Erklärung“ umfasst mehrere Maßnahmen, um Binnenmarkt und Industrie zu stärken. Dazu zählen die Vereinfachung des Rahmens für staatliche Beihilfen, größere Unabhängigkeit bei kritischen Rohstoffen sowie die Innovationsförderung. Weiters soll Europa durch strategische Partnerschaften und eine robuste Infrastruktur zu einem weltweit führenden Anbieter von verfügbarer und erschwinglicher CO2-armer Energie gemacht werden. Die Industrieunternehmen, welche die Erklärung unterzeichnet haben, fordern zudem einen EU Industrial Deal ähnlich dem Green Deal. Auch österreichische Firmen haben sich der Antwerpener Erklärung angeschlossen.
Ein erster Lackmustest für diesen geforderten neuen, wettbewerbsfreundlichen Geist der Gesetzgebung könnte der neue Rahmen zu Kohlenstoffspeicherung und -weiterverabeitung sein. Ein Teil davon ist die Einigung, die diese Woche zwischen Parlament und Rat erreicht wurde und den ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung eines hochwertigen Kohlenstoffabbaus schaffen soll. Dieser Zertifizierungsrahmen soll innovative Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -bewirtschaftung fördern, die zu den Klima- und Umweltzielen der EU beitragen. Zu diesen Techniken gehören neben Wiederaufforstung und der Wiederherstellung von Mooren und Sümpfen auch Carbon Capture sowie die Kohlenstoffbindung in Produkten wie holzbasierten Baustoffen oder Pflanzenkohle. Die vorläufig vereinbarte Verordnung enthält insbesondere Regeln für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen, die die Einhaltung des EU-Rahmens nachweisen, sowie spezifische Kriterien, die die Qualität des Kohlenstoffabbaus sowie die Transparenz und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsverfahrens gewährleisten sollen. Durch die Zertifizierung soll außerdem sogenanntes Greenwashing verhindert sowie neue Geschäftsmöglichkeiten geschaffen werden.
Darüber hinaus hat die Kommission eine Strategie für industrielles Kohlenstoffmanagement veröffentlicht, mit dem Ziel der Schaffung eines „günstigen Geschäftsumfelds für eine CO2-Wertschöpfungskette in der EU“. Dabei wurde ein zukünftiges Regulierungspaket für CO2-Transport und -Speicherung mit Themen wie Markt- und Kostenstruktur, Drittzugang, CO2-Qualitätsstandards oder Investitionsanreize für neue Infrastruktur angekündigt.
Ansprechpartner: Clemens Rosenmayr
Binnenmarkt
Zwischenbilanz der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)
Die Europäische Kommission hat diese Woche ihren Zwischenbericht der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) vorgestellt, die eine zentrale Rolle im Rahmen des 800 Milliarden Euro umfassenden NextGenerationEU-Plans spielt. Die ARF, initiiert im Februar 2021, soll Mitgliedstaaten dabei unterstützen, sich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, während sie gleichzeitig auf eine grünere, digitalere und wettbewerbsfähigere Zukunft hinarbeiten.
Über 1150 Etappenziele und Zielwerte wurden bis Ende 2023 als zufriedenstellend erreicht bewertet. Knapp 225 Milliarden Euro an ARF-Mitteln wurden bereits an die Mitgliedstaaten ausgezahlt. 67 Milliarden Euro wurden als Vorfinanzierung ausgezahlt, um Reformen und Investitionen anzustoßen und die kurzfristigen Auswirkungen zunächst der COVID-19-Krise und dann der Energiekrise auf die Haushalte der Mitgliedstaaten abzumildern. Die ARF trägt auch zur wirtschaftlichen Erholung durch Förderung von öffentlichen Investitionen bei. Die Kommission schätzt, dass etwa die Hälfte des erwarteten Anstiegs der öffentlichen Investitionen im Zeitraum 2019 bis 2025 auf aus dem EU-Haushalt, insbesondere aus der ARF, finanzierte Investitionen zurückzuführen sein wird und das BIP der EU bis 2026 um bis zu 1,4 Prozent steigern könnte.
Der Zwischenbericht zeigt auch, dass die ARF die Strukturreformen in Mitgliedsstaaten beschleunigt hat. und den grünen Wandel vorantreibt. Alle Pläne der Mitgliedstaaten haben die von der Kommission geforderten 37 Prozent-Vorgabe für Klimaziele übertroffen, und weitere 60 Milliarden Euro werden in den grünen Übergang investiert. In Österreich fließen 56 Prozent der Mittel in Klimaziele. Allgemein belaufen sich die gewährten Zuschüsse für Österreich laut des nationalen Aufbauplans auf 3,96 Milliarden Euro, wovon bereits mehr als 30 Prozent der Mittel in Anspruch genommen wurden.
Die Kommission betont die breite Unterstützung für den leistungsbasierten Charakter der ARF, weist jedoch auch auf Bereiche hin, in denen Verbesserungsbedarf besteht, wie unter Anderem ausreichende Flexibilität bei der Gestaltung und Durchführung, Angemessene Verwaltungskapazitäten in den Mitgliedstaaten und eine enge Einbeziehung der regionalen und lokalen Behörden sowie der Sozialpartner. Der Bericht bietet einen Zwischenstand nach der Hälfte der Laufzeit, eine endgültige Bewertung folgt aber erst nach Abschluss der ARF im Jahr 2026.
Das von der WKÖ bereitgestellte Analysetool Recover.MAP zeigt, in welchem EU-Land welche Investitionen im Rahmen der Recovery and Resilience Facility (RRF) geplant sind sowie Zusammenfassungen und Informationen zum jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzplan.
Ansprechpartner: Peter Dohr
Medizinprodukte: Neue Regelungen sollen Engpasse vorbeugen
Der Rat hat eine Reihe an Aktualisierungen der Rechtsvorschriften zu Medizinprodukten gebilligt, welche dazu beitragen sollen, Engpässe zu vermeiden und Transparenz zu erhöhen. Die Änderungen betreffen auch die Vorschriften für In-Vitro-Diagnostika, darunter fallen beispielsweise Produkte zur Untersuchung von Blut- oder Gewebeproben, aber auch Tests für verschiedene Krankheitserreger wie Covid, HIV oder Influenza, Krebstests oder Schwangerschaftstests. Aufgrund der Dringlichkeit der nötigen Aktualisierungen einigten sich der Rat und das EU-Parlament nach informellen Konsultationen darauf, den Entwurf der Kommission ohne Änderungen anzunehmen.
2017 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für In-Vitro-Diagnostika geändert, was dazu führt, dass eine Vielzahl von kritisch notwendigen Produkten neuen Standards unterworfen ist. Um in dieser Übergangszeit bei gleichbleibenden Sicherheitsstandards Engpässe zu vermeiden und zu verhindern, dass benötigte Produkte frühzeitig vom Markt entfernt werden, wurde die Übergangsfrist für die Adaption der neuen Rahmenbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen verlängert.
Ebenso ermöglichen die verabschiedeten Gesetzesänderungen die graduelle Ausrollung der Datenbank EUDAMED noch vor dem avisierten Vollausbau im Jahr 2027. EUDAMED soll Informationen über alle in der EU verfügbaren Medizinprodukte beinhalten. Ursprünglich waren die Hersteller:innen verpflichtet, ihre Produkte nur nach Abschluss des Vollausbaus - wenn alle sechs Module der EUDAMED-Datenbank fertiggestellt sind – zu registrieren. Ab Ende 2025 soll diese Verpflichtung vorgezogen werden und Hersteller:innen müssen ihre Produkte in den bereits fertiggestellten Modulen registrieren, um den Prozess zu beschleunigen.
Hersteller:innen werden in Zukunft ebenso dazu verpflichtet, vorab Behörden und Gesundheitseinrichtungen über potenzielle Engpässe ihrer Produkte zu informieren und Störungen der Lieferketten zu melden. Die Änderungen sollen vom Europäischen Parlament und vom Rat nach der sprachjuristischen Überarbeitung schnellstmöglich formal angenommen werden.
Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet
Innovation & Digitalisierung
Europäische Kommission veröffentlicht Weißbuch zur Stärkung digitaler Infrastrukturen
Die Europäische Kommission hat ein Weißbuch zur Verbesserung der digitalen europäischen Infrastrukturen vorgestellt. In diesem skizziert sie zwölf Szenarien zur Steigerung von Sicherheit, Resilienz und Innovation im Bereich digitaler Infrastruktur und Dienste.
Zentrale Eckpfeiler sind hier die Schaffung eines Innovations-Ökosystems zur besseren Vernetzung der beteiligten Player. Dieses sogenannte 3C Netzwerk (Connected Collaborative Computing) soll strategisch wichtige Bereiche wie Halbleiter, Rechenkapazitäten, Edge und Cloud Anwendungen, Funktechnologien, Datenmanagement und Verbindungsinfrastruktur umfassen und den Austausch zwischen diesen Gebieten fördern.
Ebenso wird laut Weißbuch die Vervollständigung des Digitalen Binnenmarkts durch die Abschaffung regulatorischer Hürden und eine Harmonisierung des bestehenden Rahmens empfohlen. Damit sollen mehr Investitionen in Netzwerke mit hohen Kapazitäten gelenkt werden. Insgesamt soll das Leitprinzip des digitalen Wettbewerbs um andere Aspekte wie Nachhaltigkeit, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit erweitert werden.
Der dritte Eckpfeiler ist Stärkung der Sicherheit digitaler Infrastrukturen. Als Beispiel wird hier unter anderem der stärkere Schutz von Unterseekabeln genannt. Knapp 500 Verbindungen verlaufen auf Meeresböden des Atlantiks, des Pazifiks, des Mittelmeers oder der Nord- und Ostsee. Insgesamt tragen mehr als 1,3 Millionen Kilometer Datenströme mehr als 95 Prozent des weltweiten Internetverkehrs. Ihre Sicherheit rückt nicht zuletzt seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stärker in den Vordergrund.
Basierend auf dem Weißbuch startet die Kommission eine öffentliche Konsultation zu den vorgeschlagenen Maßnahmen, die bis zum 30. Juni läuft. Die Ergebnisse der Konsultation sollen in einen künftigen Digital Network Act einfließen.
Ansprechpartner: Thomas Wimmesberger
Nachhaltigkeit
EU einigt sich auf strengere Luftqualitätsnormen zur Förderung einer sauberen Umwelt bis 2050
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung über verschärfte EU-Luftqualitätsnormen erzielt. Ziel der überarbeiteten Richtlinie („AAQD“ - Ambient Air Quality Directive) ist eine schadstofffreie Umwelt bis 2050. Die neuen Vorschriften, die an WHO-Leitlinien angepasst sind, umfassen Grenz- und Zielwerte für verschiedene Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid. Auch wenn ein konsolidierter Text noch nicht vorliegt, ist aus Sicht der heimischen Wirtschaft zu befürchten, dass rund 80 Prozent der produzierenden Betriebe des Gewerbes und der Industrie in Österreich bei bestimmten Schadstoffkategorien, wie z.B. Feinstaub (PM2,5), in Überschreitungsgebieten gemäß den WHO-Leitlinien liegen könnten. Das legt eine Johanneum-Studie aus dem Jahr 2022 nahe.
Mitgliedstaaten können unter strengen Bedingungen Fristverlängerungen beantragen, was für betreffende Betriebe eine Entlastung darstellen kann. Kurzfristige Maßnahmen und Luftqualitätspläne werden eingeführt, um die Gesundheit der Bürger:innen zu schützen. Die Richtlinie soll Entschädigung für Gesundheitsschäden gewährleisten und Klarheit über Zugang zur Justiz schaffen. In diesen Bereichen wurde der Kommissionsvorschlag durch Abänderungsanträge des Rates entschärft. Damit wurde eine sinnvolle Einschränkung des Wirkungsbereichs des Schadenersatzes getätigt. Der nächste Schritt ist die formelle Annahme durch Parlament und Rat, bevor die Richtlinie in Kraft treten kann.
Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann
Kurz & Bündig
Kosten EU und Ruanda unterzeichnen Abkommen für nachhaltige Rohstoff-Wertschöpfungskette
Die EU und Ruanda haben diese Woche ein Abkommen zur Förderung nachhaltiger und widerstandsfähiger Wertschöpfungsketten für wichtige Rohstoffe unterzeichnet. Das Memorandum of Understanding zielt darauf ab, die Entwicklung nachhaltiger Rohstoffwertschöpfungsketten in Afrika zu stärken und etabliert eine enge Zusammenarbeit zwischen Ruanda und der EU in fünf Bereichen: Neben Integration nachhaltiger Rohstoff-Wertschöpfungsketten und verantwortungsvoller Produktion und Verwertung von Rohstoffen stehen vor allem Mittelbereitstellung für Infrastruktur, Forschung und Innovation sowie der Kapazitätsaufbau im Vordergrund. In einem nächsten Schritt wird gemeinsam ein Fahrplan mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Partnerschaft erarbeitet.
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EUROJUST sucht Business Analyst
Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:
- Business Analyst (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: 24/EJ/05, Deadline for applications: 26/02/2024, 11:59:59 CET
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUAA sucht Management Systems Officer
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:
- Management Systems Officer (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUAA/2024/TA/002, Deadline for applications: 27/02/2024, 12:00 (Malta time)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUAA sucht Events Assistant
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:
- Events Assistant (m/w/d)
Contract Agent, Grade: FG III, Reference: EUAA/2024/CA/002, Deadline for applications: 27/02/2024, 12:00 (Malta time)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUAA sucht Finance Assistant
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:
- Finance Assistant (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/003, Deadline for applications: 29/02/2024, 12:00 (Malta time)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
ACER sucht Project manager – Organisational Impact Officer
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mit Sitz in Ljubljana sucht:
- Project manager – Organisational Impact Officer (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: ACER/2024/01, Deadline for applications: 04/03/2024, 14:00 Ljubljana time
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUROJUST sucht Accounting Assistant
Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag sucht:
- Accounting Assistant (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AST 3, Ref.: 24/EJ/04, Deadline for applications: 04/03/2024, 11:59:59 CET
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EMCDDA sucht Temporary Agents
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) mit Sitz in Lissabon sucht:
- Scientific analyst, Drug precursors (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.01, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time - Scientific analyst, Drug markets and crime (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.02, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time - Toxicologist - Laboratory network (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.03, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time - Principal forensic scientist, Laboratory network (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: AD.2024.04, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time - Scientific analyst, Health and social responses (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.05, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time - Threat assessment: Data scientist (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.06, Deadline for applications: 04/03/2024, 23:59 Lisbon time - Learning designer (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.07, Deadline for applications: 07/03/2024, 23:59 Lisbon time - Threat assessment system coordinator (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: AD.2024.08, Deadline for applications: 07/03/2024, 23:59 Lisbon time - Data and research officer (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AST 3, Ref.: AST.2024.01, Deadline for applications: 07/03/2024, 23:59 Lisbon time
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUSPA sucht Project Management Office Team Leader
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:
- Project Management Office Team Leader (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2024/AD/003, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUSPA sucht Cost Engineering Officer
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:
- Cost Engineering Officer (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUSPA/2024/AD/004, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (GMT+2)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
Frontex sucht Senior Policy Officer Governance and Transformation
FRONTEX, die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:
- Senior Policy Officer Governance and Transformation (m/w/d)
Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: RCT-2024-00001, Deadline for applications: 12/03/2024, 11:59 AM (Warsaw local time)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
ENISA sucht Compliance and Policy Officer
ENISA, die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit, mit Sitz in Athen sucht:
- Compliance and Policy Officer (m/w/d)
Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ENISA-CA-FGIV-2024-02, Deadline for applications: 14/03/2024, 23:59 GR time (CET +1)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EU-Agenda
Sitzungen der Europäischen Kommission
27. Februar
- Europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie
- Europäisches Verteidigungsinvestitionsprogramm (EDIP)
Sitzungen des Europäischen Parlaments
26. Februar
- Europäische Zentralbank - Jahresbericht 2023
- In Anwesenheit von Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank
- Transparenz und Zielgenauigkeit der politischen Werbung
- Detergenzien und grenzflächenaktive Substanzen, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004
- Schutz der Umwelt durch das Strafrecht
- Europäischer Rahmen für die digitale Identität
27. Februar
- Mehrjähriger Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027
- Einrichtung der Ukraine-Fazilität
- Einrichtung der Plattform Strategische Technologien für Europa ('STEP')
- Führerscheine
- ABSTIMMUNGEN - (eventuell) Abstimmungen über Dringlichkeitsanträge (Artikel
- 163)
- Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren
- Verbringung von Abfällen
- Wiederherstellung der Natur
- Einheitliches ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel
- Einheitliches ergänzendes Zertifikat für Arzneimittelprodukte
- Ergänzendes Schutzzertifikat für Pflanzenschutzmittel(Neufassung)
- Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittelprodukte (Neufassung)
- Wesentliche Standardpatente
- Geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik - Jahresbericht 2023
- Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Jahresbericht 2023
28. Februar
- ABSTIMMUNGEN
- Die Notwendigkeit einer unerschütterlichen EU-Unterstützung für die Ukraine, nach zwei Jahren des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
- Finanztätigkeiten der Europäischen Investitionsbank - Jahresbericht 2023
- In Anwesenheit von Nadia Calviño, Präsidentin der Europäischen Investitionsbank
- Bericht über den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2023
- Erhebung und Weitergabe von Daten über die kurzfristige Vermietung von Unterkünften
29. Februar
- Fortgeschrittenes Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und und der Republik Chile andererseits (Entschließung)
- ABSTIMMUNGEN
- Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Republik von Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft einerseits und der Europäischen Union andererseits
Ausgewählte Tagungen des Rates
25.-29. Februar
- Rat für Auswärtige Angelegenheiten (Handel) - Abu Dhabi
- Der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" in seiner Zusammensetzung "Handel" wird am Rande der 13. Ministerkonferenz (MC13) der Welthandelsorganisation (WTO) in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, stattfinden (26.-29. Februar 2024).
- Der Rat wird sich zu Beginn der 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation um die Annahme einer ersten Reihe von Schlussfolgerungen bemühen.
- Sobald hinreichende Klarheit über das Ergebnis der Ministerkonferenz besteht, werden die Minister die Annahme eines zweiten Pakets von Schlussfolgerungen anstreben und einen Beschluss über den Standpunkt fassen, der im Namen der EU auf der dreizehnten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation vertreten werden soll.
26. Februar
26.-27. Februar
29. Februar – 1. März
Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes
Donnerstag, 29. Februar 2024
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑606/21 Doctipharma
Online-Plattform für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Doctipharma betreibt die Website www.doctipharma.fr, über die Kunden bei Apothekern nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellen können. Die französische Apothekervereinigung ist der Ansicht, dass Doctipharma rechtswidrig handelt, weil es am elektronischen Arzneimittelhandel teilnehme, ohne Apothekereigenschaft zu besitzen. Sie hat das Unternehmen daher vor den französischen Gerichten auf Unterlassung verklagt.
Das Berufungsgericht Paris hat den Gerichtshof um Vorabentscheidung hinsichtlich der unionsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Tätigkeit ersucht.
Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen u.a. die Ansicht vertreten, dass der Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (Richtlinie 2001/83) dem in Rede stehenden Verbot entgegenstehe, sofern nicht nachgewiesen werde, dass es zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sowohl geeignet als auch erforderlich ist.
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑584/22 Kiwi Tours
Rückerstattung der Reisekosten bei pandemiebedingtem Rücktritt
Ein deutsches Ehepaar buchte im Januar 2020 bei dem Reiseunternehmen Kiwi Tours eine Reise nach Japan, die vom 3. bis zum 12. April 2020 stattfinden sollte. Mit Schreiben vom 1. März 2020 trat das Ehepaar wegen der vom Corona-Virus ausgehenden Gesundheitsgefährdung von der Reise zurück. Kiwi Tours erstellte daraufhin eine Stornorechnung über weitere 307,00 Euro, die das Ehepaar bezahlte. Am 26. März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Das Ehepaar verlangte hierauf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Der Bundesgerichtshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob nach der Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 für die Beurteilung der Berechtigung des Rücktritts nur jene unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder ob auch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu berücksichtigen sind, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise tatsächlich auftreten.
Generalanwältin Medina hat in ihren Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Beurteilung des Auftretens unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die die Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen, wodurch der Reisende zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr berechtigt wird, ausschließlich zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag vorzunehmen sei. Das Entstehen dieses Rechts hänge nicht davon ab, ob solche Umstände nach dem Rücktritt vom Vertrag tatsächlich aufgetreten seien.
Ausgewählte laufende Konsultationen
Umwelt
Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen – Bewertung
01.12.2023 - 08.03.2024
Binnenmarkt
Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien (Überarbeitung)
19.12.2023 - 12.03.2024
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz
Humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission 2017-2022 – Bewertung
22.01.2024 - 15.04.2024
Verkehr
Ökologisierung von Unternehmensflotten
06.02.2024 - 30.04.2024
Allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Soziales
Hilfe für die am stärksten benachteiligten Personen – Evaluierung des FEAD 2014-2020
14.02.2024 – 08.05.2024
REDAKTION:
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ
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MEDIENINHABER:
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