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EU-Wirtschaftspanorama 43/2024
Ausgabe 22. November
Lesedauer: 21 Minuten
Im Brennpunkt
Internationaler Handel
Binnenmarkt
Kapitalmarktunion
Im Brennpunkt
Hearings: EU-Parlament gibt allen Kommissionskandidat:innen grünes Licht
![In einem Raum sitzen an Tischen, die in konzentrischen Kreisen angeordnet sind, Personen. Vor jeder Person ist ein Schild sowie ein Mikrofon. Über dem Bild steht EU Wirtschaftspanorama, Im Brennpunkt, Hearings, EU-Parlament gibt allen](/oe/news/2024-11-22-wipa-brennpunkt.png)
Nach einer mehr als eine Woche andauernden Pattstellung im EU-Parlament haben die Präsident:innen der Fraktionen diese Woche allen designierten Kommissar:innen grünes Licht gegeben. Es waren noch Entscheidungen zu den fünf Exekutiv-Vizepräsident:innen und der Außenbeauftragten sowie zu Ungarns Kommissionskandidat Olivér Várhelyi offen. Das Portfolio des designierten Kommissars für Gesundheit und Tierschutz wurde jedoch verkleinert. Die Agenden für Pandemiemanagement und die reproduktiven Rechte von Frauen wandern voraussichtlich zur belgischen Kommissarin Hadja Lahbib.
Trotz der intensiven Verhandlungen der vergangenen Tage sind die Entscheidungsprozesse der Hearings größtenteils reibungslos abgelaufen. Außerdem wurde zum ersten Mal seit 1999 kein:e Kandidat:in vom EU-Parlament abgelehnt. Der Pressedienst des EU-Parlaments hat zu jedem der öffentlichen Hearings Zusammenfassungen der Standpunkte der Kandidat:innen veröffentlicht. Alle Anhörungen können in voller Länge im Multimedia Center des EU-Parlaments nachgesehen werden.
Wandel bei Mehrheiten im EU-Parlament
Im Zuge der Verhandlungen haben sich die Fraktionen von EVP, S&D sowie Renew zusätzlich auf eine gemeinsame Erklärung für die künftige Kooperation in neun Kernbereichen, darunter Rechtsstaatlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und dem Bekenntnis zu Europa, verständigt. Dieses Dokument ist weder verbindlich noch eine Garantie dafür, dass diese drei Fraktionen langfristig gemeinsame Entscheidungen treffen werden.
Faktum ist, dass in den letzten Tagen und Wochen ein Wandel in der Zusammenarbeit der Abgeordneten stattgefunden hat. Die für die vergangenen Jahre prägenden Allianzen sind nicht mehr die Norm und die Parteifamilien suchen bereits neue Mehrheiten. Diese sind in jüngsten Abstimmungen bereits zum Tragen gekommen und haben das Potenzial, die Gesetzgebungsprozesse der kommenden Jahre deutlich zu beeinflussen.
Europas Herausforderungen: Von Handelsbeziehungen bis Binnenmarkt
Mit der Einigung des EU-Parlaments stehen die Zeichen auf einem Antritt der neuen EU-Kommission mit 1. Dezember. Die Parlamentarier müssen noch in seiner Sitzung am 27. November über den gesamten Kommissionsvorschlag (inklusive Außenbeauftragte) abstimmen. Wenn die Abstimmung mit einfacher Mehrheit positiv ausfällt, bedarf es noch der Zustimmung des Rates mit qualifizierter Mehrheit. Diese kann im Zuge eines schriftlichen Verfahrens eingeholt werden, um rechtzeitig vorzuliegen.
Es ist wichtig, dass die Entscheidung über die neue EU-Kommission nicht weiter verzögert wird. Europa braucht Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit, um die kommenden Herausforderungen zu bewältigen. Dazu zwei Beispiele: Erstens könnten mögliche Importzölle der neuen US-Regierung Europas Außenhandel schwächen. Bereits gegenseitige Zusatzzölle von 10 Prozent würden das europäische BIP um circa 1 Prozent pro Jahr senken. Das würde einen drohenden Wohlstandsverlust von rund 170 Milliarden Euro pro Jahr bedeuten. Europa muss dringender denn je neue Absatzmärkte und Handelspartner:innen finden.
Zweitens bestehen im EU-Binnenmarkt weiterhin Hemmnisse und Hürden. Laut Berechnungen des IWF kommen diese einem fiktiven Zoll auf den EU-Binnenhandel von 44 Prozent für das verarbeitende Gewerbe (und sogar 110 Prozent für den Dienstleistungssektor) gleich. Der Binnenmarkt muss so rasch wie möglich weiter vertieft werden. Klar ist: Europas Wettbewerbsfähigkeit steht auf dem Spiel. Es muss alles dafür getan werden, dass der Standort gestärkt und unser Wohlstand auf diese Art gesichert wird.
Ansprechpartner: Sebastian Köberl
Internationaler Handel
Verbot von mit Zwangsarbeit hergestellten Produkten innerhalb der EU beschlossen
![Bücher sowie ein Richterhammer, eine goldene Waage und ein aufgeschlagenes Buch auf einem Holztisch](/oe/news/anwaltsschreibtisch-adobestock-paegag-486222131.jpeg)
Der Rat hat diese Woche eine, angenommen. Damit wird deren Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Binnenmarkt sowie die Ausfuhr aus der EU verboten. Laut Schätzungen der Kommission betrifft Zwangsarbeit weltweit rund 27,5 Millionen Menschen und findet vorwiegend im privaten Sektor statt. Sie wird aber auch von einigen Staaten verordnet.
Die Entscheidung der Kommission und der nationalen Behörden bei Produktprüfungen soll auf einem risikobasierten Ansatz beruhen. Dieser berücksichtigt das Ausmaß und die Schwere der mutmaßlichen Zwangsarbeit sowie deren Nähe in der Lieferkette. Dazu gehört der Einfluss des betreffenden Unternehmens auf die Lieferkette und die Möglichkeit einer Verhinderung von Zwangsarbeit. Auch die Größe und die wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens werden in die Entscheidung miteinbezogen. Weitere Faktoren in der Bewertung sind der Anteil des Produkts, das wahrscheinlich mit Zwangsarbeit hergestellt wurde, am Endprodukt sowie die Menge des betreffenden Produktes.
Als Hilfestellung für Unternehmen und Behörden bei der Umsetzung der Verordnung soll eine umfassende Datenbank zu den Risiken von Zwangsarbeit zur Verfügung stehen. Diese wird neben den Entscheidungen über ein Verbot auch Berichte internationaler Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation enthalten. Diese Datenbank soll von der Kommission erstellt und gepflegt werden und 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung öffentlich zugänglich sein. Zur gleichen Zeit soll die Kommission auch Leitlinien für Wirtschaftsakteure und zuständige Behörden herausgeben, um sie bei der Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung zu unterstützen.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, ihr Geltungsbeginn ist drei Jahre später.
Ansprechpartner: Sebastian Köberl
Binnenmarkt
SME Test Benchmark 2024: Auswirkungen der EU-Gesetze auf KMU werden weiterhin nicht ausreichend geprüft
![Personen in Businesskleidung sitzen rund um einen Besprechungstisch mit Laptops, statistischen Unterlagen, Notizblöcken, Tablets, Tassen Kaffee, Gläsern Wasser sowie Stiften, Topview](/oe/news/meeting-adobestock-rawpixel-com-78232580.jpeg)
Obwohl kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU, über 99,6 Prozent aller Unternehmen in der EU ausmachen, wird in der Gesetzgebung immer noch nicht ausreichend systematisch auf ihre Bedürfnisse geachtet. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle SME Test Benchmark 2024, den Eurochambres, der Dachverband der europäischen Wirtschaftskammern, gemeinsam mit BusinessEurope und SMEunited diese Woche veröffentlicht haben.
In dieser Analyse wurde bewertet, inwieweit die EU-Gesetzgebung in der zweiten Hälfte der EU-Legislaturperiode 2019-2024 auf die Bedürfnisse von KMU eingegangen ist. Untersucht wurden 23 Folgeabschätzungen auf Basis der neu eingeführten Better Regulation Guidelines von 2021 sowie der Better Regulation Toolbox von 2023. Der Bericht bemängelt, wie schon in der letzten Ausgabe im Jahr 2022, dass der genutzte „KMU-Test“ zur Folgeabschätzung der Auswirkungen von EU-Gesetzen auf KMU weiterhin weder systematisch noch konsequent von allen Dienststellen in der Europäischen Kommission angewandt wird.
Jedoch ist nicht nur Negatives zu berichten: Verbessert hat sich unter anderem, dass mittlerweile in beinahe allen untersuchten Folgeabschätzungen auf die Auswirkungen auf KMU eingegangen wird. Die überwiegende Mehrheit der Konsultationen wurde in allen EU-Amtssprachen durchgeführt und ermöglichte den Befragten, sich als KMU oder KMU-Vertreter:in auszuweisen. Die Ansichten von KMU wurden als im Allgemeinen angemessen vertreten beurteilt.
Zur Optimierung des Better-Regulation-Prozesses wird im SME Test Benchmark 2024 unter anderem empfohlen, öffentliche Konsultationen transparenter zu gestalten und die Auswirkungen von Gesetzen auf KMU besser quantifizierbar zu machen. Außerdem muss die 12-wöchige Konsultationsfrist stärker eingehalten sowie die Auswirkungen von Gesetzesvorschlägen auf KMU klarer dargestellt werden. Leider fehlte bei knapp einem Drittel der untersuchten Initiativen immer noch ein eigenes Kapitel für den KMU-Test.
Ansprechpartner: Peter Dohr
Kapitalmarktunion
Überarbeitete Clearingvorschriften sollen Binnenmarkt stärken
![Schriftzug in schwarz auf weißem Papier EU-Richtlinie, umgebender Text unscharf](/oe/news/eu-richtlinie-adobestock-kwarner-70538184.jpeg)
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen hat am 19.11.2024 neue Vorschriften zur Überarbeitung der europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR-Verordnung) und der europäischen Marktinfrastrukturrichtlinie (EMIR-Richtlinie) angenommen. Diese betreffen unter anderem Verbesserungen der Vorschriften für das Clearing, also jene Abwicklungsprozesse, die sicherstellen, dass Börsentransaktionen reibungslos ablaufen.
Die ursprüngliche Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) wurde 2012 verabschiedet, um Schwächen der außerbörslichen (OTC-) Derivatemärkte entgegenzuwirken, welche vor allem in Zuge der Finanzkrise 2008 zutage getreten sind. Mit der jetzt verabschiedeten Überarbeitung der EMIR-Verordnung und –Richtlinie sollen die bestehenden Vorschriften verbessert, die EU-Clearinglandschaft attraktiviert und die Kapitalmarktunion vertieft werden. Neben der Straffung und Verkürzung von Verfahren, der Verbesserung der Kohärenz zwischen Vorschriften und der Stärkung der Aufsicht über zentrale Gegenparteien (CCPs).
CCPs sind Institutionen, die sich zwischen die Gegenparteien von gehandelten Derivatkontrakten schalten. Derivatkontrakte sind Verträge zwischen zwei Parteien, z.B. über Währungen und Zinssätze, bei denen Lieferung und Zahlung in der Zukunft stattfinden. Das Risiko des Ausfalls einer der beiden Parteien (Counterparty Risk) wird durch die CCP unter Entwicklung eines Sicherheitsmechanismus erheblich gemildert.
Marktteilnehmer:innen werden durch die neuen Vorschriften verpflichtet, aktive Konten bei EU-CCPs zu führen und einen repräsentativen Anteil bestimmter systemrelevanter Derivatekontrakte im EU-Binnenmarkt zu clearen. Die überarbeitete EMIR-Verordnung und Richtlinie soll damit die übermäßige Abhängigkeit von systemrelevanten CCPs in Drittstaaten mildern. Großbritannien bleibt auch vier Jahre nach dem Brexit weiterhin der größte EU-Clearingplatz für Derivatetransaktionen.
Weiters werden die Zusammenarbeit, die Koordinierung und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gestärkt. In Krisensituationen wird die ESMA eine Koordinierungsfunktion übernehmen. Die endgültige Entscheidungsbefugnis liegt aber bei den zuständigen nationalen Behörden.
Die überarbeitete Verordnung und Richtlinie der europäischen Marktinfrastruktur (EMIR) treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
Ansprechpartner: Felix Müller
Anbieter:innen von ESG-Ratings werden künftig breitere Transparenzauflagen erfüllen müssen
![Drei Personen sitzen um einen Tisch. Eine Person steht daneben. Neben ihnen ist ein Bildschirm. Vor ihnen liegen Zettel. Hinter ihnen steht ein großes Plakat. Auf allen drei steht ESG. Am Bildschirm steht außerdem use renewable energy](/oe/news/personen-adobestock-weedezign-766857224.jpeg)
Als weiteren Schritt zur Vertiefung der Kapitalmarktunion hat der Rat für Wirtschaft und Finanzen diese Woche eine neue Verordnung über Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) angenommen. ESG-Ratings liefern Informationen über das Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens oder eines Finanzinstruments. Anbieter:innen von ESG-Ratings sollen künftig von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt werden. Nicht in der EU ansässige ESG-Ratings-Anbieter:innen müssen anerkannt werden. Sie benötigen eine Zulassung der Übernahme ihrer ESG-Ratings durch eine:n in der EU zugelassene:n ESG-Ratings-Anbieter:in, eine Anerkennung auf Basis quantitativer Kriterien oder eine Aufnahme in das EU ESG-Anbieter-Register durch einen Gleichwertigkeitsbeschluss. Letzteres erfordert einen Dialog zwischen der ESMA und der zuständigen Aufsichtsbehörde des jeweiligen Drittstaates.
Anbieter:innen von ESG-Ratings sollen künftig Transparenzanforderungen erfüllen. Dazu zählt beispielsweise, dass Ratinganbieter ihre Methoden, die sie bei ihren ESG-Ratings und in jedem ihrer ESG-Ratingprodukte verwenden, veröffentlichen sollen. Die Vereinbarung sieht außerdem vor, dass Anbieter Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren künftig gesondert bewerten können. Wird ein einziges Rating angegeben, sollte die Gewichtung der Faktoren explizit angegeben werden. Das soll verhindern, dass Schwächen in einem der drei Bereiche durch eine aggregierte Bewertung verschleiert werden könnten. ESG-Ratings können aber weiterhin unterschiedlich sein, es soll Methodenvielfalt beibehalten werden. Die Verordnung strebt keine Harmonisierung von ESG-Ratingmethoden an.
Wenn Finanzmarktteilnehmer:innen oder Finanzberater:innen ihre ESG-Ratings veröffentlichen, müssen sie auf ihrer Website auch die dazu verwendeten Methoden bereitstellen. Die Verordnung führt außerdem den Grundsatz einer Trennung der ESG-Rating-Tätigkeiten von anderen Tätigkeiten ein, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Für kleine Anbieter:innen von ESG-Ratings wurde eine vereinfachte und fakultative Registrierungsregelung eingeführt. Diese gilt vorübergehend für drei Jahre. Danach müssen kleine ESG-Ratings-Anbieter:innen die Vorschriften vollumfänglich umsetzen.
Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen.
Ansprechpartner: Felix Müller
Kurz & Bündig
Herbstprognose: EU-Wirtschaft erholt sich langsam
Laut jüngst veröffentlichter Herbstprognose für 2024 kehrt die EU-Wirtschaft nach einer längeren Stagnationsphase zu einem moderaten Wachstum zurück. Der Bericht sagt für 2024 ein BIP-Wachstum von 0,9 Prozent in der EU (und von 0,8% für die Eurozone) voraus. Im Jahr 2025 steigt das Wachstum des EU-BIPs auf 1,5% (1,3%) sowie in 2026 auf 1,8% (1,6%). Gleichzeitig sinkt die Inflation in der gesamten EU in 2024 um mehr als die Hälfte von 6,4% auf 2,6% (in der Eurozone von 5,4% auf 2,4%). In den Jahren 2025 und 2026 verringert sie sich voraussichtlich weiter auf 2,4% (2,1%) bzw. auf 2,0% (1,9%). Die Belebung des (privaten) Konsums und von Investitionen sind für die prognostizierte Erholung der EU-Wirtschaft mitverantwortlich. Das wird unter anderem von einer allmählichen Erholung der Kaufkraft der Privathaushalte sowie sinkenden Zinsen gestützt. Auch verbesserte Kreditbedingungen sowie Impulse durch Programme wie die Aufbau- und Resilienzfazilität sollen öffentliche Investitionen ankurbeln. Der Arbeitsmarkt bleibt weiterhin robust.
Erasmus+: 4,4 Milliarden Euro für grenzüberschreitendes Lernen in 2025
Im Jahr 2025 werden über das Programm Erasmus+ grenzüberschreitende Lernaufenthalte und Partnerschaften zur Zusammenarbeit in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit etwa 4,4 Milliarden Euro unterstützt. Das entspricht einem Wachstum der Mittel um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dafür hat die EU-Kommission diese Woche die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Je nach gefördertem Bereich erstrecken sich die Einreichfristen vom 12. Februar 2025 bis zum 1. Oktober 2025. Erasmus+ unterstützt eine Brandbreite von Projekten, darunter das Konzept für einen European Degree und die Förderung eines integrierten europäischen Bildungssystems durch die Unterstützung von Lernaufenthalten sowie die Inklusion von Menschen mit geringeren Chancen. Seit 2023 werden über Erasmus+ auch Hilfen für das ukrainische Bildungssystem mitfinanziert.
EU-Wasserstoffbank: Mitgliedstaaten stellen zusätzliche Mittel bereit
Österreich, Spanien und Litauen unterstützen in ihren Ländern Projekte zur Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs über den EU-Innovationsfonds, indem sie sich an einer Auktion der Europäischen Wasserstoffbank beteiligen. Die drei Staaten stellen insgesamt 700 Millionen Euro bereit, wobei der Anteil Österreichs 400 Millionen Euro beträgt. Hierzulande soll eine Produktionskapazität von bis zu 300 Megawatt gefördert werden. Die Auktionsplattform soll Anreize für die Mobilisierung von Finanzmitteln schaffen, die Kosten für die Industrie senken und einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft leisten.
Jobs+Jobs+Jobs
CPVO sucht Technical Expert
Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) mit Sitz in Angers (Frankreich) sucht:
- Technical Expert
Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: CPVO/2024/TA/02, Deadline for applications: 25/11/2024
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUROPOL sucht Senior Analyst
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht:
- Senior Analyst Head of Team Analysis Training Coordination, Analysis & Strategic Coordination Unit
Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2024/TA/AD7/666, Deadline for applications: 04/12/2024, 23:59 (CET)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUROPOL sucht Specialist
Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht:
- Specialist – Counter-Terrorism Operations, ECTC Operational Coordination Team (AP Travellers), Counter-Terrorism Operations Unit
Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2024/TA/AD6/634, Deadline for applications: 04/12/2024, 23:59 (CET)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
FRONTEX
Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:
- Deputy Head of Operational Preparedness and Deployment Unit, Head of Pre-Deployment Organisation Sector, Head of Operational System Development and Evolution Sector and Head of Operational Finance Office
Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: RCT-2024-00074, Deadline for applications: 10/12/2024, 12:00 (Warsaw local time)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUSPA sucht Product Assurance and Configuration Officer
Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:
- Product Assurance and Configuration Officer
Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2024/AD/019, Deadline for applications: 11/12/2024, 11:59 (GMT+2)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
LISA sucht Chief Technology Officer
Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estland) sucht:
- Chief Technology Officer / Head of Technology and Software Engineering Unit
Temporary Agent, Grade: AD 9, Deadline for applications: 13/12/2024, 12:59 pm (EET)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUROPOL sucht Specialis
Die Europäische Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EUROPOL) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht:
- Specialist – Internal Audit Copability
Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2024TA/AD6/654, Deadline for applications: 13/12/2024, 23:59 (CET)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EUAA
Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:
- Head of Monitoring Methodology and Programming Sector/ Head of Monitoring Implementation Sector
Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2024/TA/019, Deadline for applications: 17/12/2024, 12:00 (Malta time)
Weitere Informationen sind online abrufbar.
EU-Wochenvorschau
Sitzungen der Europäischen Kommission
26. November
- Europäisches Semester Herbstpaket
Plenum des Europäischen Parlaments
25. November
- Die Ergebnisse des G20-Gipfels der Staats- und Regierungschefs
- Ergebnisse der UN-Biodiversitätskonferenz 2024 (COP 16) in Cali (Kolumbien)
26. November
- Wirtschaftsprognose vom Herbst 2024: allmähliche Erholung in einem ungünstigen Umfeld
- Fragestunde (Kommission): Herausforderungen bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik 2021-2027
- Vollständiger Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum: die dringende Notwendigkeit, die Kontrollen an den Landgrenzen aufzuheben
- Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen und hybride Bedrohungen in der Ostsee
- Dringende Notwendigkeit, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu beseitigen
27. November
- Abstimmung
- Wahl der Kommission
- Aussprachen
- Budapester Erklärung zum New European Competitiveness Deal - Eine Zukunft für die Landwirtschaft und das verarbeitende Gewerbe in der EU
- Ergebnisse der COP 29 und Herausforderungen für die internationale Klimapolitik
- Anstieg der Energiepreise und Bekämpfung der Energiearmut
- Förderung eines günstigen Rahmens für Risikokapitalfinanzierung und sichere ausländische Direktinvestitionen in der EU
- Empfehlung des Rates über rauch- und aerosolfreie Umgebungen
28. November
- Empfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen
Ausgewählte Tagungen des Rates
25. November
- Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport“ (Bildung und Jugend)
- Am Montag, den 25. November, werden die für Jugend zuständigen Ministerinnen und Minister voraussichtlich Schlussfolgerungen zu „glokalen“ Chancen für junge Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten billigen und die sich wandelnden demografischen Entwicklungen erörtern, die Chancen für junge Menschen im ländlichen Raum schaffen.
- Am Nachmittag werden die für Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister bestrebt sein, eine Empfehlung zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung anzunehmen, und eine Orientierungsaussprache über die Förderung zukunftssicherer Kompetenzen und Wettbewerbsfähigkeit durch Hochschulbildung führen.
- Rat des Europäischen Wirtschaftsraums
- Der EWR-Rat wird die allgemeine Funktionsweise des EWR-Abkommens erörtern und eine Orientierungsdebatte zum Thema „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit Europas: die Rolle der EWR-Zusammenarbeit“ führen.
- Der Tagung des EWR-Rates wird ein informeller politischer Dialog mit den EWR-EFTA-Staaten vorausgehen. Die Diskussionen werden sich auf die Ukraine/Russland, die Arktis und den Nahen Osten konzentrieren.
28. November
- Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ (Kohäsion)
- Verwaltung der Kohäsionsfonds
- Kohäsionspolitik und demografische Herausforderungen
- Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Binnenmarkt und Industrie)
- Binnenmarkt und Industrie
- Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit
- Bessere Rechtsetzung in Europa
- AOB
- Die Kommission wird die Minister:innen über den Bericht des Netzwerks der KMU-Beauftragten an den Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ für das Jahr 2024 informieren.
- Die polnische Delegation wird die Minister über das Arbeitsprogramm des kommenden Ratsvorsitzes informieren.
29. November
- Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ (Forschung und Raumfahrt)
- Forschung
- Schlussfolgerungen des Rates zu Forschung und Wettbewerbsfähigkeit
- Schlussfolgerungen des Rates zu natürlichen Ressourcen und Bioökonomie in Mittel- und Osteuropa
- Fortschrittliche Werkstoffe
- Der Beitrag von Forschung und Innovation zur Wettbewerbsfähigkeit der EU
- Mittagsdebatte über nachhaltige Forschungsinfrastrukturen
- Die polnische Delegation wird die Minister:innen über das Programm ihres kommenden Ratsvorsitzes im Bereich der Forschung informieren.
- Raumfahrt
- Schlussfolgerungen zur Stärkung der europäischen Kompetenzen im Raumfahrtsektor
- Schlussfolgerungen zur Halbzeitbewertung des Raumfahrtprogramms
- Die Zukunft der Raumfahrtpolitik der Europäischen Union - politische Debatte
- Die polnische Delegation wird die Minister:innen über das Programm ihres kommenden Ratsvorsitzes im Bereich der Raumfahrt informieren.
- Forschung
Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments
25. November
- Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI)
- Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich Chemikalien
- Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur
- Gemeinsame Datenplattform für Chemikalien zur Schaffung eines Überwachungs- und Perspektivrahmens für Chemikalien
- Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) & Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE)
- Anhörungen der auf der Auswahlliste aufgeführten Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) gemäß Artikel 68 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1620
Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes
Dienstag, 26. November 2024
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtsmittelsache C-97/23 P WhatsApp Irland / Europäischer Datenschutzausschuss
Datenverarbeitung durch WhatsApp
Nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gingen bei der irischen Datenschutzbehörde (Data Protection Commission) Beschwerden von Nutzern und Nichtnutzern von WhatsApp über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch WhatsApp Ireland ein. In ihrer Eigenschaft als federführende Aufsichtsbehörde leitete die irische Datenschutzbehörde eine allgemeine Untersuchung ein, ob WhatsApp seinen Transparenz- und Informationspflichten nachgekommen ist.
Nach Abschluss der Untersuchung legte die irische Datenschutzbehörde allen anderen Aufsichtsbehörden der von der in Rede stehenden Datenverarbeitung betroffenen Mitgliedstaaten einen Beschlussentwurf vor, um ihre Stellungnahme einzuholen. Da keine Einigung über diesen Entwurf erzielt wurde, befasste die irische Datenschutzbehörde den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). Dieser erließ am 28. Juli 2021 einen für alle betroffenen Aufsichtsbehörden bindenden Beschluss.
Die irische Datenschutzbehörde erließ daraufhin am 20. August 2021 einen endgültigen Beschluss, mit dem sie u. a. feststellte, dass WhatsApp gegen bestimmte Bestimmungen der DSGVO verstoßen habe. Sie erlegte WhatsApp Abhilfemaßnahmen und insbesondere Geldbußen in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro auf.
WhatsApp focht den EDSA-Beschluss vor dem Gericht der EU an. Parallel focht es den endgültigen Beschluss der irischen Datenschutzbehörde vor einem irischen Gericht an.
Mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 wies das Gericht der EU die Klage gegen den EDSA-Beschluss als unzulässig ab. Es wies jedoch darauf hin, dass die Gültigkeit dieses Beschlusses im Rahmen des Verfahrens vor dem irischen Gericht gegen die Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde in Frage gestellt werden könne. Das irische Gericht könne den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Gültigkeit ersuchen.
WhatsApp hat gegen diesen Beschluss des Gerichts der EU ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.
Heute findet die mündliche Verhandlung über das Rechtsmittel vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt.
Mittwoch, 27. November 2024
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-618/23 SALUS
EU-Bio-Logo für Arzneitees?
Die beiden Unternehmen Salus und Astrid Twardy vertreiben u.a. traditionelle pflanzliche Arzneimittel im Sinne des Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel.
Astrid Twardy beanstandet vor den deutschen Gerichten u.a., dass Salus auf der Verpackung des „Salus Arzneitee Salbeiblätter“, der als traditionelles pflanzliches Arzneimittel einzustufen ist, das Bio-Logo der EU sowie andere Angaben nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848 verwendet, nämlich den Kontrollstellencode und die Angabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Nach Ansicht von Astrid Twardy lassen die Kennzeichnungsvorschriften des Gemeinschaftskodexes solche Angaben nicht zu.
Salus macht hingegen geltend, dass die EU-Ökoverordnung von 2018 - anders als ihre Vorgängerverordnung - ausdrücklich auch für „traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis“ und damit auch für ihre Arzneitees gelte. Selbst wenn die Arzneitees nicht als solche Zubereitungen eingestuft werden könnten, seien die Öko-Angaben zulässig, weil sie „für den Patienten wichtig“ im Sinne des Gemeinschaftskodexes seien.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Gerichtshof um Vorabentscheidung über diese Fragen ersucht.
Heute findet die mündliche Verhandlung statt.
Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-807/23 Jones Day
Voraussetzung der Inlandsausbildung für Eintragung in die Liste der österreichischen Rechtsanwaltsanwärter
Eine Österreicherin, die beim Frankfurter Büro der US-Rechtsanwaltskanzlei Jones-Day angestellt und dort unter der Aufsicht eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwalts im Bereich des österreichischen Rechts tätig war, beantragte bei der Rechtsanwaltskammer Wien, in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter aufgenommen zu werden.
Die Rechtsanwaltskammer lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die Eintragung in die Liste der österreichischen Rechtsanwaltsanwärter nach der österreichischen Rechtsanwaltsordnung voraussetze, dass der Berufsanwärter einen Teil seiner Ausbildungszeit bei einem Rechtsanwalt in Österreich verbringt („Kernzeit“).
Der mit dem Rechtsstreit befasste österreichische Oberste Gerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob eine solche Regelung unter den vorliegenden Umständen mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar ist.
Heute findet die mündliche Verhandlung statt.
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-526/19 RENV Nord Stream 2 / Parlament und Rat
Erstreckung bestimmter Vorschriften des Erdgasbinnenmarkts auf
Gasfernleitungen aus Drittländern
Im April 2019 änderte der Unionsgesetzgeber die Gasrichtlinie durch den Erlass einer Änderungsrichtlinie, um sicherzustellen, dass die für Gasfernleitungen zwischen Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften innerhalb der EU auch für Gasfernleitungen aus Drittländern und in Drittländer gelten. Diese Vorschriften verlangen insbesondere eine wirksame Trennung der Transportstrukturen von den Gewinnungs- und Versorgungsinteressen sowie den Zugang Dritter zu den Fernleitungsnetzen.
Die Nord Stream 2 AG, ein schweizerisches Tochterunternehmen von Gazprom, das mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Gasfernleitung Nord Stream 2 befasst ist, focht die Änderungsrichtlinie vor dem Gericht der EU an, jedoch ohne Erfolg: Mit Beschluss vom 20. Mai 2020 wies das Gericht die Klage des Unternehmens als unzulässig ab (siehe Pressemitteilung Nr. 62/20).
Gegen diesen Beschluss legte die Nord Stream 2 AG ein Rechtsmittel beim Gerichtshof ein, teilweise mit Erfolg: Mit Urteil vom 12. Juli 2022 erklärte der Gerichtshof die Klage der Nord Stream 2 AG für teilweise zulässig und verwies die Sache zur Entscheidung über die Begründetheit der Klage an das Gericht zurück (siehe Pressemitteilung Nr. 122/22).
Das Gericht erlässt heute sein Urteil.
Donnerstag, 28. November 2024
Mündliche Verhandlung vor dem Gericht in der Rechtssache T 583/22 Fédération environnement durable u. a. / Kommission
Taxonomie – Stromerzeugung durch Windkraft
Am 18. Juni 2020 erließen das Europäische Parlament und der Rat der EU die „Taxonomie“-Verordnung 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen. Die Taxonomie-Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit im Licht von verschiedenen Umweltzielen, die in der Verordnung festgelegt sind, als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Klimaschutz gilt als eines dieser Ziele.
Am 4. Juni 2021 erließ die Kommission die Delegierte Verordnung 2021/2139 zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung. Diese Delegierte Verordnung legt die technischen Bewertungskriterien fest, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet.
Die französische Fédération environnement durable, die deutsche Bundesinitiative Vernunftkraft, die französische Fédération nationale Vent de Colère! und die belgische Organisation Vent de Raison – Wind met Redelijkheid stellten, gestützt auf die Aarhus-Verordnung 1367/2006, bei der Kommission einen Antrag auf interne Überprüfung der Delegierten Verordnung. Sie machten im Wesentlichen geltend, dass in der Delegierten Verordnung nicht dargetan sei, dass Stromerzeugung durch Windkraft wesentlich dazu beitrage, die mit dieser Verordnung verfolgten Umweltziele zu erreichen.
Die Kommission lehnte den Antrag auf interne Überprüfung ab.
Die vorgenannten Organisationen haben daraufhin diese Ablehnung vor dem Gericht der EU angefochten.
Heute findet die mündliche Verhandlung statt.
Ausgewählte laufende Konsultationen
Inneres
- Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2014-2020 – Ex-post-Bewertung
30.08.2024–22.11.2024
Umwelt
- Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - Bewertung
03.09.2024–26.11.2024
Energie
- Architektur für die Energieversorgungssicherheit - Eignungsprüfung
03.09.2024–26.11.2024
Energie
- An die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zu zahlende Gebühren – Aktualisierung
02.10.2024–27.11.2024
Handel
- Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) – Bewertung
28.05.2024–30.11.2024
Inneres
- Richtlinie über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen
01.10.2024–24.12.2024
Energie
- Ökodesign – elektronische Displays (Überprüfung der Anforderungen)
13.11.2024–05.02.2025
Energie
- Energieverbrauchskennzeichnung – elektronische Displays (Überprüfung der Anforderungen)
13.11.2024–05.02.2025
Binnenmarkt
- Sicherheit von Aufzügen – Bewertung der Aufzugrichtlinie
07.11.2024–13.02.2025
REDAKTION:
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ
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