Sujet Wirtschaftspanorama
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EU-Wirtschaftspanorama 42/2024

Ausgabe 15. November

Lesedauer: 15 Minuten

15.11.2024

Im Brennpunkt 

Hearings: EU-Parlament noch über Exekutiv-Vizepräsident:innen uneinig

Auf einem Pult ist ein Mikrofon angebracht. Auf der Vorderseite steht confirmation hearings 2024. Auf dem Bild steht Eu Wirtschaftspanorama, Im Brennpunkt Hearings, EU-Paralament noch über Exekutiv-Vizepräsidentinnen uneinig
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Die Anhörungen der designierten Kommissar:innen durch die Ausschüsse im EU-Parlament sind mit Dienstag abgeschlossen worden. Trotzdem ist der Bestellungsprozess der neuen EU-Kommission in den vergangenen Tagen ins Stocken geraten. Die Abgeordneten können sich aktuell auf keine Entscheidung zu den Exekutiv-Vizepräsident:innen verständigen. Diese sind Raffaele Fitto (Kohäsion und Reformen), Roxana Mînzatu (Menschen, Skills und Bereitschaft), Stéphane Séjourné (Wohlstand und Industriestategie), Teresa Ribera (sauberer, gerechter und wettbewerbsfähiger Wandel), Henna Virkkunen (technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie) und die Außenbeauftragte Kaja Kallas.  

Das steht im Gegensatz zu den größtenteils reibungslos abgelaufenen Entscheidungsprozessen der Hearings der vergangenen Woche. Der Pressedienst des EU-Parlaments hat zu jedem der öffentlichen Hearings Zusammenfassungen der Standpunkte der Kandidat:innen veröffentlicht. Alle Anhörungen können in voller Länge im Multimedia Center des EU-Parlaments nachgesehen werden. 

Zusätzlich zur Pattstellung bei den Exekutiv-Vizepräsident:innen haben auch die Mitglieder der Ausschüsse für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) sowie für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) ihre Entscheidung über den ungarischen Kandidaten, Olivér Várhelyi erneut verschoben. Er soll Kommissar für Gesundheit und Tierschutz werden. 

EU-Parlament: Neue Mehrheiten bilden sich 

Es wird erwartet, dass die Abgeordneten Anfang kommender Woche über die noch offenen Bestätigungen entscheiden. Die Ereignisse der vergangenen Tage markieren jedenfalls einen Wandel in der Zusammenarbeit im EU-Parlament. Die Parteifamilien suchen neue Mehrheiten und die Allianzen, die in den vergangenen Jahren die Entscheidungen des EU-Parlaments geprägt haben, sind nicht mehr die Norm. Das kann jedenfalls signifikante Auswirkungen auf die Gesetzgebungsprozesse der kommenden Jahre haben. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass es durch neue Mehrheiten zu Änderungen bei bereits ausverhandelten Rechtsakten kommen kann. 

Entscheidung voraussichtlich Anfang kommender Woche 

Bis zur Entscheidung über die Kommissarsanwärter:innen steht der Dezemberstart der EU-Kommission auf tönernen Füßen, auch wenn der Termin weiterhin wahrscheinlich ist. Nur, wenn alle 26 Kandidat:innen in ihren jeweiligen Ausschüssen bestätigt werden, kann das EU-Parlament wie derzeit geplant in seiner Sitzung am 27. November über den gesamten Kommissionsvorschlag abstimmen. Stimmt eine einfache Mehrheit für die neue Kommission, bedarf es noch der Zustimmung des Rates mit qualifizierter Mehrheit. Diese kann im Zuge eines schriftlichen Verfahrens eingeholt werden, um rechtzeitig vorzuliegen.

Gibt es keine Einigung zwischen den Abgeordneten über eine:n oder mehrere der Kandidat:innen, muss die Regierung des betreffenden Mitgliedsstaates der Kommissionspräsidentin einen neuen Vorschlag unterbreiten. Für Ersatzkandidat:innen startet der Hearingprozess von vorne. Durch diese Verzögerung wäre die neue EU-Kommission nicht vor dem Jahreswechsel im Amt. In Zeiten wachsender geopolitischer Konflikte und einer Neuordnung der internationalen Beziehungen braucht Europa jedoch so rasch wie möglich eine handlungsfähige und entschlossene EU-Kommission. Denn die großen Herausforderungen, über die die Kandidat:innen in ihren Anhörungen gesprochen haben, müssen zügig und fokussiert bewältigt werden, damit Europa seinen Platz am globalen politischen und wirtschaftlichen Parkett verteidigen kann. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt

Einheitliches digitales Meldeportal soll Entsendungen in der EU vereinfachen

Person mit Brillen sitzt vor Monitor, auf der LogIn-Maske zu sehen ist
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Für Unternehmen, die Mitarbeiter:innen vorübergehend in einen anderen Mitgliedsstaat zur Dienstleistungserbringung entsenden, soll laut aktuellem Vorschlag der Europäischen Kommission ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal eingerichtet werden. Damit soll der Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen reduziert und ein entscheidendes administratives Hindernis für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung abgebaut werden. Die Kommission reagiert damit auf eine der wichtigsten Forderungen von WKÖ und anderen Wirtschaftsverbänden. Die Mitgliedstaaten sollen die öffentliche Schnittstelle jedoch lediglich auf freiwilliger Basis nutzen können.

Dieses System soll die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes stärken und gleichzeitig Arbeitnehmer:innenschutzstandards aufrechterhalten. Wenn Unternehmen pro Mitarbeiter:in in Zukunft ein einziges Meldeformular statt bis zu 27 unterschiedlicher Formulare verwenden können, soll das den Zeitaufwand für Anmeldungen laut Berechnungen der Kommission um durchschnittlich 73 Prozent reduzieren. Das neue digitale Portal soll Teil des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) sein. Dieses System wird bereits von den Mitgliedstaaten etwa für Auskunftsersuchen oder Amtshilfe genutzt.

Der Legislativvorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Die EU-Kommission hofft, dass möglichst viele Mitgliedsstaaten die Schnittstelle nutzen werden.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Neuer Deal für europäische Wettbewerbsfähigkeit: EU-Spitzen einigen sich auf gemeinsame Erklärung

In einem Raum sitzen mehrere Personen an Tischen, die in der Form eines Rechtecks angeordnet sind. In der Mitte ist ein Bildschirm, auf dem eine Person ist. Darunter steht President of the European Council
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Die Staats- und Regierungschefs der EU haben im Rahmen ihres informellen Treffens in Budapest vergangenen Freitagabend eine wegweisende wirtschaftspolitische Erklärung unterzeichnet. Grundlage der „Budapest Declaration“ sind vor allem die Berichte von Enrico Letta und Mario Draghi zu Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit. 

Die Deklaration enthält zuvorderst den Aufruf zur Vertiefung des Binnenmarktes. Dafür soll die Europäische Kommission bis Juni 2025 eine neue und umfassende horizontale Strategie einschließlich eines Fahrplans mit klaren Fristen und Etappenzielen vorlegen.  

Weiters beinhaltet die Deklaration die Vertiefung der Kapitalmarktunion sowie die Erzielung von Fortschritten auf dem Weg hin zu einer europäischen Spar- und Investitionsunion. Ebenso sollen bürokratische Anforderungen für Unternehmen abgebaut werden. Ähnlich der horizontalen Binnenmarktstrategie soll die EU-Kommission im ersten Halbjahr konkrete Vorschläge ausarbeiten, um die Berichtspflichten für Unternehmen um mindestens 25 Prozent zu senken.  

Außerdem sollen Dekarbonisierung, Verteidigung, Kreislaufwirtschaft, Skills und Forschung vorangetrieben werden. Ebenso soll die EU das doppelte Ziel verfolgen, strategische Energiesouveränität und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dafür soll die Schaffung einer echten Energieunion mit einem vollständig integrierten und vernetzten Energiemarkt zur Priorität werden.  

Auch die Stärkung der EU-Handelspolitik und des Agrarsektors werden als Schlüssel angesehen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Abgerundet werden diese Forderungen mit dem Ruf nach der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel. 

Im Vorfeld des informellen EU-Gipfels in Budapest haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs mit weiteren Partner:innen der insgesamt 42 Staaten starken Europäischen Politischen Gemeinschaft über die Herausforderungen ausgetauscht, vor denen Europa bei seiner Sicherheit und wirtschaftlichen Stabilität steht. Neben der europäischen Wettbewerbsfähigkeit standen auch der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Situation im Nahen Osten, die Herausforderungen der irregulären Migration sowie die künftigen Beziehungen zwischen der EU und den USA im Vordergrund. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Rat beschließt neue Vorschriften für die Versicherungsbranche –Solvabilität II und IRRD

Schriftzug in schwarz auf weißem Papier EU-Richtlinie, umgebender Text unscharf
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Die zuständigen Minister:innen im Rat für Wirtschaft und Finanzen haben am 5.11.2024 neue Vorschriften für die Versicherungsbranche (Review Solvency-II-Regime) angenommen. Diese da sind eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie Solvabilität II, des wichtigsten Rechtsakts der EU in der Versicherungsbranche. Und eine Richtlinie zur Einführung neuer Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD).  

Die überarbeitete Solvabilität II Richtlinie soll die Rolle des Versicherungssektors bei langfristigen Investitionen für europäische Unternehmen und die Widerstandsfähigkeit gegenüber künftigen Herausforderungen stärken. Dadurch soll die die Versicherungsbranche i) zur Vertiefung der Kapitalmarktunion; ii) zur Finanzierung der twin transition und iii) zur Stärkung des Wirtschaftswachstums in Europa beitragen. Solvabilität II NEU ermöglicht unter anderem die Freigabe von Mittel, die die Versicherer bisher als Reserve vorhalten mussten. Der Kapitalkostensatz, der die Höhe der Reserven bestimmt, wird von 6% auf 4,75 % gesenkt. Wodurch mehr Mittel zur Finanzierung des grünen und digitalen Wandels und zum Wirtschaftswachstum in Europa bereitgestellt werden können. Die Gesamtauswirkungen des Reviews bedeuten für die meisten Unternehmen aber eine Zunahme der operativen Belastungen und der Berichterstattung. 

Die neue Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) bildet einen neuen Sanierungsrahmen, der darauf abzielt, die Versicherer und die zuständigen EU-Behörden besser auf erhebliche finanzielle Krisen vorzubereiten, um in Notlagen schneller – auch grenzüberschreitend - eingreifen zu können. Die neuen Vorschriften schützen die Versicherungsnehmer und minimieren die Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Finanzsystem; der Rückgriff auf Steuergelder wird vermieden. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Abwicklungsbehörden für Versicherungen einrichten, eine wirksame grenzüberschreitende Zusammenarbeit gewährleisten und der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA eine koordinierende Rolle einräumen. 

Solvabilität II NEU und IRRD sind nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen. Deren Anwendung ist einen Tag nach der erfolgten Umsetzung vorgesehen; somit voraussichtlich Ende 2026. 

Ansprechpartner: Felix Müller


Nachhaltigkeit

Entwaldungsverordnung: Neue Triloggespräche vor Verschiebung

Waldstimmung mit Lichteinfall
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Diese Woche hat das EU-Parlament dafür gestimmt, das Datum des Geltungsbeginns der Entwaldungsverordnung (EUDR) zu verschieben. Das bedeutet, dass das Gesetz erst ab 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anwendbar sein soll. Damit diese Verschiebung in Kraft treten kann, braucht es aber erneute Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission. Denn gleichzeitig haben Abgeordnete inhaltliche Änderungen der Verordnung eingebracht, die ebenfalls angenommen wurden. Im Risikobewertungssystem für Zulieferstaaten soll demnach eine neue Kategorie hinzuzugefügt werden. Staaten, bei denen „kein Risiko“ einer Entwaldung bestehe, sollten von der Richtlinie ausgenommen werden. 

Grundsätzlich ist die Verschiebung des Geltungsbeginns der EUDR ein Teilerfolg für die heimische WKÖ, die diese Forderung vehement gemeinsam mit europäischen Wirtschaftsverbänden erhoben hat. Eine neue Einigung muss jedoch unbedingt vor dem ursprünglich anberaumten Start der EUDR mit Ende 2024 getroffen werden. Denn entscheidende Anwendungsfragen der EUDR sind in der jetzigen Fassung weiterhin offen. 

Die Verordnung enthält außerdem Bestimmungen, die für Unternehmen nicht umsetzbar sind oder zu Störungen in den Lieferketten, reduzierten Warenverfügbarkeiten oder steigenden Preisen führen würden. So müssten etwa entlang der Lieferkette laut Berechnungen der WKÖ für ein einziges Buch bis zu 300.000 Nachweise für die Herkunftsgrundstücke des verwendeten Holzes hinterlegt werden. Einige Drittstaaten hatten Handelspartner:innen im Vorfeld mitgeteilt, dass sie die erforderlichen Geodaten nicht bereitstellen werden. Das hätte ab dem 30.12. den Import in die EU verboten und damit unmöglich gemacht. 

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft sollte die Verschiebung der EUDR dazu genutzt werden, um praxistaugliche und umsetzbare Lösungen für Unternehmen zu finden. Es zeigt auch, dass es dringend einen verbesserten „KMU- und Wettbewerbscheck“ für neue Gesetzesvorhaben braucht, wie ihn WKÖ und andere Wirtschaftsvertretungen einfordern. Dieser sowie Stresstests für das gesamte EU-Acquis werden von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen als Ziel der neuen EU-Kommission in Aussicht gestellt. 

Seitens der heimischen Wirtschaft plädiert WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf für einen raschen Abschluss der Trilogverhandlungen, damit die Verschiebung der EUDR rechtzeitig in Kraft treten kann. Kopf fordert darüber hinaus auch im Rahmen der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) eine frühzeitige und praxistaugliche Ausgestaltung und, sollte das nicht möglich sein, eine Verschiebung ihres Geltungsbeginns. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Kurz & Bündig

„Das Labyrinth der Bürokratie“: Jetzt zur WKÖ-Veranstaltung am 9. Dezember anmelden!

Überbordende Bürokratie belastet Unternehmen und beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere KMU kämpfen mit einem zunehmenden Vorschriften-Dschungel und administrativen Hürden. Laut einer Umfrage des Market Institutes verzeichneten 59 Prozent der österreichischen Unternehmen in den letzten drei Jahren einen starken Anstieg des bürokratischen Aufwands. Diskutieren Sie am 9. Dezember von 9 bis 12 Uhr 30 bei der WKÖ-VeranstaltungDas Labyrinth der Bürokratie: Kann sich unser Wirtschaftsstandort das noch leisten“ mit Expert:innen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über notwendige Reformen und die Balance zwischen Regulierung und unternehmerischer Freiheit. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ideen, um das Bürokratie-Labyrinth zu durchdringen und unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist sowohl online wie auch in der WKÖ, Wiedner Hauptstraße 63, möglich. Melden Sie sich bis zum 4. Dezember an.  

Eurochambres Economic Survey 2025 zeigt aktuelle Stimmung und Herausforderungen von Europas Unternehmen auf

Eurochambres, der Dachverband der Europäischen Wirtschaftskammern, hat seine Economic Survey 2025 veröffentlicht. Befragt wurden knapp 42.000 Unternehmer:innen aus 27 EU-Mitgliedsstaaten, um ein aktuelles Stimmungsbild der europäischen Wirtschaft zu zeichnen. Der Ausblick auf die unternehmerische Zukunft innerhalb der Europäischen Union ist immer noch negativ, auch wenn sich die Stimmung im Vergleich zum Vorjahr leicht gebessert hat. Als größte Herausforderungen nennen Europas Unternehmen die Kosten für Arbeit, den Fachkräftemangel sowie regulatorische Belastungen und den Mangel an leistbarer Energie sowie Rohstoffen. Das bestätigt Eurochambres in den Forderungen an die EU-Kommission, Berichtspflichten abzubauen, wobei für KMU eine Reduktion um mindestens 35 Prozent erreicht werden muss. Ein weiterer Fokus muss auf den Abbau von Binnenmarkthindernissen, der Förderung von Fachausbildungen und Schulungen sowie der Zugang zu leistbarer Energie und Rohstoffen gelegt werden.


Jobs+Jobs+Jobs


EFSA sucht Scientific Officer 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma (Italien) sucht:

  • Scientific Officer – Molecular Biology
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EFSA/X/AD/2024/06, Deadline for applications: 18/11/2024, 23:59 (Italian local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUAA sucht Research Assistant & Digital Innovation Coordinator 

Das Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Research Assistant
    Temporary Agent, Grade: AST 4, Reference: EUAA/2024/TA/017, Deadline for applications: 19/11/2024, 12:00 (Malta time) 
  • Digital Innovation Coordinator
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: EUAA/2024/TA/018, Deadline for applications: 19/11/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


CEDEFOP sucht Stakeholder Engagement and Communication Officer 

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) mit Sitz in Thessaloniki (Griechenland) sucht:

  • Stakeholder Engagement and Communication Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Cedefop/2024/03/AD, Deadline for applications: 20/11/2024, 13:00 (CET+1)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


CPVO sucht Technical Expert 

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) mit Sitz in Angers (Frankreich) sucht:

  • Technical Expert
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: CPVO/2024/TA/02, Deadline for applications: 25/11/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROPOL sucht Senior Analyst 

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht:

  • Senior Analyst Head of Team Analysis Training Coordination, Analysis & Strategic Coordination Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 7, Reference: Europol/2024/TA/AD7/666, Deadline for applications: 04/12/2024, 23:59 (CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUROPOL sucht Specialist 

Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) mit Sitz in Den Haag (Niederlände) sucht:

  • Specialist – Counter-Terrorism Operations, ECTC Operational Coordination Team (AP Travellers), Counter-Terrorism Operations Unit
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: Europol/2024/TA/AD6/634, Deadline for applications: 04/12/2024, 23:59 (CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


FRONTEX

Die Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) mit Sitz in Warschau (Polen) sucht:

  • Deputy Head of Operational Preparedness and Deployment Unit, Head of Pre-Deployment Organisation Sector, Head of Operational System Development and Evolution Sector and Head of Operational Finance Office
    Temporary Agent, Grade: AD 9, Reference: RCT-2024-00074, Deadline for applications: 10/12/2024, 12:00 (Warsaw local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Wochenvorschau

Ausgewählte Tagungen des Rates

18. November

 Rat „Landwirtschaft und Fischerei“

  • Landwirtschaft
    • Marktlage, insbesondere nach der Invasion in die Ukraine
      • Die Europäische Kommission und einige Mitgliedstaaten werden über die Lage auf den Agrarmärkten und bei Grundstoffen informieren, ein wiederkehrendes Thema auf der Tagesordnung des Rates, das auch diesmal zur Beratung steht.

 18.-19. November

19. November

  • Rat „Allgemeine Angelegenheiten“
    • Jährlicher Rechtsstaatlichkeitsdialog
      • Im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs werden die Ministerinnen und Minister eine länderspezifische Aussprache abhalten. Sie werden sich mit der Lage der Rechtsstaatlichkeit in Malta, den Niederlanden, Österreich und Polen befassen.
    • Verfahren nach Artikel 7
      • Im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 7 Absatz 1 EUV wird der Rat eine Bilanz der Entwicklungen in Bezug auf die Achtung der Grundwerte der EU in Ungarn ziehen.

 Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ (Verteidigung)

  • EU-Unterstützung für die Ukraine
  • Verteidigungsbereitschaft

 21. November


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

18. November

  • Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
    • Sonderbericht 10/2024 des EuRH: Anerkennung von Berufsqualifikationen in der EU
      • Erläuterungen und Aussprache
    • Elektronische Erklärung für die Entsendung von Arbeitnehmern (noch zu bestätigen)
      • Erläuterungen und Aussprache mit der Kommission 
  • Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN)
    • Aktueller Stand bei Luftverkehrsabkommen – Aussprache mit der Europäischen Kommission
    • Öffentliche Anhörung zu dem Thema „Passagierrechte“
    • Aussprache mit Florian Guillermet, Exekutivdirektor der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) 
  • Petitionsausschuss (PETI)
    • Petitionen, die anhand der schriftlichen Antwort der Kommission oder anderer eingegangener Dokumente im Ausschuss erörtert werden sollen (in Anwesenheit der Kommission)
      • Umwelt
        • Petition Nr. 0798/2024, eingereicht von Rudolf Rosenstatter, österreichischer Staatsangehörigkeit, im Namen des Waldverbandes Österreich, zur Abänderung der Verordnung (EU) 2023/1115 (EU-Entwaldungsverordnung) 
  • Ausschuss für internationalen Handel (INTA)
    • Vierter Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union – Erläuterung des Berichts durch Denis Redonnet, Leitender Handelsbeauftragter 

20. November

21. November

  • Haushaltskontrollausschuss (CONT)
    • Entlastung 2023: Gesamthaushaltsplan der Kommission
      • Anhörung mit Jutta Urpilainen, Kommissarin für internationale Partnerschaften, und Olivér Várhelyi, Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, in Anwesenheit der berichterstattenden ECA-Mitglieder Marek Opioła (EEF) und Laima Liucija Andrikienė (Nachbarschaft und Welt) 
  • Unterausschuss für Steuerfragen (FISC)
    • Gedankenaustausch mit Vertretern der Vereinten Nationen (UN), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Kommission zum Thema „Stand und Zukunft der europäischen und internationalen Steuerpolitik“
    • Sitzung der Koordinatoren 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 21. November 2024

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑251/23 und C‑308/23 Mercedes-Benz Group (Haftung der Hersteller von Fahrzeugen)

Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen

Zwei Erwerber von Mercedes-Dieselfahrzeugen verlangen vor dem Landgericht Duisburg Schadensersatz von der Mercedes-Benz Group AG als Herstellerin der Fahrzeuge. Sie machen geltend, dass in den Fahrzeugen verbotene Abschalteinrichtungen verbaut seien.

Das Landgericht verweist u.a. auf das EuGH-Urteil Mercedes-Benz Group (Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen) vom 21. März 2023, wonach der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn ihm durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.

Das Landgericht möchte vom EuGH wissen, ob ein Dieselfahrzeug, für das die Euro‑5‑Norm gilt, EU-Recht widerspricht, wenn der Motor in warmem Zustand selbst im Prüflauf nach dem NEFZ mehr als 180 mg Stickoxide pro Kilometer ausstößt. Außerdem bittet es den EuGH um Präzisierung, wann eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, und um Klärung, wie die Beweislast zu verteilen ist.

Des Weiteren, ob es mit EU-Recht vereinbar ist, dass der Käufer (außer bei vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung) den Wagen behalten muss und lediglich den Betrag erstattet verlangen kann, um den er den Wagen angesichts der mit der unzulässigen Abschalteinrichtung verbundenen Risiken zu teuer erworben hat. Ferner möchte es wissen, ob dieser Anspruch auf höchstens 15 % des Kaufpreises beschränkt werden darf. 

Generalanwalt Rantos legt am 21.11. seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-251/23

Weitere Informationen C-308/23


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REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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