Sujet Wirtschaftspanorama
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EU-Wirtschaftspanorama 33/2024

Ausgabe 13. September

Lesedauer: 16 Minuten

14.09.2024

Im Brennpunkt


Draghi-Report: Zündfunke für Europas Wettbewerbsfähigkeit?

Mario Draghi und Ursula von der Leyen
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Diese Woche hat der frühere EZB-Chef und ehemalige italienische Premierminister Mario Draghi seinen lang erwarteten und von Ursula von der Leyen beauftragten Bericht zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit Europas präsentiert. Dieser schließt an den Binnenmarkt-Bericht von Enrico Letta an und wird als wegweisend für die wirtschaftspolitische Ausrichtung der nächsten EU-Kommission angesehen.

In den kommenden Monaten und Jahren müssen dringend Schritte gesetzt werden, um Europas Wirtschaft wieder auf die globale Überholspur zu bringen. Denn die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihre wirtschaftliche Entwicklung straucheln. Ein Beispiel: Beim globalen BIP liegt die EU mit einem Anteil von 17 Prozent klar hinter den USA (mit 26 Prozent) und gleichauf mit China. Die Wachstumsgeschwindigkeit beider Wirtschaftsmächte ist darüber hinaus größer als jene der EU. 

Europas drei große Hemmnisse 

Laut Draghi halten drei wesentliche Hemmnisse Europa davon ab, international wettbewerbsfähig zu sein. Erstens gibt es unter den Mitgliedsstatten zu wenig gemeinsame Prioritäten und deren entschlossene Bearbeitung. Dazu zählen etwa Fragmentierungen in Binnenmarkt und Kapitalmarktunion sowie der unzureichende Fortschritt beim Bürokratieabbau. Darunter leiden vor allem KMUs, die immerhin 99,6 Prozent der europäischen Unternehmen ausmachen.

Zweitens nutzt die EU gemeinsame Ressourcen nicht effizient genug. Synergien in wichtigen Bereichen wie Forschung und Innovation werden so nicht ausreichend hergestellt. Durch nationale und unterschiedliche Instrumente wird die kollektive europäische Kaufkraft in diesen und anderen Bereichen verwässert. Drittens fehlt es Europa in entscheidenden Bereichen an Koordination. Das schlägt sich unter andrem im Fehlen einer gemeinsamen industriepolitischen Strategie wieder.

Draghis Rezept: Mehr Investitionen, höhere Produktivität und effizientere Entscheidungsstrukturen 

Der ehemalige EZB-Chef schlägt der EU eine Reihe an Maßnahmen vor. Dazu zählen die Förderung von Innovationen, die Bekämpfung des Fachkräftemangels, die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit, die Reduzierung von Abhängigkeiten und effizientere Entscheidungsstrukturen auf EU-Ebene bei wichtigen Fragen.

Eine zentrale Empfehlung Draghis sind viel mehr und viel stärker koordinierte Investitionen, um Europas Wettbewerbsfähigkeit anzukurbeln und Reformprojekte wie den grünen und digitalen Wandel zu bewältigen. Diese sollen sowohl aus dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor kommen und müssten laut Draghi rund 800 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr betragen. Diese Empfehlung ist ein gutes Beispiel dafür, dass die in seinem Bericht empfohlenen Reformschritte für intensive Diskussionen sorgen werden. Viele Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Haltungen zu gemeinsamen Investitionen und zur Aufnahme gemeinsamer Schulden.

Als weitere notwendige Maßnahme zur europäischen Produktivitätssteigerung müssen der Binnenmarkt und die Kapitalmarktunion konsequent weiter vertieft werden. Das ist ein zentraler Standpunkt der heimischen Wirtschaft. „Europas Wirtschaft braucht eine große Menge an frischem Kapital, um Innovationsfähigkeit zu fördern sowie den grünen und digitalen Wandel zu bestreiten. Die Stärkung und Vertiefung der innerhalb der EU schwach ausgebildeten Kapitalmärkte ist daher der vielversprechendste Impuls, um die Finanzierung wichtiger Investitionen zu sichern. Denn ohne sie kann es kein Wachstum und keine höhere Produktivität geben, beides braucht Europas Wirtschaft dringender denn je“, erklärt dazu WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Zudem sieht er die WKÖ-Forderung bestätigt, die Ziele des Green Deal in Einklang mit der wirtschaftlichen Realität und den Bedürfnissen des Standortes zu bringen. „Die österreichische Industrie ist Vorreiter bei der grünen Transformation. Zur Erreichung der Ziele muss die Politik allerdings die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Das funktioniert nur durch Technologieoffenheit und ohne Scheuklappenmentalität.“ Das beinhaltet auch beschleunigte Verfahren für den Ausbau erneuerbarer Energie und weitere Optimierungen der europäischen Strom- und Gasmärkte. „Die Energiesicherheit und Versorgung der Betriebe und Haushalte mit leistbarer Energie darf nicht durch überbordende Anforderungen gefährdet werden.“

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Rechnungshof: Beitrag des EU-Aufbaufonds zum grünen Wandel wahrscheinlich überschätzt


EU-Flagge im Wind wehend, im Hintergrund Windräder unter blauem Himmel
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Der aktuelle Bericht des Europäischen Rechnungshofs zieht die tatsächliche Höhe des Beitrags der Aufbau- und Resilienzfazilität zum europäischen grünen Wandel in Zweifel. Mindestens 37 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel sollten für Klimamaßnahmen verwendet werden. Nach Angaben der EU-Kommission sind Stand Februar 2024 rund 275 Milliarden Euro – damit knapp 42,5 Prozent der Fondsmittel – in die Förderung der EU-Klimaziele geflossen. Der Rechnungshof warnt, dass diese Summe um mindestens 34,5 Milliarden Euro zu hoch veranschlagt sein könnte.

Das liegt auch an der speziellen Auszahlungsmethode beim EU-Aufbaufonds. Gelder werden nicht anhand getätigter Ausgaben, sondern nach errechneten Meilensteinen und Zielen in den nationalen Aufbauplänen verwendet. Diese werden aber nicht im Nachhinein überprüft. Das erschwert es, die tatsächlichen Kosten zu erfassen.

Außerdem haben die Prüfer:innen mehrere Schwachpunkte entdeckt, etwa bei den Meilensteinen und Zielen für klimarelevante Maßnahmen, der Meldung des tatsächlich ausgegebenen Geldes sowie der Umweltfreundlichkeit der als „grün“ angegebenen Projekte. Der Rechnungshof hatte die Verwendung der Mittel von Beginn der Förderungen im Jahr 2021 bis zum Februar 2024 untersucht. Zusätzlich wurden vier Mitgliedsstaaten für Vor-ort-Überprüfungen ausgesucht: Griechenland, Kroatien, Portugal und Slowakei.

Die Prüfer:innen haben herausgefunden, dass der Klimabeitrag der Maßnahmen nicht im Detail, sondern mit sogenannten Klimakoeffizienten bestimmt wird. Diese waren jedoch oft zu hoch angesetzt und der Beitrag vieler Maßnahmen konnte nicht bestimmt werden. Ein Beispiel: Fördermittel zur Verbesserung der Wasserversorgung sind als ein „nicht unerheblicher Beitrag“ zum Klimaschutz verbucht worden. Die Gelder flossen aber in IT-Lösungen zur Digitalisierung des Versorgungssystems. Damit tragen diese Mittel genaugenommen gar nicht zum Klimaschutz bei und hätten dementsprechend ausgewiesen werden müssen.

Zusätzlich wurden die umweltschädlichen Auswirkungen einiger Projekte im Vorfeld der Mittelzuweisung nicht ausreichend bewertet und fälschlicherweise als Klimaschutzmaßnahmen verbucht und gefördert. Der Rechnungshof empfiehlt daher unter anderem, im Rahmen künftiger Finanzierungsinstrumente bessere Schätzungen für klimabezogene Ausgaben vorzunehmen und die Gestaltung der Finanzierungsinstrumente an sich im Hinblick auf die Klima- und Umweltziele der EU zu optimieren.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Nachhaltigkeit


EU-Bericht zur Energieunion 2024: Fortschritte und Herausforderungen der Energiewende


Person in Rückenansicht mit Hut und Europaflagge um die Schultern: Blauer Stoff mit im Kreis verlaufenden gelben Sternen. Die Person wandert über sommerliche Wiese und streckt einen Arm vom Körper, in einer Hand die Ecke der Flagge haltend.
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Diesen Mittwoch hat die Europäische Kommission den „State of the Energy Union Report 2024“ veröffentlicht. Dieser beleuchtet, wie die EU während der aktuellen Amtszeit der Kommission beispiellosen Herausforderungen in der Energiepolitik begegnet ist. Die EU hat in dieser Zeit wesentliche Schritte unternommen, um die Energiewende voranzutreiben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit sowie das wirtschaftliche Wachstum zu stärken.

In den vergangenen Jahren stand die EU vor erheblichen Risiken bezüglich der Energiesicherheit. Es ist ihr jedoch gelungen die Energieversorgung zu stabilisieren und die Kontrolle über den Markt und die Preise zurückgewinnen. Gleichzeitig wurde die Klimaneutralität weiter vorangetrieben. So wurde in der ersten Jahreshälfte 2024 50 Prozent des Stroms in der EU aus erneuerbaren Quellen erzeugt, wobei Windenergie nun die zweitgrößte Energiequelle hinter Kernkraft ist. Besonders bemerkenswert ist auch, dass der Anteil russischen Erdgases an den EU-Importen von 45 Prozent im Jahr 2021 auf 18 Prozent bis Juni 2024 gesunken ist. Zusätzlich wurde der Gasverbrauch signifikant gesenkt: Zwischen August 2022 und Mai 2024 reduzierte die EU ihren Bedarf um 138 Milliarden Kubikmeter. Darüber hinaus erreichte die EU ihr Ziel für die Gasspeicherung von 90 Prozent bereits am 19. August 2024, weit vor der Frist am 1. November.

Trotz dieser Fortschritte bestehen weiterhin Herausforderungen. Der Bericht hebt hervor, dass verstärkte Anstrengungen in der Energieeffizienz notwendig sind, um die Klimaziele zu erreichen. Insbesondere die Elektrifizierung von Heizungsanlagen und die Nutzung erneuerbarer Energien müssen beschleunigt werden, um das Ziel einer Reduktion des Endenergieverbrauchs um 11,7 Prozent bis 2030 zu erreichen. Für mehrere Mitgliedstaaten wurden besondere Herausforderungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien identifiziert. Darunter befindet sich auch Österreich, das eine im Ländervergleich sehr hohe Zielvorgabe zu erfüllen hat.

Ein weiteres zentrales Thema des Berichts ist die Unterstützung der Ukraine. Die Synchronisierung des ukrainischen Stromnetzes mit dem europäischen Netzwerk hat die Stabilität des ukrainischen Energiesystems gestärkt und den kommerziellen Stromhandel ermöglicht. Über 40 Prozent der Spenden der EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine flossen bis Juli 2024 in den Energiesektor.

Der Bericht verdeutlicht, dass zukünftige Herausforderungen wie Energiearmut, die Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten und potenzielle neue Abhängigkeiten von strategisch wichtigen Rohstoffen adressiert werden müssen. Dies erfordert entschlossene politische Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene, um eine koordinierte und integrierte Energiewende sicherzustellen. Trotz erheblicher Fortschritte sind weiterhin große Anstrengungen notwendig, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen. So müssen etwa die nationalen Energie- und Klimapläne finalisiert und gemäß den Empfehlungen der Kommission aktualisiert werden.

Ansprechpartner: Clemens Rosenmayr


Kurz & Bündig


EZB senkt Leitzins erneut 

Nach ihrem jüngsten Zinsschritt im Juni senkt die Europäische Zentralbank heute erneut die Leitzinsen. Der Hauptrefinanzierungszinssatz, zu dem sich Banken im Euroraum frisches Geld bei der EZB besorgen können, wird von 4,25 Prozent um 0,6 Prozentpunkte auf 3,65 Prozent gesenkt. Der Einlagenzins, den Banken für angelegte Gelder erhalten, wird von 3,75 auf 3,50 Prozent gesenkt. Durch die unterschiedlichen Senkungen will die EZB den Abstand zwischen beiden Zinssätzen und damit Marktschwankungen verkleinern. Die Euro-Währungshüter:innen begründen ihre Entscheidung mit einem anhaltenden Abwärtstrend bei der Inflationsrate in der Eurozone. Niedrige Energiepreise hatten diese im August auf 2,2 Prozent gedrückt. Das ist der niedrigste Stand seit gut drei Jahren. Mit ihren Maßnahmen möchte die EZB die Inflation zeitnah zu ihrem mittelfristigen Zielwert von zwei Prozent zurückführen.


Transeuropäisches Verkehrsnetz: Koordinatoren für Eisenbahnverkehrsleitsystem und Seeverkehrsraum ernannt

Die EU-Kommission hat neun europäische Koordinator:innen ernannt, die zur Vollendung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) beitragen sollen. Das Verkehrsnetz ist ein großes Infrastrukturnetz aus Eisenbahnen, Straßen und Binnenwasserstraßen, das die Europäische Union verbindet. Sieben Koordinator:innen werden für sieben der neun europäischen Verkehrskorridore zuständig sein. Außerdem wurden zwei deutsche Koordinator:innen, Matthias Ruete und Gesine Meissner, ernannt, die für verwandte horizontale Prioritäten - das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) und den Europäischen Seeverkehrsraum (EMS) - zuständig sind. Alle Mandate haben eine Laufzeit von vier Jahren, können verlängert werden und beginnen mit dem 10. September 2024. Sie werden mit den Mitgliedstaaten, Städten, Regionen und Infrastrukturbetreiber:innen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zusammenarbeiten, um die Arbeiten zur Vollendung des TEN-V zu erleichtern. Die Koordinator:innen für die verbleibenden zwei Korridore (Baltisches Meer-Schwarzes Meer -Ägäisches Meer und Rhein-Donau) werden Anfang 2025 designiert und ernannt.


Jobs+Jobs+Jobs


ECHA sucht Communications Officer 

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki (Finland) sucht:

  • Communications Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: CHA/TA/2024/008, Deadline for applications: 16/09/2024 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EFSA sucht Scientific Data Steward 

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit Sitz in Parma (Italien) sucht:

  • Scientific Data Steward
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EFSA/X/AD/2024/05, Deadline for applications: 16/09/2024 23:59 (Italian local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUROJUST sucht Data Analyst Officer 

Die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag (Niederlanden) sucht:

  • Data Analyst Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: 24/EJ/12, Deadline for applications: 20/09/2024

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC JU sucht Programme Officers 

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Programme Officer - Research and Innovation - Quantum
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EuroHPC/2024/08, Deadline for applications: 23/09/2024, 23:45 (CEST) 
  • Programme Officer - Research and Innovation – Artificial Intelligence
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EuroHPC/2024/09, Deadline for applications: 23/09/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Service Engineer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag (Tschechien) sucht:

  • Service Engineer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Reference: EUSPA/2024/AD/014, Deadline for applications: 26/09/2024, 11:59 (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Liaison Officer 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Liaison Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2024/TA/013, Deadline for applications: 01/10/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU Wochenvorschau


Sitzungen der Europäischen Kommission 

17. September

  • Überarbeitung der Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen

Plenum des Europäischen Parlaments 

16. September

  • Kommission - Ergebnisse des strategischen Dialogs über die Zukunft der EU-Landwirtschaft 

17. September

  • Aussprachen
    • Kommission - Fortgesetzte finanzielle und militärische Unterstützung für die Ukraine durch die EU-Mitgliedstaaten (Abstimmung: Donnerstag)
    • Kommission - Globale Maßnahmen für soziale Medienplattformen - Stärkung der Rolle des DSA und Schutz von Demokratie und Freiheit in der Online-Sphäre
  • Mario Draghi - Vorstellung des Berichts über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit
  • Aussprachen
    • Parlament – Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit
    • Kommission – Stand der Energieunion 

18. September

  • Aussprache zu einem Schwerpunkthema
    • Erklärungen des Rates und der Kommission - Vorstellung des Tätigkeitsprogramms des ungarischen Ratsvorsitzes 

19. September

  • Aussprachen
    • Kommission – Dürren und extreme Wetterereignisse als Bedrohung für lokale Gemeinschaften und Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels
    • Rat und Kommission - Das historische EuGH-Urteil in der Beihilfesache Apple und seine Folgen
  • Abstimmung
    • Fortgesetzte finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine durch EU-Mitgliedstaaten
  • Aussprachen
    • Kommission - Mögliche Auslieferung von Paul Watson: Gefahr der Kriminalisierung von Umweltaktivisten und Umweltschützern und Informanten und die Notwendigkeit ihres Schutzes in der EU 

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

16. September


Ausgewählte Tagungen des Rates

16.-17. September

  • Informelle Tagung auf Ministerebene „Forschung“
    • Auf der Tagesordnung des Ministertreffens stehen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Forschung und Innovation und die Überwindung der Fragmentierung des EFR. Die Ergebnisse des Treffens werden in die Vorbereitung der Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema einfließen. Der europäische Hochschulsektor muss auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben. In ihrer am 27. März veröffentlichten Mitteilung erläuterte die Kommission ihren Vorschlag zum Europäischen Hochschulabschluss (Label). Während des Treffens wird der Vorsitz die Meinungen und Hinweise der Minister einholen, um zur Stellungnahme des Rates hinsichtlich des Begriffs des europäischen Abschlusses beizutragen. 

19.-20. September

  • Informelle Tagung der Verkehrsminister
    • Thema der ersten Sitzung der informellen Tagung ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Verkehrssektors. Diskutiert werden die Verbesserung der Konnektivität zwischen der EU und den Nachbarländern, die Herausforderungen und Chancen, die sich aus der Ökologisierung und der Digitalisierung des Verkehrs ergeben, sowie künftige Finanzierungsmöglichkeiten im Verkehrsbereich.
    • In der zweiten Sitzung werden sich die Teilnehmenden auf den Eisenbahnsektor konzentrieren und erörtern, welche Maßnahmen und Strategien erforderlich sind, um ein Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnnetz zu errichten, die Verbindungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten zu verbessern und die für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors erforderlichen Ressourcen zu mobilisieren.


Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

Sitzungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 

18.-19. September

  • 590. Plenarsitzung
    • Debatten
      • Förderung der gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit beeinträchtigter Arbeitsfähigkeit, mit Karine Lalieux, belgische Ministerin für Pensionen und soziale Eingliederung, Beauftragte für Personen mit Behinderung, Armutsbekämpfung und Beliris (vorbehaltlich Bestätigung), María Rosa Martínez Rodríguez, spanische Staatssekretärin für soziale Rechte (vorbehaltlich Bestätigung), Attila Fülöp, ungarischer Staatsminister für Kinderbetreuungspolitik und Nadia Hadad, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses für Sozialpolitik, Europäisches Behindertenforum, in Verbindung mit der Verabschiedung der Stellungnahme SOC/807 „Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit beeinträchtigter Arbeitsfähigkeit“
      • Kursbestimmung für eine demokratischere EU: eine Entschließung für die nächste Legislaturperiode
      • Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte in der EU, mit Kevin Casas-Zamora, Generalsekretär des Internationalen Instituts für Demokratie und Wahlhilfe (IDEA), Jerzy Pomianowski, Exekutivdirektor des Europäischen Fonds für Demokratie (EED), und Alexandrina Najmowicz, Generalsekretärin des Europäischen Bürgerforums
      • Klimaziel der EU für 2040, mit Kurt Vandenberghe, Generaldirektor der Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission (GD CLIMA), einem Vertreter des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel, und Teppo Säkkinen, Berichterstatter für die Stellungnahme „Klimaziel der EU für 2040“
    • Stellungnahmen des Ausschusses
      • Elektronische Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer
        • Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2006/112/EG bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer
      • Anforderungen an die Information der Verbraucher in der EU
      • Nachkalibrierung des Grünen Deals
      • Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Wirtschaft in der EU/europäischer Grüner Deal
      • Innovationslücke in der EU/Horizont 2020 und Horizont Europa
      • Ein EU-Investitionsfonds für wirtschaftliche Resilienz und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit
      • Verstärkte Folgemaßnahmen zum EU-Jugenddialog
      • Auswirkungen der Demografie auf das soziale Europa
      • Gemeindenahe Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit
      • Förderung der Solidarität zwischen den Generationen in Europa
      • Gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit beeinträchtigter Arbeitsfähigkeit
      • Chancengleichheit und soziale Inklusion
      • Ein gemeinsamer europäischer Hochschulabschluss
        • Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über ein Konzept für einen europäischen Hochschulabschluss
        • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu attraktiven und nachhaltigen Laufbahnen in der Hochschulbildung
        • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über ein europäisches Qualitätssicherungs- und Anerkennungssystem in der Hochschulbildung
      • Branchenspezifische Initiativen und allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der EU
      • Ein gerechter Übergang für eine nachhaltige Zukunft der Agrar- und Lebensmittelsysteme der EU
      • Eine umfassende Biodiversitätsstrategie auf der COP 16: Alle Sektoren für ein gemeinsames Ziel zusammenbringen
      • Konzept für den europäischen Grünen und Sozialen Deal auf der Grundlange einer Ökonomie des Wohlergehens
      • Klimafinanzierung: Ein neuer Fahrplan für die Umsetzung anspruchsvoller Klimaziele und der Ziele für nachhaltige Entwicklung
      • Europäischer Wasserstoffsektor
      • Rechte in Bezug auf die Grundversorgung im Bereich der elektronischen Kommunikationsdienste in der Europäischen Union
      • Konnektivitätspaket für digitale Netze und Infrastrukturen
        • Weißbuch „Wie kann der Bedarf an digitaler Infrastruktur in Europa gedeckt werden?“
      • Entwaldung im Amazonas-Regenwald – Auswirkungen auf den Klimawandel und die globale Umwelt, Folgen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Bevölkerung
      • Den Weg zum EU-Beitritt des Westbalkans ebnen 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes 

Donnerstag, 19. September 2024 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-264/23 Booking.com und Booking.com

Streit um Bestpreisklauseln

Im Rahmen einer Klage gegen zahlreiche deutsche Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam begehrt Booking.com die Feststellung, dass ihre Bestpreisklauseln rechtmäßig waren. Die Hotels sind der Meinung, dass diese Klauseln gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.

Bis zum 1. Juli 2015 verwendete Booking.com eine sogenannte „weite Bestpreisklausel“. Nach dieser Klausel war es den Unterkünften nicht gestattet, über ihre eigenen Vertriebskanäle oder über von Dritten betriebene Vertriebskanäle Zimmer zu einem niedrigeren Preis als auf Booking.com anzubieten. Ihre weite Bestpreisklausel ersetzte Booking.com am 1. Juli 2015 gegen eine enge Bestpreisklausel. Danach war es den Unterkünften lediglich untersagt, über ihre eigenen Vertriebskanäle Zimmer zu einem niedrigeren Preis anzubieten.

Das Bezirksgericht Amsterdam möchte vom Gerichtshof wissen, ob sowohl die weite als auch die enge Bestpreisklausel als Nebenabrede anzusehen und als solche vom europäischen Kartellverbot ausgenommen sind. Sollte dem nicht so sein, möchte es ferner wissen, wie der Markt für Online-Hotelplattformdienste abzugrenzen ist. 

Generalanwalt Collins hat in seinen Schlussanträgen vom 6. Juni 2024 u.a. die Ansicht vertreten, dass es sich bei weiten und engen Bestpreisklauseln, die eine Online-Reisebüroplattform Hotels als Teil ihrer Geschäftsbedingungen auferlegen wolle, nicht um Nebenabreden handele, es sei denn, sie seien unverzichtbar und angemessen, um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Online-Reisebüroplattform zu gewährleisten, was das Amtsgericht Amsterdam zu beurteilen habe.

Weitere Informationen


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑253/23 ASG 2

Abtretung von Kartellschadensersatzansprüchen zwecks gebündelter Durchsetzung

32 Sägewerksbetriebe aus Deutschland, Belgien und Luxemburg, die seit 2005 Rundholz vom und über das Land Nordrhein-Westfalen bezogen, sind der Meinung, dass sie kartellbedingt überhöhte Preise gezahlt hätten. Das Land NRW habe nämlich kartellrechtswidrig die Preise sowohl für sich als auch für andere Waldbesitzer in NRW vereinheitlicht. Sie haben daher die Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen (ASG 2), eine Rechtsdienstleisterin, damit beauftragt, den ihnen entstandenen Schaden gegenüber dem Land NRW geltend zu machen, und ihr zu diesem Zweck ihre Rechte abgetreten. 

Das mit dem Rechtsstreit befasste Landgericht Dortmund möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass in der deutschen Rechtsprechung Abtretungen von Kartellschadensersatzansprüchen zwecks gebündelter Durchsetzung für unzulässig gehalten werden. 

Generalanwalt Szpunar legt am 19.September seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen 

Handel

Kultur und Medien

Binnenmarkt

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Maritime Angelegenheiten und Fischerei

Digitale Wirtschaft und Gesellschaft

Verkehr

Inneres

Inneres

Inneres

Umwelt

Energie


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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