WKÖ: Betriebe brauchen breite Abfederung bei Energiekosten
Beantragung Energiekostenzuschuss ab 7.11. erster wichtiger Schritt – Angesichts deutscher Energieunterstützung muss auch Österreich handeln – Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz „Zwischenschritt“, Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch nicht ausgereift
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„Was Österreichs Unternehmen in diesen unsicheren Zeiten dringend brauchen, ist so viel Sicherheit und vor allem Planbarkeit wie möglich– auch und besonders im Hinblick auf Unterstützungsmaßnahmen. Der ab 7. November für den Zeitraum 1.2. bis 30.9. endlich beantragbare Energiekostenzuschuss ist ein wichtiger erster Schritt für die dringend notwendige Entlastung für Unternehmen. Auf Grund des bisher sehr einengenden EU-Beihilfenrahmens, der von Österreich leider zudem nicht vollumfänglich ausgeschöpft wurde, ist dieser Zuschuss eindeutig zu gering und überdies nur mit der Erfüllung einer Reihe von bürokratischen Anforderungen zu erlangen“, hält Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anlässlich des Ministerrats fest.
Erfreulicherweise hat die EU-Kommission vor wenigen Tagen den Beihilfenrahmen bis Ende 2023 verlängert und bezüglich der förderbaren Volumina deutlich erhöht und von unnötigen Bedingungen befreit. Die Bundesregierung muss daher für die Zeit ab dem 1.10.2022 unter voller Ausschöpfung des EU-Beihilfenrahmens eine neue Förderrichtlinie erarbeiten und so den vielen existenziell bedrohten Unternehmen Sicherheit und eine unternehmerische Zukunft zu ermöglichen, so Kopf. Dabei müsse berücksichtigt werden, „dass unser wichtigster Wirtschaftspartner Deutschland in diesen Tagen eine großzügige Unterstützung für die Unternehmen angekündigt hat. Im Standortwettbewerb mit unseren Nachbarn darf es nicht sein, dass Österreich bei der Abfederung der enormen Energie-Mehrkosten hinter deren Niveau zurückbleibt“, betont der WKÖ-Generalsekretär.
Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz: Österreich nutzt Möglichkeiten, aber zu kurz
Das heute im Ministerrat beschlossene Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz wertet die WKÖ als einen Zwischenschritt in der Energiefrage und positiv für große, stromintensive Betriebe. Es soll die indirekte Belastung für die Unternehmen durch den europäischen Emissionshandel abfedern. „Der beihilferechtliche Rahmen wurde von der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2013 geschaffen, daher ist gut, dass Österreich die Möglichkeiten, wie der Großteil anderer EU-Länder, nun endlich nutzt“, erklärt der WKÖ-Generalsekretär, der aber darauf verweist, dass im Gegensatz zu Deutschland die Kompensation nur für ein Jahr vorgesehen ist, obwohl der beihilferechtliche Rahmen bis 2030 läuft. „Es ist enttäuschend, dass Österreich nicht wie Deutschland ebenso handelt und die volle Laufzeit nützt, denn gerade in Zeiten hoher Energiepreise ist eine langfristige Perspektive notwendig“, so Kopf.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz noch nicht ausgereift
Hinsichtlich des Erneuerbare-Wärme-Gesetz unterstütze die Wirtschaft die Absicht der Bundesregierung, den Umstieg auf erneuerbare und klimaneutrale Energieträger in der Raumwärme rasch voranzutreiben. „Leider entpuppt sich das aber in weiten Teilen als Technologieverbotsgesetz. Was wir hingegen brauchen, sind Maßnahmen, die eine Umstellung auf erneuerbare und klimaneutrale Energieträger ermöglichen und erleichtern“, sieht der Generalsekretär das beschlossene Gesetz in vielen Bereichen noch nicht ausgereift, denn „weder sind die Kostentragung noch die zahlreichen immobilien- und wohnrechtlichen Fragestellungen ausreichend geklärt“. Besonders heikel könnten die Auswirkungen für Unternehmen sein, da in einigen Bereichen, die für betriebliche Zwecke benötigten Energieträger nicht mehr für die Raumwärme genutzt werden dürften. „Ineffiziente Investitionsverpflichtungen müssen vermieden werden, weshalb Unternehmen entsprechende Ausnahmen im Gesetz brauchen“, fordert Kopf, der abschließend begrüßt, dass zumindest der Einsatz von erneuerbarem Gas weiterhin möglich ist.
(PWK446/RA)