Sozialpartner im Handel einigen sich auf Öffnungszeiten vor Weihnachten
Öffnungszeit bis 19 Uhr im gesamten Handel
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Die Bundessparte Handel Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA einigten sich angesichts des Wiederaufsperrens des gesamten Handels am 7. Dezember auf eine Anpassung der Öffnungszeiten in der Vorweihnachtszeit. Demnach können die Geschäfte am 8. Dezember von 9. bis 19 Uhr geöffnet haben, an den beiden Samstagen vor Weihnachten, den 12. und den 19. Dezember, kann die Öffnungszeit bis 19 Uhr verlängert werden.
Die Regelung für den 8. Dezember wurde als Ergänzung des bestehenden Kollektivvertrages getroffen. Für die Samstagsöffnung bedarf es noch einer entsprechenden Verordnung des Arbeitsministeriums. Für die Angestellten werden die zusätzlich Stunden nach 18 Uhr mit einem Zuschlag von 100 Prozent abgegolten.
Entflechtung der Kundenströme
"Diese Vereinbarung ist ein vernünftiger Kompromiss, der die Interessen der Unternehmen, der Beschäftigten und der KonsumentInnen berücksichtigt. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten an den traditionell einkaufsstärksten Tagen macht im Hinblick auf eine Entflechtung der Kundenströme absolut Sinn", so der Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ, Rainer Trefelik.
"Für uns war die Absicherung der Zuschläge, die Freiwilligkeit am 8. Dezember und die Einmaligkeit der Regelung ein Grund, dem Paket zuzustimmen. Eine Entzerrung der Kundenströme an diesen Tagen liegt auch im Interesse der Angestellten und sie haben weiterhin die Möglichkeit vor der Ausgansgsperre um 20 Uhr zu Hause zu sein", ergänzt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der Gewerkschaft GPA, Martin Müllauer.