Person mit braunen Haaren, Bart, weißem Hemd und grauer Arbeitsschürze steht bei einer gläsernen Schiebetür und blickt freudig in die Kamera, auf der Glasscheibe ist ein Schild mit der Aufschrift, im Hintergrund zeigt sich ein Restaurant
© Rido | stock.adobe.com

Sozialpartner im Handel begrüßen die Verordnung zu den Öffnungszeiten

Frühere Schließung der Geschäfte ist im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 20.11.2023

Das Bundesministerium hat den Wunsch der Sozialpartner aufgegriffen und eine Beschränkung der Öffnungszeiten im Handel über eine Verordnung geregelt. Ab Mittwoch, den 11. November schließen die Geschäfte Montag bis Freitag um 19:00 Uhr, solange es eine Ausgangsbeschränkung ab 20.00 Uhr gibt. Ausgenommen davon sind Geschäfte an Bahnhöfen und Flughäfen. Die Öffnungszeiten am Morgen bleiben unverändert.

"Die Regelung wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen in der Praxis erleichtern und ist somit ganz im Sinne der Bemühungen der Bundesregierung, den Anstieg der Infektionszahlen zurückzudrängen", begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) die neue Verordnung.

"Mit dieser Lösung ist nun sichergestellt, dass sowohl Angestellte als auch Kundinnen und Kunden rechtzeitig und ohne Hast nach Hause kommen können. Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen. Dadurch können die Belastungen der Beschäftigten im Handel in dieser besonderen Situation minimiert werden", so Barbara Teiber, Vorsitzende der GPA-djp.

Weitere interessante Artikel
  • Hochwasser
    Unwetter: Soforthilfen für Unternehmen auf dem Weg
    Weiterlesen
  • Vizepräsidentin Martha Schultz
    WKÖ-Schultz zum Weltfrauentag: Österreichs Frauen in der Wirtschaft sind selbstbewusste Gestalterinnen
    Weiterlesen