Praktikum: Berufseinstieg, nicht „Generation“

Argumente der WKÖ

Lesedauer: 4 Minuten

Aktualisiert am 19.02.2024

Ein Praktikum liegt vor, wenn für eine bestimmte Dauer zum Erwerb oder zur Vertiefung von Fähigkeiten in einem Unternehmen bzw. einer Organisation praktisch mitgearbeitet wird. Der Ausbildungscharakter muss überwiegen. Steht die Arbeitsleistung im Vordergrund (z.B. Ferialjob), liegt kein Praktikum vor, sondern ein Arbeitsverhältnis, für welches das gesamte Arbeitsrecht und der jeweilige Kollektivvertrag inkl. Mindestlohn gelten.

Es wird unterschieden zwischen

  • Pflichtpraktika für Schüler und Studenten im Rahmen ihrer Ausbildung und
  • freiwilligen Praktika, die oft neben oder nach der tertiären Bildung absolviert werden.

Als Motivation für bzw. Vorteil durch ein Praktikum nennen Praktikanten das Kennenlernen des Berufsfeldes, gefolgt von der Verbesserung der Jobchancen, das Erlangen von Fachwissen und das Knüpfen von Kontakten für die spätere Arbeitssuche.[1] 

Am Arbeitsmarkt ist das Praktikum vielfach das Pendant zu Lehre. Weil eine Lehre dem ausbildenden Betrieb Kosten verursacht – zur Ausbildung ist ja z.B. eine Fachkraft abzustellen, die selbst Kosten verursacht, aber nicht voll verfügbar ist -, werden Lehrbetriebe finanziell gefördert. Das gilt nicht für Praktika. Deshalb steht für Unternehmen die Rekrutierung von qualifiziertem Nachwuchs und das Positionieren als attraktiver Arbeitgeber im Vordergrund und nicht die Personalkosten. 

Insgesamt liegt die Zufriedenheit mit den Praktika bei knapp 90% hoch. Am wichtigsten für die Zufriedenheit ist die Wertschätzung im Betrieb.[2]  

Es gibt jedes Jahr schätzungsweise bis zu 100.000 Praktikanten. Die Situation ist einer Studie von Forba[3] zufolge je nach Studienwahl unterschiedlich: Vermehrte Probleme werden in Bereichen mit einem Missverhältnis von Andrang und Aufnahmekapazität festgestellt, etwa in Publizistik, Germanistik, Psychologie, also außerhalb der gewerblichen Wirtschaft.  

Allgemeine Rahmenbedingungen wie Kontakt mit Kollegen (Arbeitsklima), Arbeitsort, Arbeitszeit, Ausstattung des Arbeitsplatzes, Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit und Führungsstil der Vorgesetzten wurden von rund acht Zehntel der Schüler mindestens mit der Note „Gut“ beurteilt.[4] Auch im Tourismusbereich geben Schüler ihrem Praktikum die Noten „sehr gut“ und „gut“.[5] Bei fast 90% der Schüler findet die Ausbildung im einschlägigen Fachbereich statt.[6] 

Praktika werden meist bezahlt 

Eine Studie des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung hat ergeben, dass lediglich 12% der Praktikanten im Zuge des letzten Pflichtpraktikums kein Einkommen erhalten. Im Median betrug das Netto-Einkommen pro Monat 900 Euro.[7]

Eine Forba[8] Studie aus 2021 zeigte, dass sich die bestbezahlten Praktikumsplätze in der Metallindustrie, IT-Dienstleistern, Großhandel, Baugewerbe, Maschinenbaufirmen befinden, wobei die meisten davon Pflichtpraktika waren. Die geringste Bezahlung wiesen Sozialhilfeeinrichtungen, Kindergärten und die mobilen Altenpflege auf. 

Mythos Generation Praktikum 

Kettenpraktika oder Praktikumskarrieren bei Absolventen tertiärer Bildung sind eine seltene Randerscheinung. Wie eine einschlägige Studie[9] zeigt,

  • verbringen Studienabsolventen eine vergleichsweise kurze Zeit mit der Arbeitssuche,
  • finden großteils einen niveauadäquaten Arbeitsplatz und
  • dort sehr gute Beschäftigungsbedingungen und
  • eine überdurchschnittlich gute Einkommenssituation vor. 

Universitätsabsolventen finden im Durchschnitt nach 3 Monaten einen Arbeitsplatz[10], nach 6 Monaten haben bereits 80% eine Festanstellung. Auch Statistik Austria[11] bestätigt: Die „Generation Praktikum“ ist ein Mythos. Nur 13% aller Studienabsolventen in Österreich absolvieren ein Praktikum. Lediglich ein Drittel dieser Praktika ist unbezahlt. Die meisten Absolventen nutzen das Netzwerk, um den ersten Job zu finden.

Strengere Regeln kontraproduktiv 

Das Praktikum ist kein arbeitsrechtlicher Begriff. Überwiegen die Elemente eines Arbeitsverhältnisses, sind das gesamte Arbeitsrecht sowie der jeweilige Kollektivvertrag samt Mindestlohn anzuwenden. Überwiegt der Ausbildungscharakter, liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Der Praktikant hat keine Arbeitspflicht, der Betrieb keine Entgeltpflicht. Der Spielraum ist aber eng: Will der Betrieb freiwillig eine Geldleistung zahlen, nimmt die ÖGK rasch ein echtes Arbeitsverhältnis mit allen Konsequenzen an. Unerwünschte Folge in der Praxis: Es wird gar nichts bezahlt.

Eine Verrechtlichung ist angesichts der Zufriedenheitswerte nicht notwendig, ja kontraproduktiv, wie das Beispiel der Geldleistung zeigt. Praktika sind in Österreich eine funktionierende Brücke in den Arbeitsmarkt und tragen so dazu bei, dass Österreich im EU-Vergleich eine niedrige Jugendarbeitslosigkeit verzeichnet. Eine Regulierung würde diese positive Lage gefährden.

Vorschlag der Wirtschaft: Entwicklung von Qualitätsstandards 

Um sicherzustellen, dass eine adäquate Ausbildung des Praktikanten im Vordergrund steht, könnten Qualitätsstandards erarbeitet werden. Betrieben, die sich dazu bekennen, könnte ein Gütesiegel verliehen werden, um sie für Interessenten sichtbar zu machen.

Mögliche Qualitätsstandards:

  • Qualität der Tätigkeitsinhalte und Möglichkeit zum Erwerb von Wissen und Fähigkeiten
  • Angemessene Betreuung und adäquate Dauer
  • Kein Ersetzen von echten Arbeitsverhältnissen durch Praktikumsplätze
  • Möglichkeit einer Geldleistung, gleichzeitig Rechtssicherheit bezüglich des Praktikantenstatus für Betriebe



[1] Praktikums-Landschaften von Schüler*innen, Studierenden und Graduierten zwischen Praxiserfahrung, Berufsvorbereitung und prekärer Beschäftigung, Forba, 2021, 27.

[2] Praktikums-Landschaften von Schüler*innen, Studierenden und Graduierten zwischen Praxiserfahrung, Berufsvorbereitung und prekärer Beschäftigung, Forba, 2021, 20.

[3] Praktika und Praktikanten/Praktikantinnen in Österreich, 2011

[4] Evaluierung der Pflichtpraktika in kaufmännischen, technisch-gewerblichen, wirtschaftsberuflichen und touristischen berufsbildenden Schulen, öibf, 2022.

[5] Studie der ÖHV 2.2.2023, https://www.oehv.at/ueber-uns/presse/oesterreichs-groesste-tourismusschuelerinnen-befragung

[6] Evaluierung der Pflichtpraktika in kaufmännischen, technisch-gewerblichen, wirtschaftsberuflichen und touristischen berufsbildenden Schulen, öibf, 2022.

[7] Evaluierung der Pflichtpraktika in kaufmännischen, technisch-gewerblichen, wirtschaftsberuflichen und touristischen berufsbildenden Schulen, öibf, 2022.

[8] Praktikumslandschaften von Schüle*innen, Studierenden und Graduierten zwischen Praxiserfahrung, Berufsvorbereitung und prekärer Beschäftigung, FORABA, 2021.

[9] Studie vom Internationalen Zentrum für Hochschulforschung Kassel im Auftrag des Wissenschafts- und Forschungsministeriums und unter Mitwirkung des Instituts für Soziologie der Universität Klagenfurt, 2010.

[10] Studienabgänger der Uni Wien finden je nach Studienrichtung durchschnittlich nach 3 (Bachelor) bzw. 2,5 Monaten (Master) eine Festanstellung. AbsolventenTracking Uni Wien, Kurier 12.8.2017, 9.

[11] https://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5338017/Die-Generation-Praktikum-gibts-nicht, 13.12.2017; Zugriff am 30.01.2018.

 

Autoren: Dr. Ingomar Stupar, Dr. Rolf Gleißner

Stand: Februar 2024