Betriebe als tragende Säule des Sozialsystems: Zahlungsmoral der Betriebe ausgezeichnet
Argumente der WKÖ
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Unternehmen zahlen jährlich mehr als 44 Mrd Euro direkt in das Sozialsystem ein. Dazu zählen die Beiträge der Dienstgeber (DG) zur Kranken-, Pensions-, Unfall- sowie Arbeitslosenversicherung. Ebenso dazugerechnet werden DG-Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Mitarbeiter-Vorsorgebeitrag, Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrag, Nachtschwerarbeitsbeitrag, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag sowie Wohnbauförderungsbeitrag. Darunter fallen weiters die Beiträge, die die Selbständigen und Bauern an die SVS zahlen.
Mit diesem Beitrag von jährlich mehr als 44 Mrd Euro tragen die DG bzw. Selbständigen den Löwenanteil, nämlich 62,75% der insgesamt knapp 70 Mrd Euro, der direkten Finanzierung des österreichischen Sozialsystems.
Darüber hinaus finanzieren die Unternehmen über direkte (z.B. Einkommens- und Körperschaftssteuer) und indirekte Steuern (z.B. Umsatzsteuer) die steuerfinanzierten Zweige des österreichischen Sozialsystems mit (die Sozialhilfe, die Ausgleichszulage, den Bundesbeitrag zum Pensionssystem, etc.).
Ein weiterer wichtiger Beitrag, der von DG ohne Gegenleistung erbracht wird, ist die gesamte Abwicklung der Lohnverrechnung und damit zusammenhängend die Abfuhr von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Abgaben. Dieser Verwaltungsaufwand der Unternehmen dient den Versicherten, dem Staat und der Sozialversicherung und wird mit jährlich mindestens 480 Mio Euro geschätzt.
Extrem hohe Einbringungsquote
Die Zahlungsmoral der Unternehmen bei der Abfuhr der Beiträge traditionell sehr gut: Die Einbringungsquote, also der Anteil der eingezahlten Beiträge an den vorgeschriebenen Beiträgen, betrug trotz Covid-19-Pandemie 99,79% im Jahr 2020 bzw. 99,81% im Jahr 2021 sowie 99,80% in den Jahren 2022 und 2023.
Diese 0,17% entfallen im Wesentlichen auf insolvente Unternehmen. Im Regelfall springt dann der Insolvenz-Entgelt-Fonds ein (der wiederum ausschließlich durch DG-Beiträge finanziert wird) und leistet die nicht abgeführten DG-Beitragsteile an die Sozialversicherung.
Autor: Mag. Christina Marx
Stand: August 2024