Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKOE

WKÖ-Kopf: Unternehmen dürfen durch COFAG-Abwicklung keine Nachteile erleiden

Unternehmensverbundthematik muss rasch gelöst werden – zugesagte Hilfsgelder müssen reibungslos ausbezahlt werden 

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 18.01.2024

"COFAG-Hilfsgelder, die noch nicht ausgezahlt wurden, müssen reibungslos und rasch ausbezahlt werden", betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Zusammenhang mit der Abwicklung der COFAG, die nun ab 30. Juni 2024 startet, wie Finanzminister Magnus Brunner heute bekanntgegeben hat. "Die Regierung muss sicherstellen, dass unsere Betriebe durch die Abwicklung keine Nachteile erleiden. Die Rechtssicherheit muss gewahrt bleiben", so Kopf.

Er fordert zudem eine rasche Lösung des noch offenen Themas des Überschreitens der beihilferechtlichen Obergrenzen im Unternehmensverbund. "Die betroffenen Betriebe warten schon zu lange auf die angekündigte Richtlinie", so Kopf.

Die COFAG hat bereits 99 Prozent der mehr als 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragstellern abgearbeitet und rund 15 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen ausbezahlt. Alle offenen Förderanträge sollen, laut Finanzminister Brunner, bis Ende Juni abgearbeitet sein.

(PWK022/PAT)