Generalsekretär Karlheinz Kopf
© WKÖ

Kalte Progression: WKÖ-Kopf begrüßt steuerliche und bürokratische Erleichterungen für Unternehmen

U.a. Erhöhung Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro und Anhebung der Tarifstufen

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 04.07.2024

"Wir freuen uns, dass sich die Politik auf die Verteilung des sogenannten variablen Drittels der Steuereinnahmen aus der Abschaffung der Kalten Progression einigen konnte und dass wir finanzielle und bürokratische Erleichterungen für unsere Mitgliedsbetriebe durchsetzen konnten", sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des heutigen Ministerratsbeschlusses. "Unsere Betriebe sind der Motor der Wirtschaft. Gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten müssen wir alles tun, damit dieser Motor wieder in Gang kommt und für Wachstum sorgt." 

Eine sehr wesentliche Maßnahme für die Kleinunternehmen ist die Anhebung der Kleinunternehmergrenze, und zwar von derzeit 42.000 Euro auf 55.000 Euro. Gleichzeitig wird die Grenze für die Einkommenssteuerpauschalierung jener für Umsatzsteuerpauschalierung wieder angeglichen. "Diese Maßnahme unterstützt kleine Unternehmen nicht nur steuerlich, sondern baut deren bürokratischen Aufwand ab, bei dessen Bewältigung gerade die Kleinsten große Mühe haben", spielt Kopf auf eine aktuelle WKÖ-Forderung an, nämlich jener nach "Bürokratieabbau".  

Ein weiterer Teil des Entlastungspakets, das die Regierung jetzt beschlossen hat, betrifft die Anpassung der ersten fünf Tarifstufen, und zwar in Summe um 4 Prozent. "Es ist zu begrüßen, dass eine gleichmäßige Anhebung der Tarifstufen erfolgt ist", betont Kopf. 

Zudem wird die Sachbezugsfreiheit für Dienstwohnungen verbessert und vereinfacht, was insbesondere für Tourismusbetriebe eine große bürokratische und steuerliche Erleichterung darstellt. 

Die nun beschlossenen Maßnahmen bringen außerdem Erleichterungen für Dienstreisende durch die Erhöhung der Taggelder bzw. Nächtigungsgelder sowie der Erhöhung des Kilometergeldes bzw. des erhöhten Zuschusses bei Verwendung von öffentlichen Massenbeförderungsmitteln. Voll angepasst werden zudem die Absetzbeträge samt zugehöriger Einkommens- und Einschleifgrenzen sowie die Rückerstattung der Sozialversicherung und des Sozialversicherungs-Bonus. Freigrenzen für sonstige Bezüge werden valorisiert und der Kinderabsetzbetrag für Familien mit niedrigem Einkommen erhöht.  

"Die nun beschlossenen Maßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung und bringen die notwendigen Entlastungen für die Wirtschaft und Privatpersonen. Dieser Entlastungsweg muss konsequent fortgesetzt werden. Und Hände weg von jeglichen Steuererhöhungsphantasien", so der WKÖ-Generalsekretär abschließend.

(PWK268/PAT)