Älteres Paar sitzt gemütlich am See
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Junge Wirtschaft zu Rechnungshof: Warnsignale bei Pensionen müssen endlich ernst genommen werden

Mehr Fairness für jüngere Generation nötig – Demografische Entwicklung zeigt klaren Handlungsbedarf – Land braucht Fairness-Pakt

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Aktualisiert am 13.10.2023

"Seit Jahren warnen Expert:innen davor, dass die Rechnung bei den Pensionen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes nicht aufgehen wird. Wenn wir nicht rasch handeln, fahren wir gegen die Wand. Der Rechnungshofbericht bestätigt klar, dass es so nicht weitergehen kann und wir die Warnsignale endlich ernst nehmen müssen", betont Bettina Pauschenwein, Vorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Pensionssystem ist nicht nachhaltig und es fehlt eine Strategie für den Umgang mit dem Pensionsantrittsalter. 

Die Junge Wirtschaft weist einmal mehr auf die demografische Entwicklung des Landes und die damit verbundenen Konsequenzen hin. Laut Strategiebericht des Finanzministeriums verschärft sich die Ausgabendynamik bei den Pensionen: Allein der Anstieg bei den Pensionsausgaben innerhalb von fünf Jahren ist höher als die gesamten Budgets für Bildung und Familien. Der Anteil der Pensionsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes soll demnach von 21,7 auf 28,1 % steigen. "Im Jahr 2040 werden wir zehnmal so viel für Pensionen ausgeben wie für Familien", warnt JW-Bundesgeschäftsführer Lukas Sprenger. 

Im Sinne einer nachhaltigen Generationengerechtigkeit fordert die Junge Wirtschaft daher einen "Fairness-Pakt" für Österreich. "Statt Schuldenberge auf Kosten der jüngeren Generation anzuhäufen, müssen die Weichen für einen zukunftsfitten Wirtschafts- und Lebensstandort Österreich gestellt werden", erklärt Pauschenwein. So brauche es – wie auch in anderen Ländern üblich - einen Nachhaltigkeitsautomatismus, der an die steigende Lebenserwartung gekoppelt ist, um sichere Pensionen für die jüngere Generation zu gewährleisten. Weiters schlägt die Junge Wirtschaft vor, den Pensionsbeitrag für längeres Arbeiten ab dem gesetzlichen Antrittsalter zu Gänze zu streichen.


(PWK352/NIS)