Härtefall-Fonds: Phase 2 startet am 16. April 2020

Mehr Selbstständige erhalten Unterstützung

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Die Regierung hat neue Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds bekannt gegeben. Phase 2 startet bereits am 16. April 2020. Im Zuge dessen werden die Anspruchskriterien des Härtefall-Fonds geändert und der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. 

Basis der Optimierungen sind die Erfahrungen aus der Abarbeitung von über 100.000 eingereichten Härtefall-Fond-Förderanträgen und den Rückmeldungen vieler Antragstellerinnen und Antragsteller. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Keine Begrenzungen im Einkommen: Sowohl die in Phase 1 geltende Einkommensuntergrenze, sowie die Einkommensobergrenze entfallen in Phase 2.  
  • Kein Ausschluss bei Nebenverdiensten und Mehrfachversicherungen: Eine SV-Anmeldung zum Nachweis der Selbstständigkeit wird benötigt, Einkünfte müssen im letztverfügbaren Steuerbescheid deklariert sein. 
  • Unterstützung für Jungunternehmer: Aufnahme als Anspruchsberechtigte in die Kriterien für die Phase 2 (wenn SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März erfolgte).
  • Ersatz für Verdienstentgang: Bis zu 80 Prozent Ersatz im Vergleich zum bisherigen Einkommen möglich (gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Ein bereits gewährter Zuschuss aus Phase 1 wird in der Phase 2 angerechnet.)

Durch die Lockerung der Zugangsvoraussetzungen können mehr Unternehmerinnen und Unternehmer als bisher Förderanträge beim Härtefall-Fonds einreichen und erhalten damit rasch und unbürokratisch finanzielle Unterstützung.



Weitere Informationen 

Alle Informationen zum Härtefall-Fonds finden sie unter wko.at/haertefall-fonds


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