Härtefall-Fonds: Phase 2 startet am 16. April 2020
Mehr Selbstständige erhalten Unterstützung
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Die Regierung hat neue Anspruchskriterien für den Härtefall-Fonds bekannt gegeben. Phase 2 startet bereits am 16. April 2020. Im Zuge dessen werden die Anspruchskriterien des Härtefall-Fonds geändert und der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert.
Basis der Optimierungen sind die Erfahrungen aus der Abarbeitung von über 100.000 eingereichten Härtefall-Fond-Förderanträgen und den Rückmeldungen vieler Antragstellerinnen und Antragsteller.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Keine Begrenzungen im Einkommen: Sowohl die in Phase 1 geltende Einkommensuntergrenze, sowie die Einkommensobergrenze entfallen in Phase 2.
- Kein Ausschluss bei Nebenverdiensten und Mehrfachversicherungen: Eine SV-Anmeldung zum Nachweis der Selbstständigkeit wird benötigt, Einkünfte müssen im letztverfügbaren Steuerbescheid deklariert sein.
- Unterstützung für Jungunternehmer: Aufnahme als Anspruchsberechtigte in die Kriterien für die Phase 2 (wenn SV-Anmeldung zwischen dem 1. Jänner 2020 und dem 15. März erfolgte).
- Ersatz für Verdienstentgang: Bis zu 80 Prozent Ersatz im Vergleich zum bisherigen Einkommen möglich (gedeckelt mit 2.000 Euro pro Monat auf maximal drei Monate. Ein bereits gewährter Zuschuss aus Phase 1 wird in der Phase 2 angerechnet.)
Durch die Lockerung der Zugangsvoraussetzungen können mehr Unternehmerinnen und Unternehmer als bisher Förderanträge beim Härtefall-Fonds einreichen und erhalten damit rasch und unbürokratisch finanzielle Unterstützung.
Weitere Informationen
Alle Informationen zum Härtefall-Fonds finden sie unter wko.at/haertefall-fonds