Bergbau Stahl
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FV Bergbau-Stahlindustrie: Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen nach intensiven Gesprächen

Ist-Löhne und -Gehälter steigen im Schnitt um 7,44 %, KV-Grundstufen um 7 %

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Aktualisiert am 13.03.2023

Heute, Montag, fand in der Wirtschaftskammer Österreich die finale  Verhandlungsrunde für die Kollektivverträge des Fachverbands Bergbau-Stahl mit den Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp statt.  

Das Verhandlungsteam des FV Bergbau Stahl unter der Leitung von Markus Ritter, Geschäftsführer der Marienhütte zeigt sich erleichtert, dass es in dieser für die Unternehmen wirtschaftlich schwierigen Situation zu einem für beide Seiten gerade noch annehmbaren KV-Abschluss gekommen ist. „In schwierigen aber konstruktiv geführten Gesprächen konnten wir uns heute, auch im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auf einen neuen Kollektivvertrag rückwirkend per 1.11.2022 einigen. Der Abschluss von durchschnittlich 7,44 Prozent Lohn- und Gehaltserhöhung ist in der derzeit angespannten konjunkturellen Situation gerade noch ein vertretbarer Kompromiss. Die Einigung hat aber zeigt, dass die Sozialpartnerschaft nach wie vor gut funktioniert und auch für notwendige Neuregelungen offen ist", so Ritter.  

Konkret besteht der KV-Abschluss aus folgenden Bausteinen: 

  • Die prozentuelle Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 5,4 %, dazu kommt ein Fixbetrag von 75 Euro, das bedeutet im Schnitt und sozial gestaffelt eine Erhöhung von 7,44 %.
  • Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 7 % erhöht. Für die 2. und 3.Schicht-Zulagen gilt die im vergangenen Jahr vereinbarte Erhöhung. 
  • Die Lehrlingsentschädigungen werden um durchschnittlich 8,41 % erhöht. Zudem gibt es eine dreijährige Regelung, die bis 2024 zu einer Erhöhung der Entgelte im 1. Lehrjahr auf 1.050,-, im 2. Lehrjahr auf 1.270, im dritten Lehrjahr auf 1.625 und im 4. Lehrjahr auf 2.110 Euro führt.
  • Die KV-Löhne und -Gehälter werden in der Grundstufe um 7 % erhöht, die Vorrückungswerte bleiben unverändert.

„Wir bedauern jedoch, dass die Gewerkschaften die Möglichkeit von Einmalzahlungen, die mittels der extra geschaffenen gesetzlichen Regelung der Bundesregierung für diesen Zweck gänzlich steuerfrei gewesen wären kategorisch abgelehnt hat“, zeigt sich Arbeitgeber-Chefverhandler Ritter verwundert. Umgekehrt ist es erfreulich, dass die Einsicht überwog, dass Forderungen der Gewerkschaften, die die Arbeitskosten weiter verteuern würden, in der aktuellen Situation unangebracht sind.  

„Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, wo die geopolitisch angespannte Situation in der Ukraine auch weiterhin für hohe Energiepreise und eine allgemeine Teuerung sorgen wird, war es für unsere Betriebe wichtig einen Abschluss zu erzielen, um wieder Planungssicherheit zu bekommen. Es wird aber in den kommenden Monaten auch an den Sozialpartner liegen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im internationalen Umfeld zu sichern“, so Markus Ritter abschließend.

(PWK453)

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