Corona-Tests: Neue Regelungen ab 1. April

Fünf PCR- und fünf Antigen-Tests pro Person und Monat kostenlos, Ausnahmen für Personen mit Corona-Symptomen und in vulnerablen Settings.

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Aktualisiert am 13.03.2023

Im BGBl II Nr 142/2022 vom 31.3.2022 wurde die Verordnung betreffend die Festlegung von Screeningprogrammen im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 (COVID-19-ScreeningV) kundgemacht. 

PCR-Tests

Damit werden Teile der neuen Teststrategie umgesetzt. Mit der Verordnung wird die Testhäufigkeit auf 5 PCR-Tests pro Person und Monat begrenzt.

Darüber hinaus werden Settings definiert, in denen weiterhin umfassendere Screeningprogramme in bestimmten Bereichen möglich sind. Hier ist keine zahlenmäßige Beschränkung pro Person genannt und es sind auch Antigentests vorgesehen. Folgende Einrichtungen bzw. Berufsgruppen, die auf Grund ihrer Tätigkeit einem erhöhten Risiko einer COVID-Infektion ausgesetzt sind, werden festgelegt: 

  • Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe,

  • Besucher, Begleitpersonen, Patienten, Mitarbeitern sowie externe Dienstleistern von Krankenanstalten und Kuranstalten,

  • Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleistungen,

  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönlichen Assistenten von Menschen mit Behinderung,

  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,

  • Kinder und Mitarbeiter elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen,

  • Mitarbeiter von Rettungsdiensten sowie

  • Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen und der Wohnungslosenhilfe.

Außerdem werden Programme der Abwasseranalyse als Screeningprogramme angeführt.

Für vor dem 1. April 2022 bezogene PCR-Testkits ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen: bis 30. April 2022 dürfen zusätzlich höchstens 5 Testkits pro Person verwendet werden (insgesamt somit 10 PCR-Tests). Eine Ausnahme gibt es für die Steiermark: Die PCR-Tests werden ab 1. April 2022 direkt bei den Apotheken durchgeführt, PCR-Heimgurgeltests können nicht mehr verwendet werden.

Die Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft und am 30. Juni 2022 außer Kraft. 

Die Abgabe der 5 PCR-Testkits bzw. auch der zusätzlichen Testkits selbst erfolgt durch die Bundesländer. Soweit aus den Medien bekannt, sollen insbesondere die bestehenden "Gurgelsysteme" weitergeführt werden. In den meisten Bundesländern wird es wohl auch in Apotheken weiterhin Testmöglichkeiten geben. 

Antigen-Tests

Die Abgabe von fünf kostenlosen Antigentests zur Eigenwendung pro Person und Monat wird wieder über die öffentlichen Apotheken erfolgen. Dies ist allerdings in anderen Gesetzen geregelt und soll ab 9. April gelten.

Symptomatische Personen

Tests für symptomatische Personen sollen weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung stehen. Als Anlaufstelle soll grundsätzlich 1450 dienen, wobei die Umsetzung durch die Bundesländer erfolgt. 

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