Brexit-ABC: Aufenthalt
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Aktualisiert am 13.03.2023
EU-Bürger, die zum Zeitpunkt des Austritts bereits fünf Jahre im Vereinigten Königreich leben, können weiterhin unbefristet im Land bleiben. Sie müssen den dauerhaften Aufenthaltstitel settled status beantragen. EU-Bürger,die kürzer als fünf Jahre dort leben, können den pre-settled status beantragen. Auslandsösterreichern wird empfohlen sich ehestmöglich im EU settlement scheme zu registrieren.
Für EU-Bürger, die nach dem Brexit neu ins Land kommen, gelten bis Ende 2020 Übergangsbestimmungen. Sie müssen innerhalb von drei Monaten die Aufenthaltserlaubnis leave to remain für 36 Monate beantragen. Für kürzere Aufenthalte, auch arbeitsbedingte, gilt die Visumbefreiung.
Umgekehrt gelten in Österreich auf Basis des Brexit-Begleitgesetzes folgende Aufenthaltsbestimmungen: Briten und deren Familien, die fünf Jahre oder länger in Österreich leben, können ab dem Tag des Austritts den unbefristeten Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" beantragen. Briten und deren Familie, die sich kürzer in Österreich aufhalten, können unter vereinfachten Bedingungen den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" beantragen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Austritts gestellt werden.