SPIK - Sozialpolitik informativ & kurz
Newsletter Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit 29.10.2024
Lesedauer: 10 Minuten
Inhaltsübersicht
- Was ist gruseliger: Pensionsausgaben oder die Aussicht auf Reformen?
- Sozialhilfe & Arbeitsmarkt: Massive Unterschiede zwischen den Bundesländern
- Studie: Geburtswehen von KI am Arbeitsplatz
- Plattformarbeiter: Selbständig oder unselbständig, das ist hier die Frage
- Zukunft.Frauen – Frauen in Führung
- SAVE-THE-DATE: 16 Jahre Jahrbuch Gesundheit, online am 14.1.2025
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber – neue Auflage!
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Die Regierungsverhandlungen starten. Große Herausforderungen warten. Eine davon ist finanzielle, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit: Das Budgetdefizit ist über der Maastricht-Grenze, der größte Kostentreiber ist die Demografie – vor allem im Pensionssystem. Den einen gruseln die Pensionsausgaben, den anderen die Aussicht auf Reformen. Passend zu Halloween.
Unheimlich auch die wachsende Kluft zwischen Wien und den Bundesländern in punkto Sozialhilfe und Arbeitsmarkt. Das liegt auch an der Politik der Länder.
Manchen gruselt auch angesichts des Potenzials von Künstlicher Intelligenz. Eine weltweite Umfrage zu KI am Arbeitsplatz zeigt viel Unsicherheit und Skepsis – vor allem bei älteren Mitarbeitern.
Keine Ängste sollte die neue EU-Richtlinie zur Plattformarbeit auslösen. Sie bringt Neues zum Arbeitnehmerbegriff, aber keine Revolution.
Ein neuer Durchgang des Führungskräfteprogramms Zukunft.Frauen startet.
Am 14.1. wird das neue Jahrbuch Gesundheit mit spannender Keynote präsentiert.
Und eine neue Ausgabe von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ ist erschienen.
Alles Gute!
Rolf Gleißner
Was ist gruseliger: Pensionsausgaben oder die Aussicht auf Reformen?
In punkto Nachhaltigkeit ist unser Pensionssystem international Schlusslicht. Dabei ist das Budgetdefizit bereits über der Maastricht-Grenze. Die einen gruselt angesichts der steigenden Pensionsausgaben, die anderen bei der Aussicht auf Reformen. Passt zu Halloween.
Alljährlich vergleicht Mercer im Global Pension Index weltweit Pensionssysteme. Dabei liegt das heimische Pensionssystem bei der Angemessenheit („adequacy“) der Pensionen über dem Durchschnitt, bei der Kategorie „Nachhaltigkeit“ hingegen auf dem letzten von 48 Plätzen. Im Gesamtindex erreicht Österreich Platz 40.
Kritisiert wird am Mercer-Index, dass er kapitalgedeckte Systeme bevorzugt. Tatsächlich hängen diese vom Aktienmarkt und seinen Schwankungen ab. Langfristig entwickeln sich Aktien aber besser als andere Wertanlagen. Deshalb hat die deutsche Ampelregierung einen Staatsfonds angekündigt, der Bundesmittel an der Börse gewinnbringend anlegen und damit das Rentensystem stabilisieren soll.
So bestätigen auch die Zahlen das schlechte Mercer-Ranking Österreichs: Laut Ageing Report der Eur. Kommission sind die heimischen Pensionsausgaben mit 13,7% des BIP die vierthöchsten in der EU (EU 2022 11,4%). Da jetzt die Babyboomer in Pension gehen, erhöhen sich die Pensionsausgaben bis 2030 auf 15% des BIP. Die Ausgaben für Gesundheitssystem und Pflege steigen demnach bis 2030 um weitere 0,4% des BIP. Dabei liegt das Budgetdefizit heuer mit 3,7% schon deutlich über der Maastricht-Grenze. In punkto Nachhaltigkeit zum Gruseln.
Selektive Wahrnehmung des Ageing Reports der EU
Warum wird aber derselbe Ageing Report zur Aussage herangezogen, dass die Pensionsausgaben gemessen am BIP langfristig nur moderat ansteigen, das Pensionssystem also nachhaltig abgesichert sei? Die Antwort: Obwohl Politik sonst eher kurz- und mittelfristig denkt, bezieht man sich stets und bewusst nur auf die Lage im fernen Jahr 2070. Denn bis dahin belasten auch die meisten Babyboomer das Pensionssystem nicht mehr.
Aufgehellt wird die Langfrist-Prognose des Ageing Report zudem von der Annahme einer auf über 1,5 Kinder je Frau steigenden Fertilität. Stattdessen ist die Fertilität 2023 auf ein Allzeittief von 1,32 Kinder gefallen.
Dabei verschlang das Pensionssystem bereits 2023 zusätzlich zu den Pensionsversicherungsbeiträgen 25,7 Mrd Euro an Bundesmitteln – Mittel, die für Zukunftsbereiche wie Kinder, Bildung, Innovation, Klimaschutz fehlen. Die Aussage, das Pensionssystem sei nachhaltig abgesichert, ist daher nur ein (schauriger) Mythos.
Länger arbeiten – kein Grund zum Gruseln
Zahlreiche Experten, der Rechnungshof, der Fiskalrat, die OECD und viele mehr halten aufgrund der Pensionsausgabendynamik und der Budgetlage Reformen im heimischen Pensionssystem für notwendig. Zuletzt forderte WIFO-Chef Felbermayr eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 65 auf 67 Jahre zwischen 2034 und 2044 und eine Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge.
Eine Studie der EcoAustria hat die Historie unterschiedlicher Pensionssysteme analysiert und festgestellt, dass sich notwendige Reformen leichter durchsetzen lassen, wenn das Prinzip der Generationengerechtigkeit vermittelt wird, sodass die Öffentlichkeit den Handlungsdruck versteht. In Dänemark, Schweden und den Niederlanden – alle weit oben im Nachhaltigkeitsranking von Mercer - konnten in den 80er/90er Jahren aufgrund des allgemeinen Verständnisses und der Einbindung der Sozialpartner nachhaltige Pensionsreformen durchgesetzt werden.
Die Babyboomer gehen in Pension, immer weniger Kinder kommen zur Welt, die Lebenserwartung steigt – mit kurzer Unterbrechung durch Covid – stetig, am Arbeitsmarkt fehlen Arbeitskräfte. Fazit: Einen Teil der zusätzlichen Lebenserwartung müssen wir dem Erwerbsleben widmen – zumindest dadurch, dass wir das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Antrittsalter heranbringen. Das ist nachhaltig und kein Grund zum Gruseln. Auch nicht zu Halloween.
Pensionssysteme in Europa: Herausforderungen und Best Practices - EcoAustria
mercer-global-pension-index-2024.pdf (cfainstitute.org)
2024 Ageing Report. Economic and budgetary projections for the EU Member States (2022-2070)
von Mag. Nina Haas
Sozialhilfe & Arbeitsmarkt: Massive Unterschiede zwischen den Bundesländern
Österreich ist ein relativ kleines Land mit gleichmäßig verteiltem Wohlstand. Der Bund ist für einen Großteil der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zuständig. Vor allem in Bereichen mit Landeskompetenz gibt es massive Unterschiede zwischen den Bundesländern: So leben 72,1% der bundesweit 197.000 Sozialhilfebezieher in Wien. 2017 waren es erst 62,7%. In allen anderen Bundesländern war die Zahl rückläufig, am stärksten in Oberösterreich, wo sich die Zahl von 2017 bis 2013 fast gedrittelt hat.
Ein Grund ist der Zuzug von Geflüchteten nach Wien. So leben 75% der bundesweit 44.600 arbeitslosen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten in Wien. Communities, aber auch großzügige Sozialleistungen ziehen Migranten nach Wien. Dabei hat Wien mit 11,2% eine doppelt so hohe Arbeitslosenrate wie Rest-Österreich und eine dreimal so hohe wie Tirol und Salzburg. Die Jobs wären also in den Bundesländern.
Doch nicht nur Wien ist anders. Es gibt auch Unterschiede zwischen den übrigen Bundesländern: Die Erwerbsquote von Vertriebenen aus der Ukraine ist in Oberösterreich 68,6%, in Wien, Steiermark, Niederösterreich, Burgenland unter 40%. Die Bemühungspflicht in Oberösterreich beschleunigt Spracherwerb und Erwerbsintegration. Auch in der Beschäftigung von Asylwerbern gibt es ein großes Ost-West-Gefälle.
Fazit: Die Länder haben für den Arbeitsmarkt wichtige Kompetenzen – Sozialhilfe, Grundversorgung, Asylwesen, Integration. Sie sollten sie mit „Fordern und Fördern“ für eine rasche Erwerbsintegration nützen und sich dabei an den besten Ländern orientieren.
Studie: Geburtswehen von KI am Arbeitsplatz
Eine neue Studie hat untersucht, was künstliche Intelligenz (KI) für die Arbeitswelt von morgen bedeutet. Jüngere Mitarbeiter tun sich zwar leichter, doch auch ältere Mitarbeiter können gewonnen werden.
Generation, ein globales Netzwerk, das sich der Arbeitswelt widmet, hat 2.600 Arbeitnehmer und 1.500 HR-Manager aus Unternehmen zur KI am Arbeitsplatz befragt. Dabei ging es um KI, die Content, also Text-, Bild-, Video- oder Tondateien produziert. Die Studie ist für Personalisten insofern interessant, als sie Rückschlüsse gibt für die künftige Ausrichtung der Personalentwicklung, vor allem für ältere Arbeitnehmer.
Arbeitgeber in den USA und Europa erwarten einen deutlichen Rückgang bei den Neueinstellungen für Einstiegs- und mittlere Positionen. Das überrascht nicht, halten sich doch Unternehmen in Zeiten der Rezession und Unsicherheit bei Einstellungen generell zurück. Ein Grund ist aber auch die Ungewissheit, wie sich die KI künftig auf die Zahl der erforderlichen Arbeitskräfte auswirkt.
Jüngere werden bevorzugt
Bei Neubesetzungen von Positionen mit KI-Nutzung werden jüngere Arbeitnehmer bis 44 Jahren bevorzugt eingestellt. Das liegt auch daran, dass Arbeitnehmer über 45 Jahren seltener (nämlich nur 15%) KI-Tools nützen als jüngere. Allerdings sind ältere Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitserfahrung, Wissen und Routine weniger auf KI angewiesen als Berufseinsteiger, die KI zum rascheren Lernen oder etwa zur Erstellung von Texten/Übersetzungen benötigen. Zudem sagt die aktuell geringe Nutzung wenig darüber aus, ob ältere Arbeitnehmer künftig, wenn es ihr Job verlangt, nicht KI verstärkt nutzen würden.
Fast 92% der Unternehmen gaben an, KI zu Einschulungs- und Fortbildungszwecken einzusetzen. Naturgemäß profitieren Berufsanfänger mehr davon als erfahrene Arbeitnehmer.
KI mindert Produktivität
Einstweilen steckt die KI in der Praxis noch in den Kinderschuhen: 50% der befragten Arbeitnehmer sagten, dass sie nicht wüssten, wie sie KI zur Produktivitätssteigerung nutzen sollen, 77% der Nutzer gaben sogar an, dass KI-Tools sie mit Arbeit belasten und ihre Produktivität mindern würden.
Die Herausforderung für Unternehmen wird also sein, alle Arbeitnehmer, vor allem erfahrenere, und KI in der Praxis zusammenzuführen. Arbeitgeber sollten daher klare Strategien für die optimale Nutzung von KI-Tools entwickeln. Gleichzeitig sollten die Arbeitnehmer offen sein und KI-Tools im Hinblick auf Produktivität ausprobieren. Die deutsche Telekom und Siemens haben entsprechende Schulungsprogramme implementiert: https://hrforecast.com/de/wie-sie-ein-effektives-schulungsprogramm-fuer-mitarbeiter-erstellen/
Zur Studie: https://www.generation.org/wp-content/uploads/2024/10/AgeProofingAI_Generation_FINAL.pdf
Plattformarbeiter: Selbständig oder unselbständig, das ist hier die Frage
EU-Richtlinie bringt neue Rechte
Nach der Zustimmung des EU-Rats ist die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit fix. Sie bringt keine Revolution, aber neue Elemente im Arbeitsrecht, insbesondere zum Arbeitnehmerbegriff.
Am 14.10. hat der EU-Rat dem Entwurf der Plattform-Richtlinie (RL) zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Damit sollen die Arbeitsbedingungen für die mehr als 28 Millionen Menschen, die in der EU für digitale Arbeitsplattformen arbeiten, verbessert werden. Plattformarbeit ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen oder Einzelpersonen über eine Online-Plattform mit anderen in Kontakt treten, um gegen Bezahlung Dienstleistungen zu erbringen. Die bekanntesten Plattformen in Österreich für Lebensmittellieferungen sind Foodora, Lieferando und Mjam. Die bekannteste Plattform für Fahrdienstleistungen ist Uber.
Das schwierigste Thema im Verhandlungsprozess war der arbeitsrechtliche Status der Beschäftigten. Ziel der EU war es, die vermutete Scheinselbständigkeit vieler Plattformarbeiter zurückzudrängen. Ein Großteil kommt als Selbständige zum Einsatz, obwohl häufig Merkmale eines Dienstverhältnisses vorliegen.
Im Zweifel Dienstnehmer
Daher führt die RL erstmals eine widerlegbare Rechtsvermutung zugunsten eines Dienstverhältnisses ein. Ein Dienstverhältnis wird vermutet, wenn eine gewisse Intensität von „Kontrolle und Leitung“ des Plattformbeschäftigten vorliegt. Die Definition von „Kontrolle und Leitung“ richtet sich nach nationalem Recht, Kollektivverträgen und EuGH-Rechtsprechung. Allerdings führt laut RL die Rechtsvermutung nicht automatisch zur Klassifizierung von Plattformbeschäftigten als Dienstnehmer. Vielmehr muss dieser Status gerichtlich geltend gemacht werden. Vor Gericht muss dann die Plattform beweisen, dass kein Dienstverhältnis besteht.
In Österreich ist die Abgrenzung zwischen Selbständigen und Unselbständigen im Arbeits- und im Sozialrecht klar geregelt und wird von ÖGK und Finanzbehörden auch strikt kontrolliert. Zudem hat sich Österreich vorbehalten, dass die RL keinen Einfluss auf den freien Dienstnehmer hat. Daher dürfte die RL nicht zu vielen Änderungen beim Status führen.
Strengerer Datenschutz und Berichtspflichten
Der größte Teil der RL widmet sich den von Plattformen genutzten „automatisierten Überwachungs- oder Entscheidungsfindungssystemen“. Erstere sind Systeme, die zur Überwachung oder Bewertung der Arbeitsleistung von Plattformbeschäftigten eingesetzt werden. Entscheidungsfindungssysteme werden dazu verwendet, auf elektronischem Wege Entscheidungen zu treffen oder zu unterstützen, die sich erheblich auf Plattformbeschäftigte auswirken – etwa auf Arbeitsbedingungen, Verdienst, Status oder Kündigung.
Zudem verbietet die RL die Verarbeitung einer Reihe von personenbezogenen Daten, etwa von aufenthaltsrechtlichen Titeln, was in der Praxis ein Hemmschuh sein kann. Verpflichtet werden die Plattformen weiters zu einer Folgenabschätzung bezüglich ihrer digitalen Systeme sowie zu Offenlegung von Daten und Berichten an Beschäftigte oder Betriebsräte. Darüber hinaus sind u.a. die „psychosozialen Risiken“ der digitalen Systeme zu evaluieren. Schließlich müssen Plattformbetreiber staatlichen Stellen die Anzahl der Beschäftigten, deren Beschäftigtenstatus, Arbeitszeiten und Einkommen melden.
Die RL bringt somit eine Reihe von neuen Elementen ins Arbeits- und Sozialrecht, wobei die tatsächlichen Auswirkungen überschaubar bleiben dürften.
Richtlinie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-89-2024-INIT/en/pdf
Zukunft.Frauen – Frauen in Führung
Das Führungskräfteprogramm Zukunft.Frauen hat das Ziel, mehr Frauen in Vorstand, Aufsichtsrat und der ersten Führungsebene zu etablieren, zu vernetzen und sichtbar zu machen. Die Initiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV) entwickelt. Im März 2025 startet der 26. Durchgang, die Bewerbung ist bis 5. November möglich. Weitere Details unter: www.zukunft-frauen.at
SAVE-THE-DATE: 16 Jahre Jahrbuch Gesundheit, online am 14.1.2025
Am Dienstag, den 14.01.2025 von 10:00 – 11:30 Uhr, präsentieren wir das neue Jahrbuch Gesundheit. Unter dem Motto „Health Heroes – Neustart für proaktive Gesundheit“ erörtern wir, was in punkto Prävention und eigenverantwortliches Gesundheitsmanagement zu tun ist.
Die Keynote mit anschließender Diskussionsrunde wird online übertragen. Details folgen.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber – neue Auflage!
Ob Kündigung, Arbeitsvertrag oder Karenz – als Arbeitgeber begegnet man überall dem Arbeitsrecht. In der neuen Auflage von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von Thomas Rauch finden Sie über 900 wertvolle Tipps, um teure Fehler zu vermeiden, Textvorlagen zum Download für Erklärungen und Vereinbarungen.
Neuerungen in der 23. Auflage:
- Einführung eines Sonderwochengeldes
- Diskriminierung wegen familiärer Betreuungspflichten
- Pflegefreistellung
- „Arbeit von überall“
- Entscheidungszitate unter Angabe der Geschäftszahlen zur Argumentation im Gespräch mit Mitarbeitern und dem Betriebsrat.
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