SPIK - Sozialpolitik informativ & kurz

Newsletter Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit 30.8.2024

Lesedauer: 10 Minuten

Aktualisiert am 29.08.2024

Inhaltsübersicht

  • Zu viele Zuckerl sind ungesund
  • Sozialfall Sozialhilfe
  • Die (83) Arbeitslosen von Marienthal
  • US-Studie bestätigt: Grundeinkommen reduziert Beschäftigung
  • Starke Elementarbildung, starker Standort - Konferenz am 9.9.2024


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

mehr als die Hälfte des Bundesbudgets entfällt auf Sozialausgaben. Soziale Themen sind somit teuer, aber oft wahlentscheidend: Im September werden noch die Pensionserhöhung per 1.1.2025, die Erhöhung des Pensionskontos für Pensionsantritte 2025 und die volle Aufwertung der Pensionen per 1.1.2026 beschlossen. Dabei haben WIFO und IHS angesichts der Budgetlage eigentlich ein Sparpaket eingefordert…

Teuer und heiß diskutiert ist die Sozialhilfe: Dabei sind die Lösungen klar, nur der politische Wille fehlt.

Teure Forderungen gibt es auch zu Arbeitsmarkt und Arbeitszeit, etwa nach einer Beschäftigungsgarantie und einer Arbeitszeitverkürzung. Beides wird mit nicht-repräsentativen Studien und Projekten belegt.

Eine laute Minderheit fordert sogar das bedingungslose Grundeinkommen. Dabei belegt eine aktuelle repräsentative Studie aus den USA die schädliche Wirkung.

Kinder sind unsere Zukunft – daher eine hochkarätige Konferenz der WKÖ zu frühkindlicher Bildung am 9. September.

Alles Gute!

Rolf Gleißner



Zu viele Zuckerl sind ungesund

Am 29.9. wird gewählt, vorher sollen noch Verbesserungen bei Pensionen beschlossen werden. Sogenannte Wahlzuckerl schmecken zunächst süß, sind am Ende aber eine bittere Pille für Steuerzahler. Fiskalrat und Budgetdienst haben alle „Zuckerl“ der letzten Jahre aufgelistet, davon ein Großteil für Pensionen, und warnen vor weiteren. 

Der Budgetdienst untersuchte kürzlich die fiskalische Wirkung der Pensionsbeschlüsse zwischen 2017 und 2023. Die mehr als 20 Maßnahmen kosteten 2023 in Summe 1,6 Mrd Euro, Tendenz aufgrund der Demografie stark steigend. Am teuersten waren die Pensionserhöhungen: Das Gesetz sieht die Erhöhung um die Inflation vor. Dennoch wurden in jedem Jahr außertourliche Erhöhungen beschlossen, v.a. für niedrige Pensionen, die bekanntlich keineswegs immer gleichbedeutend mit Armut(sgefährdung) sind. Diese und die Anhebungen der Ausgleichszusage machten bisher die Hälfte der Kosten aus.

Langfristig noch teurer sind die Erhöhung der Pensionen bereits im Jahr des Pensionsantritts („Aliquotierung“) und der seit 2021 geltende Frühstarterbonus, also die Pensionserhöhung für Pensionisten, die vor dem Alter von 20 Jahren schon gearbeitet haben. Diese Maßnahmen gelten nämlich – im Gegensatz zu außertourlichen Pensionserhöhungen – auch für künftige Pensionsantritte.

Fiskalrat warnt vor Wahlzuckerl 

Auch der Fiskalrat stellte generell die „Wahlzuckerl“ seit 2008 dar. Als solche definiert er alle Maßnahmen, für die es keine Regierungsvereinbarung gibt und die kurz vor einer Nationalratswahl, häufig im „freien Spiel der Kräfte“, getroffen werden.

Diese im Vorfeld von vier Nationalratswahlen (2008, 2013, 2017, 2019) getroffenen Maßnahmen belasten das Budget heuer mit mehr als 4,15 Mrd. Euro, davon entfallen 2,2 Mrd allein auf Beschlüsse aus 2019. Ein Drittel der Gesamtbelastung entfällt auf Pensionen. Aufgrund des bisher schon stark belasteten Bundesbudgets mahnt der Fiskalrat um budgetäre Zurückhaltung im Wahljahr 2024. 

Für 2025 hat die Regierung eine Pensionsanpassung im gesetzlichen Ausmaß (4,6 %) angekündigt. Allerdings kommen zwei außertourliche Maßnahmen dazu, das Aussetzen der Aliquotierung für das Jahr 2026 (d.h. 100%ige Aufwertung der Pension unabhängig vom Zeitpunkt des Pensionsantritts 2025) und die Schutzklausel für Neupensionisten 2025 (d.h. (eine erhöhte Aufwertung des Pensionskontos). Beides soll allein in den nächsten zwei Jahren zu Mehrausgaben von 1,5 Mrd. Euro führen. Ziel ist u.a., dass Menschen nicht vorzeitig in Pension gehen, um die derzeit nur 2024 geltende Schutzklausel zu nützen. Dafür dürfte aber der Beschluss im September 2024 zu spät kommen.

Eine Studie aus 2008 hat übrigens umfassend untersucht, inwiefern sich Budgetdefizite im Wahljahr auf Wahlen auswirken. Demnach schmälern erhöhte Budgetdefizite im Wahljahr die Chancen einer Regierung, wieder gewählt zu werden. Auch gutes Wirtschaftswachstum im Wahljahr steigert die Chancen nicht. Mit anderen Worten: Wahlzuckerl lohnen sich auch politisch nicht.

 

Quellen:

https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/anfragebeantwortungen/BD-Fiskalische-Wirkung-der-Pensionsbeschluesse-zwischen-2017-und-2023.pdf

How Do Budget Deficits and Economic Growth Affect Reelection Prospects?https://www.aeaweb.org/articles?id=10.1257/aer.98.5.2203

https://www.fiskalrat.at/dam/jcr:d8b45083-7f0c-4e77-9456-416faa07cd2d/202404-Budget%C3%A4re%20Wirkung%20der%20Wahlzuckerl%20seit%202008.pdf


von Mag. Nina Haas


Sozialfall Sozialhilfe

Regelmäßig mit der Sommerhitze kehren heiße Diskussionen rund um das Thema Sozialhilfe zurück. Die Herausforderungen sind aufgrund der Fluchtbewegungen der letzten 10 Jahre stark gestiegen. Die Lösungen sind klar, doch der politische Wille fehlt.

In Österreich existierten gleich drei Systeme sozialer Sicherheit: (Befristet) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer eine gewisse Zeit gearbeitet hat, arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitslos ist. Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen, setzt unter den selben Bedingungen der Anspruch auf Notstandshilfe ein. Für beides ist bundesweit das AMS zuständig. Anspruch auf Sozialhilfe hat somit, wer nie arbeitslosenversichert gearbeitet hat – ein Grund für den hohen Ausländeranteil -  oder wer zuwenig Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, um seinen Unterhalt decken zu können.

In der Sozialhilfe ist die Kompetenz verfassungsrechtlich seit eh und je aufgeteilt. Die Grundsätze regelt der Bund, die Ausführungsgesetze die Länder. Der Bund nahm seine Gesetzgebungskompetenz 90 Jahre lang nicht war, weshalb die Sozialhilfe in jedem Land anders geregelt war. 2019 wurden in einem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz – der Kritik des Rechnungshofs folgend - Sozialhilfehöchstsätze festgesetzt.

Immer noch keine Harmonisierung, weil der politische Wille fehlt

Der Versuch der Harmonisierung scheiterte neuerlich: Zum einen hob der Verfassungsgerichtshof die degressiv gestaffelten Kinderzuschläge auf, da die Absenkung (ab dem 3. Kind nur knapp über 50 Euro monatlich) zu stark war. Anderereits setzten manche Bundesländer, wie etwa Wien, das Gesetz nicht vollständig um.  Der Bund sanierte weder die Kinderzuschläge, noch erließ er anstelle der säumigen Bundesländer (Wien, Burgenland, Tirol) Ausführungsgesetze. Die Zersplitterung blieb samt den bekannten Problemen wie etwa den zu hohen Leistungen in kinderreichen Familien (312 Euro monatlich/Kind in Wien).

Laut Grundsatzgesetz steht die volle Sozialhilfe nur bei Arbeitsbereitschaft zu. Allerdings deutet alles darauf hin, dass die Arbeitsmarktintegration nur zum Teil gelingt und viele Bezieher sehr lange im Transferbezug bleiben. Das für die Arbeitsmarktintegration und Kontrolle der Arbeitsbereitschaft zuständige AMS stößt an seine Grenzen. Denn die Länder zahlen die Sozialhilfe aus, setzen aber oft nicht die nötigen Arbeitsanreize: So sollten Berufseinsteiger nicht 100% des Verdienten in der Sozialhilfe verlieren, ein befristeter Freibetrag von 35% ist zwar paktiert, wird aber nicht von allen Ländern (zB Wien) angewandt. Zudem lässt die österreichweit geringe Sanktionsrate von unter 4% vermuten, dass die Sozialhilfebehörden Jobvereitelungen zu wenig ahnden. Oberösterreich hat etwa die Sanktionen im letzten Jahr auf 1.000 verdoppelt und konnte damit auch die Zahl der Sozialhilfebezieher um 13% reduzieren.

Entgegen dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gewährt Wien Personen mit subsidiärem Schutz Sozialhilfe, die meisten anderen Bundesländer nur Grundversorgung. Daher zieht es Personen, die subsidiären Schutz erhalten, nach Wien, wo die Arbeitsmarktchancen weit schlechter sind als im Rest Österreichs. Dadurch verstärkt sich die Kluft – mehr Arbeitslose in Wien, Arbeitskräftemangel in Westösterreich. 

Fazit

Die Herausforderungen in der Sozialhilfe sind bekannt und könnten rasch bewältigt werden:

  • Die Leistung ist österreichweit zu vereinheitlichen – alle Länder sollten sich an das Sozialhilfegrundgesetz halten.
  • Einheitlich sind degressiv gestaffelte Kinderzuschläge vorzusehen. Denn das dritte Kind kostet weniger als das erste.
  • Ebenso einheitlich ist ein Freibetrag bei Arbeitsaufnahme zu gewähren.
  • Sozialhilfebehörden und AMS sollten umfassende Daten austauschen, erstere Arbeitsunwilligkeit umgehend sanktionieren.

Asylwerber, - berechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollten ihren Anspruch verlieren, wenn sie ohne Grund das Bundesland wechseln, insbesondere nach Wien ziehen (Residenzpflicht). 


von Mag. Gabriele Straßegger



Die (83) Arbeitslosen von Marienthal

So hieß die berühmte Studie zu den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit in den 30er Jahren. Marketingwirksam wurde das Modellprojekt einer Arbeitsplatzgarantie in Gramatneusiedl – Marienthal ist ein Teil davon – angesiedelt. Nach 3 ½ Jahren liegen die Ergebnisse vor. 

Mit großer medialer Aufmerksamkeit endete das vom AMS finanzierte Modellprojekt MAGMA der Gemeinde Gramatneusiedl im Frühjahr 2024. 13 Personen waren die volle Laufzeit von 3 ½ Jahren im Projekt beschäftigt. Insgesamt sind 83 Personen in das Projekt eingetreten. Die Evaluierung der Universität Wien basiert auf der Befragung von nur 18 bzw. 25 (!) Projektteilnehmern. Angesichts dieser Zahlen überraschte das große mediale Echo.

Das Modellprojekt hatte zum Ziel, durch gemeinnützige Jobs die Langzeitarbeitsarbeitslosigkeit in der Gemeinde Gramatneusiedl abzuschaffen. Die Universitäten Oxford und Wien (Institut für Soziologie) untersuchten die Wirkungen des Projekts auf das Wohlbefinden der Teilnehmer.

Die Teilnahme war freiwillig, aber alle potenziellen Teilnehmer nahmen das Angebot an. Eintreten konnten Langzeitarbeitslose aus Gramatneusiedl. Ein Drittel der Teilnehmer war kürzer als zwei Jahre arbeitslos und damit nicht arbeitsmarktfern. Das Alter reichte von 24 bis 60 Jahre, die Ausbildungen von der Pflichtschule über die Lehre bis zum Universitätsabschluss. Ein Drittel waren begünstigt Behinderte.

Mögliche Arbeiten waren Holz- und Textilbearbeitung, Grünraumpflege und Renovierungsarbeiten in der Gemeinde. Erfahrene und qualifizierte Kandidaten waren damit nicht zufrieden. Bei (anschließender) Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt übernahm das AMS für drei Monate die vollen Lohnkosten und für weitere neun Monate 66%. In den drei Monaten wurden die Personen vom Projektträger intensiv betreut.

Was war der Arbeitsmarkterfolg? 

Eine endgültige Messung des Arbeitsmarkterfolgs steht noch aus. 32 Personen waren nach Projektende mit 1.4. 2024 wieder arbeitslos gemeldet. Von den erfolgsrelevanten Austritten zum 31.12. 2023 waren 34 Personen in einem Dienstverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt, darunter auch öffentliche Dienstgeber. Eingliederungsbeihilfe und Begleitung am ersten Arbeitsmarkt erwiesen sich als wirksam. Die Universität Wien stellte weiters positive Effekte auf Wohlbefinden, Zufriedenheit und Selbstwertgefühl der Teilnehmer fest.

Die Teilnehmer erhielten den Lohn nach BABE-KV für Transitarbeitskräfte (ab 1.5.2023 brutto 1775 €), die Teilzeitbeschäftigten zusätzlich einen Kombilohn vom AMS. Das Projekt kostete insgesamt 7,4 Mio Euro, eine genauere Auswertung je Teilnehmer bzw. der Mehrkosten im Vergleich zum Arbeitslosengeld unterblieb. Die AK rechnete 2021 mit Mehrkosten einer Jobgarantie von 568 Euro pro Monat.

Fazit 

Das Projekt MAGMA brachte einige Erkenntnisse und enthielt positive Elemente, etwa die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Manche Medien und Teile der Politik nahmen das Projekt geradezu euphorisch auf und forderten gleich eine Ausweitung auf ganz Österreich. Dabei folgten sie dem Muster, bei ideologisch gewünschten Vorhaben von einer winzigen, nicht repräsentativen Teilmenge aufs Ganze zu schließen. Bekannt ist das etwa vom Thema Arbeitszeitverkürzung/Viertagewoche, wo man nacheinander von einem Altersheim in Göteborg, der Gemeinde Reykjavik, einer winzigen Stichprobe aus England und zuletzt von einzelnen Betrieben in Österreich auf die gesamte Arbeitswelt schloss.

Alle Projekte haben dieselben Schwächen: geringe Teilnehmerzahl, Nichtevaluierung von Kosten, Nichtberücksichtigung von Nebeneffekten und Alternativen, mangelnde Skalierbarkeit. Zur Gewinnung weiterer Erkenntnisse haben die Universitäten allfällige weitere Pilotprojekte vorgeschlagen.


von Mag. Maria Kaun



US-Studie bestätigt: Grundeinkommen reduziert Beschäftigung

Es gibt Ideen, die nie sterben: Verfechter des bedingungslosen Grundeinkommens behaupten stets, ein solches würde die Menschen von unangenehmer Erwerbsarbeit befreien und stattdessen Zeit und Energie freimachen für qualitativ bessere Erwerbsarbeit, Fortbildung, kreative und ehrenamtliche Tätigkeiten. 

Schon bisher gab es für diese Behauptung keine wissenschaftlich und empirisch fundierte Evidenz. Entsprechende Projekte etwa in Finnland wurden wieder eingestellt. Nun wurden in einer umfassenden US-Studie die Auswirkungen eines Grundeinkommens auf das Erwerbs- und Freizeitverhalten untersucht. Drei Jahre lang erhielten 1.000 Personen mit einem Jahreseinkommen von ca. 30.000 US-Dollar monatlich netto zusätzlich 1.000 USD ohne weitere Bedingung. Eine Kontrollgruppe von 2.000 Personen erhielt nur 50 USD für die Teilnahme.

Entscheidendes Ergebnis der Studie: Die Begünstigten reduzierten ihre Arbeitszeit um durchschnittlich 1,3 Stunden pro Woche, sodass sich ihr Jahreseinkommen ohne Transfer um 1.500 Euro verringerte. Der Transfer wirkte sich auch auf Personen im selben Haushalt aus, sodass die Arbeitsleistung im Haushalt im Schnitt um 2,2 Stunden, das Jahreseinkommen je nach Methode im Haushalt um 2.500 bzw. 4.100 Euro sank. Auch sank die Erwerbsbeteiligung um 2 Prozentpunkte. 

Die Begünstigten widmeten aber deshalb nicht mehr Zeit der Fortbildung, Betreuung ihrer Kinder, Jobsuche oder dem Sport, im Gegenteil. Gestiegen ist lediglich die Freizeit. Dennoch verbesserte sich die Gesundheit nicht. Und wer ohne Job war, bewarb sich um weniger Stellen und blieb länger arbeitslos. 

Der einzige positive Faktor war, dass das Interesse an selbständiger Tätigkeit stieg, diese aber tatsächlich nicht substanziell ausgeübt wurde.

Fazit 

Verfechter eines Grundeinkommen wünschen sich stets ein solches und blenden daher gern Aspekte aus, die dagegen sprechen. Sie halten es für finanzierbar, weil sie nicht berücksichtigen, dass eine Anhebung der Abgabenquote die Einnahmen nicht entsprechend steigert, weil sie zu Steuervermeidung führt und die Wirtschaft abwürgt (Laffer-Kurve). Sie blenden auch aus, dass bedingungslose Transfers vielen - nicht allen - Menschen den Anreiz zur (zumindest offiziellen) Arbeitsaufnahme nehmen und somit Beschäftigung senken. Zu befürchten ist daher, dass sie auch diese repräsentative Studie übergehen. 

https://evavivalt.com/wp-content/uploads/Vivalt-et-al.-ORUS-employment.pdf


von Mag. Dr. Rolf Gleißner



Starke Elementarbildung, starker Standort - Konferenz am 9.9.2024

Kinder sind unsere Zukunft. Was braucht Österreich, um ihre Talente voll zur Entfaltung zu bringen – für die Kinder selbst und für das gesamte Land?

Mit der Konferenz “Starke Elementarbildung, starker Standort”, bringen wir  gemeinsam mit nationalen und internationalen Experten und Akteuren der frühkindlichen Bildung auf den Punkt, was uns weiterbringt. 
Zeit: Montag, 9. September 2024 | Einlass ab 11:30 Uhr | 12:00 – 17:30 Uhr 
Ort: Julius-Raab-Saal der Wirtschaftskammer Österreich 
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

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Weitere Informationen und Programm unter www.starkebildung.at
 



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