Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Bundesinnung
Dein Lernplan im Hauptmodul Lüftungstechnik
Berufsbild und Tätigkeitsprofil
Lesedauer: 2 Minuten
19.01.2025
In den drei Lehrjahren absolvieren alle Lehrlinge verbindlich das zweijährige Grundmodul Installations- und Gebäudetechnik. Im Grundmodul bekommst du das Basiswissen vermittelt.
Im Hauptmodul Lüftungstechnik lernst du, Arbeiten im Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- Einrichten des Arbeitsplatzes
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Festlegen der Arbeitsschritte, -mittel und -methoden
- Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen erforderlicher Materialien
- Fehlersuche und -behebung
- Herstellen, Montieren, Justieren und Prüfen von Rohrsystemen und -verbindungen samt Fördervorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen und Sperrvorrichtungen
- Zusammenbauen, Montieren, Prüfen und Warten von Lüftungsanlagen und deren Komponenten
- Warten und Instandsetzen von Rohrleitungssystemen und Regelsystemen
- Kundenberatung
- Ausführung von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltstandards
- Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf, die Arbeitsergebnisse und die Prüfergebnisse
Die Übersichtstabelle zeigt, was du genau in den drei Lehrjahren an Kenntnissen und Fachwissen im Grundmodul und im Hauptmodul Lüftungstechnik vermittelt bekommst.
Position | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr |
---|---|---|---|
1 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe | ||
2 | Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten | ||
3 | Ausbildung in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen (Sägen, Messen, Anreißen, Feilen, Schneiden, Scharfschleifen, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Weichlöten, Hämmern, Nieten, einf. Treiben) | maschinelles Gewindeschneiden, Weich- und Hartlöten, Trennschleifen | |
4 | Falzen, Abkanten, Bördeln, Sicken | ||
5 | Einrichten von Blechbearbeitungsmaschinen | ||
6 | Gasschmelzschweißen | Gasschmelzschweißen in Zwangslage (M 7807) | |
7 | einf. Elektroschweißen | ||
8 | Kaltbiegen und -richten | Warmbiegen und -richten | Brennschneiden |
9 | Herstellen von Kanalsystemen für Versorgung, Entsorgung, einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen mit facheinschlägigen Materialien | ||
10 | Kenntnis über den Zusammenbau von Kanalsystemen mit Versorgungs- und Aufbereitungsanlagen | ||
11 | Grundkenntnisse über die Dehnung von Rohrleitungen und über die erfoderlichen Maßnahmen bei der Rohrverlegung | Kenntnis über die Dehnung von Rohrleitungen; Maßnahmen bei der Rohrverlegung | |
12 | Durchführen von Funktionsproben | ||
13 | Lesen von Leitungs- und Montageanleitungen | Lesen von Leitungs- und Montageplänen | |
14 | Lesen und Anfertigen einfacher Leitungs-, Montage- und Maßskizzen | Lesen und Anfertigen von Leitungs-, Montage- und Maßskizzen sowie das Abfassen technischer Berichte | |
15 | Kenntnis über Lüftungssysteme, deren Funktion, und über die Überprüfung | ||
16 | Kenntnis über Vorfertigung | ||
17 | Kenntnis über Schallschutz und die Dämmung von Lüftungssystemen | ||
18 | Kenntnis der einschlägigen Meß-, Regel-, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen und deren Wirkungsweise | ||
19 | Kenntnis der einschlägigen technischen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen | ||
20 | Grundkenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes | ||
21 | Kenntnis über den Einsatz von Alternativsystemen | ||
22 | Kenntnis über die Wirkungsweise hydraulischer und elektronischer Regeleinrichtungen | ||
23 | Grundkenntnisse über die Kanalnetzberechnung | ||
24 | Grundkenntnisse über die Strömungstechnik | ||
25 | Kenntnis über kundenorientiertes Verhalten | ||
26 | Grundkenntnis über verkaufsorientiertes Verhalten | ||
27 | Grundkenntnisse über Qualitätssicherung | ||
28 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; | ||
29 | Grundkenntnisse über die im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des AbfallsKenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit | ||
30 | Kenntis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | ||
31 | Grundkenntisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |