Lächelnde Person mit Bart blickt hinauf während sie mit Schraubenzieher in Klimaanlage schraubt
© New Africa | stock.adobe.com
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Bundesinnung

Dein Lernplan im Hauptmodul Lüftungstechnik

Berufsbild und Tätigkeitsprofil

Lesedauer: 2 Minuten

19.01.2025

In den drei Lehrjahren absolvieren alle Lehrlinge verbindlich das zweijährige Grundmodul Installations- und Gebäudetechnik. Im Grundmodul bekommst du das Basiswissen vermittelt.

Im Hauptmodul Lüftungstechnik lernst du, Arbeiten im Bereich der Lüftungs- und Klimatechnik fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Einrichten des Arbeitsplatzes
  2. Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen
  3. Festlegen der Arbeitsschritte, -mittel und -methoden
  4. Fachgerechtes Auswählen, Beschaffen und Überprüfen erforderlicher Materialien
  5. Fehlersuche und -behebung
  6. Herstellen, Montieren, Justieren und Prüfen von Rohrsystemen und -verbindungen samt Fördervorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen und Sperrvorrichtungen
  7. Zusammenbauen, Montieren, Prüfen und Warten von Lüftungsanlagen und deren Komponenten
  8. Warten und Instandsetzen von Rohrleitungssystemen und Regelsystemen
  9. Kundenberatung
  10. Ausführung von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltstandards
  11. Erfassen von technischen Daten über den Arbeitsablauf, die Arbeitsergebnisse und die Prüfergebnisse 

Die Übersichtstabelle zeigt, was du genau in den drei Lehrjahren an Kenntnissen und Fachwissen im Grundmodul und im Hauptmodul Lüftungstechnik vermittelt bekommst.

Position1. Lehrjahr2. Lehrjahr3. Lehrjahr
1Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
2Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten
3Ausbildung in der Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen (Sägen, Messen, Anreißen, Feilen, Schneiden, Scharfschleifen, Bohren und Senken, Gewindeschneiden, Weichlöten, Hämmern, Nieten, einf. Treiben)maschinelles Gewindeschneiden, Weich- und Hartlöten, Trennschleifen
4Falzen, Abkanten, Bördeln, Sicken
5Einrichten von Blechbearbeitungsmaschinen
6GasschmelzschweißenGasschmelzschweißen in Zwangslage (M 7807)
7einf. Elektroschweißen
8Kaltbiegen und -richtenWarmbiegen und -richtenBrennschneiden
9Herstellen von Kanalsystemen für Versorgung, Entsorgung, einschließlich Montage von entsprechenden Absperr- und Fördereinrichtungen mit facheinschlägigen Materialien
10Kenntnis über den Zusammenbau von Kanalsystemen mit Versorgungs- und Aufbereitungsanlagen
11Grundkenntnisse über die Dehnung von Rohrleitungen und über die erfoderlichen Maßnahmen bei der RohrverlegungKenntnis über die Dehnung von Rohrleitungen; Maßnahmen bei der Rohrverlegung
12Durchführen von Funktionsproben
13Lesen von Leitungs- und MontageanleitungenLesen von Leitungs- und Montageplänen
14Lesen und Anfertigen einfacher Leitungs-, Montage- und MaßskizzenLesen und Anfertigen von Leitungs-, Montage- und Maßskizzen sowie das Abfassen technischer Berichte
15Kenntnis über Lüftungssysteme, deren Funktion, und über die Überprüfung
16Kenntnis über Vorfertigung
17Kenntnis über Schallschutz und die Dämmung von Lüftungssystemen
18Kenntnis der einschlägigen Meß-, Regel-, Absperr- und Sicherheitseinrichtungen und deren Wirkungsweise
19Kenntnis der einschlägigen technischen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen
20Grundkenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes
21Kenntnis über den Einsatz von Alternativsystemen
22Kenntnis über die Wirkungsweise hydraulischer und elektronischer Regeleinrichtungen
23Grundkenntnisse über die Kanalnetzberechnung
24Grundkenntnisse über die Strömungstechnik
25Kenntnis über kundenorientiertes Verhalten
26Grundkenntnis über verkaufsorientiertes Verhalten
27Grundkenntnisse über Qualitätssicherung
28Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich;
29Grundkenntnisse über die im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des AbfallsKenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit
30Kenntis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)
31Grundkenntisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften