Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern ab dem 1. Juli 2024
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Sehr geehrtes Mitglied,
infolge der WiEReG Novelle 2023 treten mit 1. Juli 2024 einige Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern in Kraft. Diese Änderungen betreffen Meldungen, die nach dem 30. Juni 2024 an das Register übermittelt werden. Das bedeutet, dass bei allen Meldungen, die nach diesem Stichtag abgegeben werden, die untenstehenden Änderungen berücksichtigt werden müssen. Eine neuerliche Abgabe einer Meldung vor Fälligkeit der jährlichen Überprüfung ist hingegen nicht erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie in den fachlichen News zu den Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern ab dem 1. Juli 2024 und zum neuen Meldeformular für Parteienvertreter.
Sie können die fachlichen News auf der Website des Fachverbandes oder auf der Website des BMF abrufen.