Neuer Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting ab 1.1.2020
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Sehr geehrtes Mitglied,
wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab 1.1.2020 zu einer Trennung des bisherigen Rahmenkollektivvertrages in zwei separate Kollektivverträge für die Mitgliedsbetriebe der BSGH bzw. BSIC kommt. Hintergrund ist, dass die Sparte Gewerbe und Handwerk die Verhandlungsgemeinschaft mit der Sparte Information & Consulting auflösen wollte.
Ab 1.1.2020 wird der neue Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting für die Mitgliedsbetriebe der BSIC gelten. Für die Mitgliedsbetriebe der BSGH wird ab 1.1.2020 der neue Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung gelten.
Die Eckpunkte des Abschlusses:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2020: In der Verwendungsgruppe I wird das monatliche Mindestgrundgehalt im 1. und im 2. Verwendungsgruppenjahr und nach 2 Verwendungsgruppenjahren auf € 1.500 erhöht. Die restlichen Gehaltstufen in der Verwendungsgruppe I sowie alle anderen Verwendungsgruppen und Meistergruppen werden um 2,39% erhöht.
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen ab 1.1.2020 um durchschnittlich 5,60 % (650/840/1.000/1.280)
- Erhöhung der Sondervergütung für Nachtarbeit gem. § 6 Abs 1 KV auf € 2,00
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen:
- Taggeld gem § 10 2. b: € 7,50
- Taggeld gem § 10 2.c: € 17,90
- Nächtigungsgeld gem § 10 2.f: € 12,--
- Urlaubskonsumation am 24.12. und 31.12.
„Wird sowohl für den 24. als auch für den 31. Dezember Urlaub vereinbart, so ist für diese beiden Urlaubstage nur ein ganzer Urlaubstag vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abzuziehen. - Für die Berufsgruppe der Buchhaltungsberufe konnte mit den ergänzenden Verwendungsgruppenbeispielen zur Mindestgehaltsordnung
- eine Lösung durchgesetzt werden, mit der die Grundlage für gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Mitbewerbern geschaffen werden konnte.
Kollektivvertrag und die Gehaltstabellen
Merkblatt Übergangsfragen