Aushang Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Praktische Übersicht
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Sehr geehrtes Mitglied,
aufgrund der Wichtigkeit der Einhaltung der Geldwäschebestimmungen wird allen verpflichteten Gewerbetreibenden der Aushang „Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (Gewerbetreibende)“ als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Dieser kann beispielsweise in den Räumlichkeiten der Mitarbeiter:innen aufgehängt werden, um eine kompakte Übersicht über die Pflichten zu liefern.
Unternehmensberater:innen sind von den Geldwäschebestimmungen im Fall von Tätigkeiten gem. § 365m1 Abs 2 Z 3 GewO (wie bspw. Gründung von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen, Ausübung der Funktion eines Treuhänders einer Treuhandschaft etc. ) betroffen.