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Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachverband

Illegale Inhalte im Internet

Auch im Internet werden nach der Rechtsordnung verbotene Inhalte – insbesondere Kinderpornografie und Wiederbetätigung – gezeigt. Dabei setzt die Branche auf effektive Maßnahmen und warnt vor Scheinlösungen.

Lesedauer: 2 Minuten

Der FV TKR, der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie und die ISPA sind sich ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern bewusst und haben im Dezember 2009 ein Positionspapier erarbeitet, mit dem sie einen Beitrag zu der Diskussion darüber leisten wollen, welche Mittel und Wege beim Kampf gegen Kinderpornografie im Web sinnvoll und geboten sind. Die Grundsätze lauten:

1) Internationale Ächtung und Löschung der Inhalte

Um Kinderpornografie nachhaltig zu bekämpfen, muss sie international geächtetwerden und es müssen schnellstens die Inhalte, wo und in welcher Form auch immer sie gespeichert sind, entfernt werden. Das erfordert, dass entsprechende Inhalte im Ursprungsland entfernt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Erste Priorität muss also die Entfernung kinderpornografischer Inhalte von den Internetservern haben.

2) Zugangssperren verdecken das Problem bloß

Mit den teilweise auf EU-Ebene diskutierten Zugangssperren erreicht man das jedoch nicht. Sie erschweren bestenfalls den Zugang zu den Inhalten, beseitigen sie aber nicht. Bildlich gesprochen wäre das so, als würde man einem Straßenverkäufer, der kinderpornografische Hefte anbietet, auferlegen, diese in ein schwarzes Tuch einzuwickeln statt ihm die Hefte abzunehmen und zu vernichten. Mit Zugangssperren wird kein einziger kinderpornografischer Inhalt aus dem Internet gelöscht.

Die Einführung zusätzlicher technischer Maßnahmen wie Zugangssperren, die statt Inhalte zu beseitigen lediglich das Ziel haben, die Erreichbarkeit von inkriminierten Inhalten zu erschweren, ist aufgrund mangelnder Effektivität sehr kritisch zu sehen: Zugangswege zu den Inhalten werden nur eingeschränkt gestört und vor allem bleibt die Darstellung des Missbrauchs von Kindern weiter bestehen.

3) Förderung bestehender internationaler Kooperationen

In Österreich besteht bereits neben polizeilichen Maßnahmen eine private
Initiative, die gegen kinderpornografische Darstellungen im Internet aktiv ist:
Die österreichische Online-Meldestelle Stopline (www.stopline.at) bietet Internet-Nutzern die Möglichkeit, kinderpornografische und nationalsozialistische Inhalte im Internet zu melden. Binnen kürzester Zeit nach Kontaktaufnahme durch die Stopline sind gemeldete illegale Inhalt nachhaltig aus dem Web entfernt. Die nationale Bekämpfung von Kinderpornografie kann daher am Beispiel Österreichs als äußerst erfolgreich bezeichnet werden.

Stopline ist Mitglied der internationalen Vereinigung von Kinderpornografie-Meldehotlines - INHOPE. Gemeinsames Ziel aller Hotlines ist die endgültige Beseitigung der illegalen Inhalte aus dem Internet, was durch die enge praktische Zusammenarbeit äußerst effizient passiert. Wird z.B. an Stopline eine illegale Webseite gemeldet, die in den USA gehostet wird, so kontaktiert Stopline umgehend die INHOPE Partner-Hotline in den USA, die ihrerseits dann durch die guten Kontakte zu den nationalen Behörden und Providern diese Inhalte umgehend entfernen lassen. Umständliche und bürokratische Wege über internationale Behörden lassen sich durch das INHOPE-Netzwerk also erfolgreich verkürzen.

Erste Stellungnahmen der politischen Parteien

Von der ÖVP gibt es klare Stellungnahmen, die die Position der Fachverbände und der ISPA unterstützen und dem Weg der Löschung kinderpornografischer Inhalte oberste Priorität einräumen. Auch Oppositionsparteien haben sich entsprechend geäußert.

Entwicklungen auf europäischer Ebene

Die Entwicklung auf europäischer Ebene ist differenziert zu sehen.  EU Innenkommissarin Cecilia Malmström hat Netzsperren explizit als ein Mittel im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeschlagen. In einem Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie heißt es in Artikel 21: „Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, damit der Zugang von Internet-Nutzern zu Webseiten, die Kinderpornographie enthalten oder verbreiten, gesperrt wird.“

Das Europäische Parlament hingegen hat den Grundsatz "Löschen vor Sperren" in einer aktuellen Entschließung noch einmal unterstrichen. Im Kampf gegen Cybercrime und Kinderpornografie "sollten kriminelle Inhalte an der Quelle gelöscht werden, bevor erwogen wird, Webseiten zu blockieren."

Stand: 17.01.2023