Kollektivvertrag 2024 für die Telekombranche - Volltext abrufbar
Erhöhung der Gehälter in zwei Stufen plus Mitarbeiterprämie und Arbeitszeitreduktion mit einer Gesamtwirkung über der rollierenden Inflation
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Die Gewerkschaft GPA und der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) konnten sich nach fünf Verhandlungsrunden auf einen Kollektivvertragsabschluss für die etwa 5.000 Beschäftigten der Telekombranche einigen (außer A1, die einen eigenen Kollektivvertrag haben).
Die IST- und Mindestgehälter werden zum 1.1. um 4 % erhöht. Eine zweite Erhöhungsstufe um 90 Euro erfolgt zum 1.10. Zusätzlich werden bis Ende des ersten Quartals 1.500 Euro als Mitarbeiterprämie abgabenfrei gezahlt. Darüber hinaus ermöglicht es der Kollektivertrag, freiwillige Mitarbeiterprämien bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von € 3.000 auszuzahlen. Hinzu kommt eine Reduktion der Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden ab 1.10.2024.
Die Lehrlingseinkommen werden neu festgelegt vom 1. bis 4. Lehrjahr mit 925/ 1.150 / 1.425 und 1.490 Euro plus 500 Euro Mitarbeiterprämie. Die KV-Zulagen steigen um 4 %.
"Die KollegInnen in den Telekom-Unternehmen haben im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit geleistet. Gleichzeitig macht ihnen die hohe Teuerung immer mehr zu schaffen. Der vorliegende Abschluss bestehend aus einer Kombination von nachhaltiger Gehaltserhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit entspricht einer nachhaltigen Erhöhung von 9,75 %. Die zusätzliche Mitarbeiterprämie von 1.500,00 netto stärkt die Kaufkraft der KollegInnen im Jahr 2024. Ich bin überzeugt, dass dieser Abschluss einen positiven Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung Österreichs leisten wird.", so Johnny Hofmeister, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft GPA.
Helga Tieben, Verhandlungsleiterin vom WKÖ-Fachverband Telekom/Rundfunk, weist auf die besondere Situation hin: "Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation konnten wir mit differenzierten und innovativen Ansätzen – zwei Erhöhungsstufen, Mitarbeiterprämie und Arbeitszeitreduktion – einen Kollektivvertragsabschluss erzielen, der die Herausforderungen der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen berücksichtigt."
Zur Information zum Kollektivvertragsabschluss 2024