Nachhaltigkeitsdaten im Fokus: FAQ Energiedaten
Fargen und Antworten zur Nachhaltigkeitsdatensammlung mit besonderem Fokus auf emissionsrelevanten Daten
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Sprechen Sie zunächst mit den Vermieter:innen oder Facility Management, ob diese Ihnen detaillierte Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen können, z.B. in Form von standortspezifischen Kennzahlen aufgrund deren Gesamtaufwand. Üblicherweise wäre dies dann eine Angabe in kWh/m², die Sie dann über die von Ihnen genutzte Fläche umrechnen können.
Fragen Sie außerdem, welche Energieträger von den Eigentümer:innen zur Wärmebereitstellung eingesetzt werden (Erdgas, Fernwärme, Heizöl, Strom durch Wärmepumpeneinsatz etc.).
Wenn das nicht möglich ist, wäre der Idealfall, wenn Sie die Gesamtkosten auf die verschiedenen Energiequellen, basierend auf den üblichen Verbrauchsmustern und den spezifischen Gegebenheiten Ihres Gebäudes aufteilen könnten. Dies ist oft leichter gesagt als getan. Alternativvorschlag: fragen Sie nach dem Anteil der Verwaltungskosten und versuchen Sie über die restlichen Kosten und einem Durchschnittssatz (Arbeitspreis Fernwärme 2024 der Wien Energie lag bei 0,1883 €/kWh) auf die Ihnen zugeteilten kWh rückzurechnen.
Je nach Tarif können Ihre Strom-Emissionen von Ihrem Energielieferanten tatsächlich mit Null angegeben werden. Dies bezieht sich dann auf Ihren Stromvertrag (oft sind diese Tarife auch teurer). Die von Ihnen vertraglich gekaufte Stromzusammensetzung entspricht jedoch nicht dem Strom, der bei Ihnen aus der Steckdose kommt. Daher sieht das GHG Protocol sogar vor, zwei Werte für den Scope 2 anzugeben: market-based (also die Emissionen, die Ihrem Strom laut Vertragstarif zuzuschreiben sind) und location-based
(also die Emissionen, die an Ihrem Standort durch den im Netz vorherrschenden Strommix verursacht werden). Dadurch können Ihre market-based Scope 2 Emissionen gleich Null sein, in der location-based Betrachtung aber immer noch Emissionen anfallen.
Oft interessieren sich anfragende Stakeholder für die Scope 2 Emissionen laut ihrem Vertrag (also market-based), da diese – wird die Strommenge in kWh ebenso angefragt – im Zusammenhang mit Ihrer Standortinformation sich die location-based Emissionen selbst
ausrechnen können. Des Weiteren gibt es noch indirekte Emissionen, die mit der Erzeugung und Lieferung von Ökostrom verbunden sind (z.B. Infrastruktur bei Wasserkraft). Diese finden sich dann im Scope 3 wieder.
Dies ist nicht ungewöhnlich, je nach Anbieter gibt es oft andere Abrechnungszeiträume.
Man versucht sich entsprechend bei Kalkulation der Gesamtenergie auf einen gemeinsamen Zeitraum einzuschränken, z.B. ein Geschäftsjahr. Daher benötigt man hier öfter auch Hochrechnungen. Hier hilft es dann natürlich, die Daten mehrerer Jahre als Basis zu haben, um auch Schwankungen besser zu erkennen
Eine monatliche Erhebung der Verbrauchsdaten ermöglicht es Ihnen, Trends und Muster im Energieverbrauch zu erkennen, Anomalien frühzeitig zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen.
Im Fall ungleichmäßiger Abrechnungszeiträume (siehe Frage 3) erleichtern Monatsdaten die Hochrechnung enorm, da die überlagernden Monate direkt herangezogen, und nur das miss-match kalkuliert werden muss.
Fernkälte sollte analog zu Fernwärme behandelt werden, d.h. Sie erfassen und kommunizieren die kWh an verbrauchter Fernkälte als solche und ordnen Sie Ihren Scope 2 Emissionen zu.
Bezüglich der entsprechenden Emissionen, die mit der Bereitstellung und Nutzung von Fernkälte verbunden sind, wird es etwas komplizierter: hierzu müssten Sie wissen, wie bzw. mit welchem Strom Ihre genutzte Kälte produziert wurde. Wenden Sie sich an Ihren Energiedienstleister bzw. Fernkältelieferanten und bitten Sie nach einer Auszeichnung der Emissionen (z.B. auf der Rechnung). Ist dies nicht möglich und wird dennoch eine Angabe von Ihnen verlangt, können Sie alternativ den standortbasierten Strommix-Emissionsfaktor heranziehen und durch 3 dividieren (somit nehmen wir an, dass die produzierende Kältemaschine einen Wirkungsgrad von 3 hatte).
In Österreich lag der Strommixfaktor lt. Umweltbundesamt in 2022 (Stand Dezember 2024) bei 0,167 kg/kWh bzw. 167 g/kWh − für Ihre Fernkälte ergäbe sich so ein Faktor von 55,7 g/kWh.
Ein klassisches Leasingfahrzeug (Eigentum Autohändler, operative Kontrolle beim Unternehmen) ist mit in den Energiebedarf aufzunehmen, da es in diesem Fall als Firmenfahrzeug einzustufen ist. Ein Diesel- oder Benzinfahrzeug fällt in Ihren Scope 1, ein E-PKW in Ihren Scope 2. Wenn man nur ein Mietauto für eine bestimmte Strecke hat (z.B. 2 Tage lang für An- und Abreise einer Dienstfahrt), fällt es hingegen in den Scope 3-Bereich.
Die Frage ist, wie das Rechenzentrum genutzt wird – nutzt das Unternehmen nur die Dienstleistungen des Rechenzentrums, aber betreuen/verwalten sie es nicht, dann wäre dies eher Scope 3 als Element der zugekauften Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Wird ein Rechenzentrum nur durch ein Unternehmen genutzt, so lässt sich (ähnlich der Leasingfahrzeug-Situation aus Frage 6) der direkte Einfluss, sprich die operative Kontrolle als Argument heranziehen, den Energiebedarf dem Unternehmen in seinem Scope 2 bzw. Scope 1 zurechnen zu müssen.
Ja, es gibt mehrere hilfreiche Kennzahlen im Bereich Energiedaten, um Ihre Ergebnisse messbar zu machen. Wichtig ist hierbei immer zu überlegen: welche Kennzahl misst am besten "das jeweilige Ziel" und welche Kennzahlen werden von Maßnahmen beeinflusst.
So macht man Verbesserungen im Heizungssystem (Dämmungen, Temperaturanpassungen etc. – siehe auch unsere Leitfäden unter Energieeffizienz − Maßnahmen für Unternehmen in der Information und Consulting und Heizen - Kühlen - Lüften - Konditionieren im Handel am besten über die kWh Wärme/m² sichtbar – Verbesserungen in der Beleuchtung bzw. Mitarbeiterschulungen können sich in kWh Strom/FTE zeigen – Spritspartrainings in kWh Treibstoff/100km (oder auch "old school" Liter/100km).
Ja, auch Einpersonenunternehmen (EPUs) können von größeren Unternehmen oder Banken aufgefordert werden, über ihre Nachhaltigkeitsdaten zu berichten bzw. diesen spezifischen Informationen zu liefern. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sie Teil der Lieferkette eines größeren Unternehmens sind oder wenn sie Finanzierungen von Banken erhalten, die Nachhaltigkeitskriterien (Stichwort "Taxonomie") berücksichtigen.
Ja, wenn Sie keine eigene Photovoltaikanlage (PV-Anlage) haben oder über andere Installationen verfügen, die nachhaltig selbst Strom erzeugen, stammt der Anteil an erneuerbarem Strom, den Sie nutzen, aus der Zusammensetzung Ihres Stromtarifs (eben dem von Ihnen gewählten Strommix). Ihr Stromanbieter gibt in der Regel auf Ihrer Rechnung neben dem Emissionsfaktor an, welcher Anteil des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammt.
Für den generellen Anteil an "renewabls" an Ihrer genutzten Energie könnte man sich dann noch andere Energieträger ansehen, beispielsweise Bio-Treibstoffe.
Ja, es gibt mittlerweile sehr viele verschiedene Tools, die mittelgroßen Unternehmen helfen können, ihre Daten zu sammeln und zu verwalten. Es ist jedoch schwer eine allgemeine Tool-Empfehlung abzugeben, da es auf das konkrete Unternehmen und die Anforderungen ankommt. Auch variieren die Kosten je nach Anbieter stark.
Fragen, die Sie sich stellen könnten, sind z.B.: Was sind meine Anforderungen? Braucht es Live-Energiedaten? Reichen quartalsweise Auswertungen, müssen regulatorische Anforderungen beachtet werden? Welche Auswertungen brauch ich? Wie viele Personen befüllen welche Daten usw.
Beide Kennzahlen haben ihre Vorteile: kWh pro Fläche ist nützlich für die Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden, während kWh pro FTE (Full-Time Equivalent) besser geeignet ist, um den Energieverbrauch in Bezug auf die Anzahl der Mitarbeiter zu bewerten, sie wird somit dann relevant, wenn der bewertete Energiebedarf (hauptsächlich) durch Aktivitäten der Mitarbeiter entstehen.