Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
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Sparte Information und Consulting

Kollektivverträgen in der Sparte Information und Consulting

Allgemeine Informationen

Lesedauer: 1 Minute

In den zehn Fachverbänden der Bundessparte Information & Consulting gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Es gibt

  • Kollektivverträge für einzelne Fachverbände bzw. Berufsgruppen,
  • einen Rahmenkollektivvertrag,
  • die Einbeziehung in den Geltungsbereich spartenfremder Kollektivverträge,
  • aber auch kollektivvertragsfreie Bereiche.

Kollektivverträge für einzelne Fachverbände bzw. Berufsgruppen

Im Bereich der Bundessparte IC gibt es drei Kollektivverträge, die von einzelnen Fachverbänden bzw. für bestimmte Berufsgruppen separat abgeschlossen wurden:

  • IT-KV (Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV UBIT mit einer Berechtigung für das IT-Gewerbe
  • Telekom-KV (Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in Telekom-Unternehmen)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Telekom- und Rundfunkunternehmungen, die unter den fachlichen Geltungsbereich fallen. Hier ist im Einzelfall eine Beratung durch die jeweils zuständige Fachorganisation ratsam.
  • Immobilienverwalter-KV (Kollektivvertrag für Angestellte von Immobilienverwaltern)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe des FV Immobilien- und Vermögenstreuhänder mit einer Berechtigung für das Immobilienverwalter-Gewerbe. 

Rahmenkollektivvertrag Information und Consulting

Weiters haben mehrere Fachverbände bzw. bestimmte Berufsgruppen gemeinsam einen Rahmen-Kollektivvertrag abgeschlossen:

  • IC-KV (Kollektivvertrag für Angestellte in Information und Consulting)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
      • Entsorgungs-und Ressourcenmanagement,
      • Finanzdienstleister,
      • Ingenieurbüros,
      • Telekom- und Rundfunkunternehmungen (eingeschränkt auf Callshops) und
      • UBIT (Unternehmensberater sowie Bilanzbuchhalter, nicht IT).

Einbeziehung in den Geltungsbereich spartenfremder Kollektivverträge

Zwei Fachverbände haben keinen separaten Kollektivvertrag abgeschlossen, sondern unterliegen dem Geltungsbereich eines spartenfremden Kollektivvertrages. 

  • KV Handelsangestellte (Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetriebe)
    • Gültig für Mitgliedsbetriebe der Fachverbände
      • Buch- und Medienwirtschaft
      • Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Aktuelle Kollektivverträge und Gehaltstabellen finden Sie unter Übersicht der gültigen Kollektivvertrags(rahmen)texte und Gehaltstabellen.

Stand: 15.10.2024

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