Finanzdienstleister, Fachverband
Wertpapierunternehmen
Information des Fachverbands Finanzdienstleister
Lesedauer: 1 Minute
22.11.2024
1. Berufsbild Wertpapierunternehmen
Im Berufsbild Wertpapierunternehmen (WPU) finden Sie alle notwendigen Informationen zur Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes.
2. Wertpapierdienstleistungsunternehmen
Der Artikel Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) behandelt folgende Fragen:
- Was ist ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU)?
- Was muss für die Konzession als WPDLU erfüllt werden?
- Welche Ausschlusskriterien gibt es?
- Welche Kriterien gelten für die Berufshaftpflichtversicherung?
- Wie viel Eigenkapital braucht ein WPDLU?
- Müssen WPDLU der Anlegerentschädigung angehören?
- Gibt es eine Umsatzgrenze für WPDLU?
- Darf diese Grenze überschritten werden?
- Darf ein WPDLU im Ausland tätig sein?
- Können WPDLU ihre Dienstleistungen über einen Wertpapiervermittler anbieten?
- Können WPDLU ihre Dienstleistungen über einen vertraglich gebundenen Vermittler anbieten?
- Ist das Halten von Kundengeldern durch ein WPDLU erlaubt?
- Was besagt die Verschwiegenheitspflicht?
3. Wertpapierfirma
Der Artikel Wertpapierfirma (WPF) behandelt folgende Fragen:
- Zu welchen Tätigkeiten ist eine WPF berechtigt?
- Bedarf die Tätigkeit einer WPF einer Konzession der FMA?
- Was versteht man unter MTF?
- Was ist ein OTF?
- Was ist ein AIFM?
- Welche Voraussetzungen bedarf es für die Konzession als WPF?
- Welche Ausschlusskriterien gibt es?
- Gibt es eine Entschädigungseinrichtung für Anleger?
- Welchen Zweck verfolgt eine Anlegerentschädigungseinrichtung?
- Wann liegt ein Entschädigungsfall vor?
- Können WPF EU-weit tätig sein?
- Unter welchen Bedingungen können WPF die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit nützen?
- Dürfen WPF Tätigkeiten in Drittstaaten erbringen?
- Wie können WPF ihre Dienstleistungen durch Dritte anbieten?
4. MiFID II
Aktuelles zur Umsetzung der MiFID-II–Richtlinie (RL 2014/65/EU) - Market in Financial Instruments Directive - und zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) finden Sie unter www.wko.at/mifid.