Ehrenschiedsgericht des Fachverbands Finanzdienstleister
Besetzung und Tätigkeit
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Der Fachverband Finanzdienstleister hat seit Jänner 2014 das Ehrenschiedsgericht eingerichtet, um bei Bedarf die Standes- und Ausübungsregeln durchzusetzen. Den Standesregeln unterwirft man sich freiwillig, der Beitritt löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung dieser Regeln – im Rahmen der jeweiligen Berufsrechte – aus.
Derzeit haben die Berufsangehörigen der Gewerblichen Vermögensberatung und Wertpapiervermittler, Crowdinvesting-Plattformen und Pfandleiher die Möglichkeit, sich freiwillig unter die jeweiligen Standes- und Ausübungsregeln zu verpflichten.
Die Mitglieder des Ehrenschiedsgerichts werden für eine Funktionsperiode von 3 Jahren gewählt (aktuell seit 1.1.2020 bis 31.12.2022):
- Vorsitzender Dr. Wolfgang Pöschl, ehemaliger Vizepräsident des Oberlandesgerichts Wien, außerdem auch Vorsitzender des Dienstrechtssenates der Stadt Wien, der die Dienst- und Disziplinaraufsicht über Beamte ausübt.
- Ehrenschiedsrichter Raphael Aigner
- Ehrenschiedsrichter Dr. Eduard Gamler
- Ehrenschiedsrichter Hermann Mair, MBA
- Ehrenschiedsrichter KommR Dr. Herbert Samhaber
- Ehrenschiedsrichter KommR Dr. Hanspeter Schmalzl
- Ehrenschiedsrichter KommR Dr. Helmut Zeglovits
- Fachverbandsanwalt Gerhard Windegger
- Stellvertretende Fachverbandsanwältin Mag. Eva Gatschelhofer
Kontaktadresse des Ehrenschiedsgerichts ist die aktuelle Standortadresse des Fachverbands Finanzdienstleister zu Handen „Ehrenschiedsgericht“.
Die digitale Zusendeadresse lautet fdl.ehrenschiedsgericht@wko.at.
Als Kanzlei für das Ehrenschiedsgericht fungiert die Geschäftsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister.
Weitere Informationen:
Stand: 24.02.2023