Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachverband

Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung in die Republik Tschechien

Ab 1. Juli 2023 unterliegen derartige Verbringungen dem Verfahren der Notifizierung

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Aufgrund der Mitteilung des Umweltministeriums der Republik Tschechien unterliegt ab 1. Juli 2023 die grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlherstellung aus Österreich in die Republik Tschechien in Anwendung der Art 28 Abs. 1 und Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (EG-VerbringungsV) ausnahmslos dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung.

    Stand: 25.04.2023

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