Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 für Unternehmen
"WKO am Punkt"-Webinar vom 17.10.2023: Neue Regelungen für mehr Cybersicherheit
Lesedauer: 1 Minute
Ab Oktober 2024 gelten durch die neue Cybersicherheits-Richtlinie "NIS 2" verbindliche Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen für bestimmte Unternehmen. Der Anwendungsbereich erweitert sich über das aktuelle NIS-Gesetz hinaus. Betroffene Unternehmen müssen Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden.
Die Leitungsorgane haften persönlich und müssen Schulungen nachweisen. Die Sicherheit in der Lieferkette ist ebenfalls wichtig. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten, um ihre internen Prozesse anzupassen und sich vor Cyberattacken zu schützen.
In dem Videomitschnitt des Webinars erfahren Sie, wie Sie Compliance-Anforderungen erfüllen und Ihre Kund:innen optimal beraten können.