Sparte Industrie

NGP 3: Was bringt der nächste Gewässerbewirtschaftungsplan?

Lesedauer: 2 Minuten

11.03.2023

Die Wasserrahmen-RL bleibt voraussichtlich bis 2027 bestehen, ab Ende 2021 gilt der 3. nationale Gewässerbewirtschaftungsplan. Eine kurze Vorschau über die Schwerpunkte. 

Bereits im Juni berichteten einige Websites und Organisationen, dass Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius mündlich die Beibehaltung der bestehenden Wasserrahmen-Richtlinie bekräftigt habe. Betroffene (Schifffahrt, Industrie und Gewerbe, Energieerzeuger, Landwirtschaft …) hatten im sogenannten Fitness Check der Europäischen Kommission (bis Dez. 2019) gewisse Anpassungen gefordert. Die RL wird immerhin heuer 20 Jahre alt und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nicht alles praktikabel ist. Der EU Politik war letztlich ein „Öffnen“ der RL aber zu brisant, da man unüberwindbare Differenzen zwischen Mitgliedstaaten einerseits und den Aspekten „Schutz“ und „Nutzung“ andererseits befürchtete.

Die Grundregeln, wie etwa das durch den EuGH noch verschärfte Verschlechterungsverbot oder die one-out-all-out Regel bleiben daher zumindest bis 2027 bestehen und bilden die Basis für den 3. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP). Dieser soll nun Ende Dezember in Begutachtung geschickt werden und im Dezember 2021 in Kraft treten. Die Eckpfeiler für diese letzte Periode der RL-Umsetzung sind zwar noch nicht in Stein gemeißelt, aber sie werden anhand zahlreicher Gespräche, Ankündigungen und Einschätzungen Woche für Woche klarer.

Finanzierung und Maßnahmen 

Viele Projekte und Maßnahmen konnten in der Periode 2015-21 nicht umgesetzt werden, da damals die Budgetmittel aus der Umweltförderung versiegten. Man hielt sich mit integrierten LIFE-Projekten über Wasser und investierte das Restbudget. Im vergangenen Juni wurden dann vom BMLRT 200 Mio. EUR für den 3. NGP angekündigt. Damit können zwar bis 2027 nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, aber die Bundesländer haben zumindest für ihre prioritären Vorhaben eine Basisfinanzierung gesichert.  

Prioritäten 

Nicht alle Bäche und Flüsse können saniert werden, daher forcieren einige Bundesländer künftig sogenannte „Mündungsoffensiven“ incl. der Renaturierung von ökologisch wertvollen Mündungsbereichen, Aufstiegshilfen, verbesserte Anbindung von Nebenflüssen etc., um beispielsweise mehr Laich-Habitate zu schaffen. Das Prinzip dahinter: Maximale ökologische Effekte bei hoher Kosteneffizienz.

Für Wasserkraftanlagen wird neben dem Bau weiterer Fischaufstiegshilfen die flächendeckende Vorschreibung von Restwassermengen bei Ausleitungskraftwerken prioritär werden, damit Gewässerabschnitte im Kraftwerksbetrieb nicht mehr trockenfallen.

Die stofflichen Defizite (vgl. Qualitätsziel-Verordnung Oberflächengewässer) halten sich stark in Grenzen, bis dato sind keine außerordentlichen Maßnahmen in den kommenden Jahren bekannt. Für 2021 ist ein Sondermessprogramm für Arzneimittelwirkstoffe vorgesehen.

Auch wenn möglicherweise nur wenige erste Maßnahmen gesetzt werden: Der Klimawandel und steigende Nutzungsintensitäten setzen einzelnen Grundwasser-Körpern zu und machen ein besseres Management nötig. Die Behörden mahnen, dass es zu wenig Datengrundlagen für realitätsnahe Bilanzierungen gibt. Die produzierenden Betriebe betonten im Frühjahr bei der Diskussion über die „Wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“ des BMLRT die hohe Standortrelevanz der Grundwassers für die Kühl- und Prozesswasserversorgung. Es ist davon auszugehen, dass der mengenmäßige Zustand des Grundwassers im 3. NGP einen deutlich höheren Stellenwert bekommen wird als in den vorangegangen Bewirtschaftungsplänen.

Im Hinblick auf den Begutachtungsprozess fordert die BSI seit Jahren die Darstellung von geplanten Maßnahmen interaktiv in WISA. Dem Vernehmen nach wird das BMLRT diese Serviceleistung zu besseren Übersichtlichkeit für Betroffene im Laufe des kommenden Jahres zur Verfügung stellen können.

Offen hingegen ist noch der Konnex zum EAG (Erneuerbaren Ausbau Gesetz), das ev. noch im Laufe des Sommers begutachtet wird: Der engagierte Ausbau der Wasserkraft bei gleichzeitiger Einhaltung der Ziele der Wasserrahmen-RL ist ein bekanntlich schwieriger und teurer Balanceakt.

Autor: 

Mag.rer.nat. Richard Guhsl 
E-Mail: richard.guhsl@wko.at

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Lohnstückkosten: dramatischer Verlust an Wettbewerbsfähigkeit
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EU-Parlament beschließt Initiativbericht zum CO2-Grenzausgleich
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Schwierige Kollektivvertragsverhandlungen im Frühjahr 2024
    Weiterlesen