Die neue Einwegpfandverordnung
Informationen der Bundessparte Industrie
Lesedauer: 3 Minuten
Die Ausgestaltung des österreichischen Pfandsystems steht nun fest: Die Pfandverordnung wurde am 25.9.2023 erlassen und tritt am 1.1.2025 in Kraft.
Ab 2025 bekommt Österreich ein Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen. Wer dann Getränke in PET-Flaschen oder Alu-Dosen kauft, bezahlt 25 Cent Pfand. Retourniert der Konsument die leeren Gebinde, bekommt er das Pfand zurück. So soll sichergestellt werden, dass die Verpackungen zukünftig zu einem höheren Prozentsatz recycelt bzw. im Kreislauf geführt und nicht mehr so oft „gelittert“, also achtlos weggeworfen, werden. Die dem zugrunde liegende Pfandverordnung wurde Ende September erlassen.
Die Eckpunkte der Verordnung in Kürze:
- Dem Einwegpfand unterliegen alle Getränke in Kunststoffflaschen und Dosen mit einem Volumen von 0,1 bis maximal 3 Liter (ausgenommen sind aus hygienischen Gründen Milch und Milchmischgetränke).
- Die Pfandhöhe beträgt einheitlich 25 Cent (sowohl für Flaschen wie auch für Dosen, unabhängig von deren Größe).
- Es wird ein nationales Pfandsymbol eingeführt.
- Rücknahmeverpflichtung des Einzelhandels - hier wird unterschieden ob automatisiert oder manuell zurückgenommen wird:
- Automatisierte Rücknahme: es müssen alle bepfandeten Gebinde zurückgenommen werden.
- Manuelle Rücknahme: es müssen nur die den abgegebenen Gebinden (nach Packstoff und Größe) entsprechenden, und nur im üblichen Ausmaß, zurückgenommen werden (verkauft z.B. ein Unternehmen nur Getränke in 0,5 l Dosen, muss es auch nur 0,5 l Dosen retour nehmen).
- Online-Händler sind im üblichen Ausmaß rücknahmepflichtig, Versandhändler aus dem Ausland nehmen am Pfandsystem durch Benennung eines österreichischen Bevollmächtigten teil.
- Bei Verkauf aus Automaten muss eine Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu den Verkaufsautomaten gewährleistet oder ein Ausgleichbetrag entrichtet werden.
- Einrichtung einer sog. „Zentralen Stelle“, die alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einwegpfand, etwa Material-, Geld- und Datenflüsse (inkl. Registrierung), verantwortet.
- Die Zentrale Stelle legt u.a. Produzenten- und Ausgleichsbeiträge zur Finanzierung des Systems fest.
- Aufwandsentschädigungen für die Rücknahme im Handel (Handling Fee): Es wird eine Handling Fee, die die Kosten aller Tätigkeiten bis zur Bereitstellung/Lagerung an der Rücknahmestelle abgelten soll, normiert. Die Handling Fee unterscheidet ebenfalls zwischen manueller und automatisierter Rücknahme.
- Ein Vorkaufsrecht zugunsten der Erstinverkehrsetzer hinsichtlich der retournierten Getränkeverpackungen wird festgeschrieben.
- Des Weiteren normiert die Verordnung die Materialflüsse, die Abholung von Rücknehmern und das Datenmanagement.
Als „Zentrale Stelle“ wurde bereits die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH eingerichtet. Weitere Informationen zum Einwegpfand bzw. zur nun folgenden Umsetzung findet man auf deren Website Recycling Pfand Österreich (recycling-pfand.at)
Im Handel laufen nun bereits die Vorbereitungen für die Umstellung. Filialen müssen umgebaut, Rücknahmeautomaten aufgestellt und Systeme angepasst werden. Es geht dabei um Investitionen von mehreren 100 Millionen Euro.
Trotz dieses Aufwands sollen die betroffenen Produkte durch das Pfand nicht teurer werden. "Das System finanziert sich aus sich selbst", meinte dazu Umweltministerin Leonore Gewessler bei einer Pressekonferenz Ende September.
Zum einen erfolgt die Finanzierung über eine Produzentengebühr, welche die derzeit noch für die betroffenen Gebinde zu bezahlende Lizenzgebühr (Beiträge an die Verpackungssammel- und Verwertungssysteme) ersetzen wird. Weiters bleiben für jede Flasche, die nicht zurückgegeben wird, 25 Cent im System. Der Beitrag dieses sogenannten „Pfandschlupfs“ zur Finanzierung ist nicht zu vernachlässigen: In Deutschland werden etwa – und dies trotz einer Rücklaufquote von 95 Prozent - Flaschen und Dosen im Wert von 175 Millionen Euro nicht retourniert. Und schließlich wird das gesammelte Material (in erster Linie PET und Aluminium) auf der Basis eines in der Verordnung normierten Vorkaufsrechts (zum größten Teil) an die Erstinverkehrbringer der Gebinde (Getränkeabfüller bzw. Handel) zum Zweck des Recyclings verkauft und generiert so ebenfalls Einnahmen.
Der Handel erhält für die Abwicklung des Pfandsystems in seinen Outlets eine Aufwandsentschädigung, die sogenannte „Handling-Fee“. Auch bei der Höhe der Handling Fee, die gemäß Pfandverordnung alle drei Jahre überprüft wird, wird zwischen manueller und automatisierter Rücknahme unterschieden.
Abgesehen vom Einwegpfand kommt noch eine weitere gravierende Änderung betreffend Getränkeverpackungen auf uns zu, die in dem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben soll: Ab Jänner 2024 werden auf Grundlage der Ende 2021 erlassenen „AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket“ (mit der ja auch das Pfandsystem beschlossen wurde) schrittweise verpflichtende Mehrwegquoten für den Lebensmitteleinzelhandel betreffend Getränkeverpackungen eingeführt. Diese Quoten gelten dann auch für jene Händler, die bisher gar keine Mehrweggebinde in ihren Regalen hatten, etwa Diskonter. Neben Bier und Mineralwasser werden zukünftig auch Fruchtsäfte und andere Getränkesorten in Mehrwegflaschen erhältlich sein.
Autor:
Mag. Gerfried Habenicht
E-Mail: gerfried.habenicht@wko.at