Aufstockung der COVID-19 Investitionsprämie ist sichergestellt
Lesedauer: 2 Minuten
Das Fördervolumen der Investitionsprämie wird auf drei Milliarden Euro aufgestockt - ein entscheidender Beitrag dazu, die starke Nachfrage der heimischen Unternehmen nach Zukunftsinvestitionen zu decken.
Der Andrang auf die COVID-19-Investitionsprämie ist unvermindert groß. Die Antragsteller kommen aus allen Bundesländern - allen voran Oberösterreich, Niederösterreich, Steiermark, Tirol und Wien. Mit Ende November (konkret: 25.11.2020) wurden knapp 48.900 Anträge bei der Abwicklungsstelle Austria Wirtschaftsservice (aws) eingebracht, rund 33.100 wurde eine Zusage erteilt. Damit haben im Schnitt mehr als zwei von drei Förderwerbern eine Zusage für ihren eingebrachten Antrag - allen voran die Kleinst- und Kleinunternehmen. Unternehmensgrößenklassentechnisch sind sie an vorderster Stelle bei den Antragstellungen (Kleinstunternehmen: 64,0 %; Kleinunternehmen: 18,5 %), gefolgt von den mittleren Unternehmen (9,8 %) bzw. den Großunternehmen (7,7 %).
Das beantragte Zuschussvolumen beläuft sich Ende November 2020 auf 2,3 Mrd. Euro, womit ein Investitionsvolumen von 21,6 Mrd. Euro ausgelöst wird. Die 14%ige Prämie wird insbes. für die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Life Sciences von den Antragstellern beantragt. Mehr als die Hälfte (52 %) des beantragten Zuschussvolumens entfällt auf diese Bereiche, allen voran die Ökologisierung (29 %), die Digitalisierung (22 %) bzw. Life Sciences (1 %). Auf die restlichen 48 % der Anträge werden in der Kategorie der 7%igen Investitionsprämie eingereicht. Von Vorteil ist, dass die Investitionsprämie zusätzlich zu bestehenden Umwelt- und Ökostromförderungen beantragt werden kann.
Auch in der Zeit, als die Zusage zur dritten Milliarde noch nicht sichergestellt war, nahm das aws weiterhin Anträge zur Investitionsprämie entgegen, stellte jedoch keine Förderzusagen aus, da diese erst nach der erforderlichen Gesetzesänderung zur Budgeterhöhung erfolgen können. Aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme gilt es, Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, jedenfalls zu bedienen. Die Wirtschaftskammer hat sich für eine Aufstockung der COVID-19 Investitionsprämie auf 3 Mrd. Euro eingesetzt, die jetzt im Nationalrat auf den Weg gebracht wurde. Ob die von der BSI gewünschte Verlängerung der Einreichfrist bzw. die Verlängerung der Frist zur Fertigstellung von Projekten bis € 20 Mio. um zumindest ein Jahr bis 28.2.2023 politisch durchsetzbar ist, bleibt noch abzuwarten.
Aufgrund der herausfordernden Rahmenbedingungen in Zeiten wie diesen kommt die Aufstockung der COVID-19 Investitionsprämie um eine weitere Milliarde Euro sehr gelegen. Industrieunternehmen können Zukunftsinvestitionen tätigen. Der aktuelle WKÖ-Wirtschaftsbarometer belegt die Relevanz der Investitionsprämie für die heimischen Industrieunternehmen: Die derzeit beliebteste Corona-Hilfsmaßnahme ist die Investitionsprämie, so die Ergebnisse des WKÖ-Wirtschaftsbarometers für die Sparte Industrie für Winter 2020. Der Großteil der Industrieunternehmen (84%) möchte diese in den nächsten Monaten in Anspruch nehmen. Neben der Corona-Kurzarbeit ist die Investitionsprämie zudem jene Maßnahme der von der Regierung gesetzten Hilfs- bzw. Konjunkturmaßnahmen, die für die Industrieunternehmen die größte Wirkung hat.
Besonders die 14 Prozent Prämie für Zukunftsbereiche wird von den Unternehmen, die Neuinvestitionen planen, geschätzt: Sofern Neuinvestitionen in den nächsten 12 Monaten getätigt werden, nennen 85% der befragten Industrieunternehmen Innovation als Grund. An zweiter Stelle der Motive für Neuinvestitionen liegen ökologische und nachhaltige Investitionen, an dritter Stelle Investitionen in Digitalisierung.
Autorin:
Mag. Sandra Lengauer
E-Mail:
sandra.lengauer@wko.at